am Mittwoch, 15.10.2025, im Foyer der Schlossberghalle in Büschfeld
Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:30 Uhr
Anwesende: Ortsvorsteher Markus Krämer
Mitglieder des Ortsrates: Iris Zimmermann, Susanne Krämer, Tino Geibel, Sven Pape, Kevin Hahn, Richard Haben, Ronny Rau, Ingmar Freund
Gäste: Bürgerinnen und Bürger, Vertreter des Freien Jugendclubs Büschfeld
Beschlussfähigkeit:
Der Ortsvorsteher begrüßt die anwesenden Ortsratsmitglieder und stellt fest, dass diese mit Einladung vom 30. September 2025 ordnungsgemäß eingeladen wurden.
Die Veröffentlichung der Sitzung erfolgte im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 41/2025 sowie unter www.wadern.de entsprechend der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Wadern vom 14.12.2018. Die Einladung erfolgte form- und fristgerecht.
Gegen Form und Frist der Einladung haben sich keine Einwände ergeben. Der Vorsitzende stellt somit die Beschlussfähigkeit des Ortsrates fest.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
| 1. | Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger |
| 2. | Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Windenergieanlagen und Freigabe der Planunterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB |
| 3. | Anhörung der Ortsräte zur Friedhofssatzung (Gestaltungssatzung) |
| 4. | Meldungen der Ortsräte zum Investitionsprogramm 2026 bis 2029 |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Freien Jugendclubs Büschfeld zur Zustimmung zur Entfernung des Baumes wegen Neugestaltung der Außenanlage sowie des Grillplatzes |
| 6. | St. Martin |
II. Nichtöffentliche Sitzung
l. Öffentliche Sitzung
Beginn: 18.00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Der Ortsvorsteher Markus Krämer begrüßt die Mitglieder des Ortsrates und die anwesenden Gäste.
1. Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Drei anwesende Bürgerinnen bitten den Ortsrat um Unterstützung zur Beschaffung neuer bzw. Modernisierung vorhandener Spielgeräte für die Spielplätze, beispielhaft eine neue Tischtennisplatte sowie Tore zum Fußballspielen. Des Weiteren wünsche man sich einen kleinen Raum, in dem sich ältere Kinder ab 11 Jahren treffen könnten. Aus Sicht der anwesenden Mütter solle hiermit ein Treffpunkt für alle geschaffen werden. Büschfelder Kinder hätten hierfür Unterschriften gesammelt; die Unterschriftensammlung solle in der nächsten Ortsratssitzung übergeben werden.
Der Ortsvorsteher teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die Unterhaltung beider Spielplätze aus dem Ortsratsbudget finanziert wird. Die Spielgeräte unterliegen einer jährlichen TÜV-Prüfung, letztmals im August 2025; Beanstandungen anlässlich dieser Prüfung gab es durch den TÜV nicht, alle vorhandenen Spielgeräte befinden sich in ordnungsgemäßem Zustand. Von daher sieht der Ortsrat derzeit keinen dringenden Handlungsbedarf.
Es wurde darüber diskutiert, ob Fördermöglichkeiten für Neuanschaffungen von Spielgeräten bestehen; der Ortsrat wird sich über solche informieren. Darüber hinaus könnten auch Sponsoren hierfür gesucht werden.
Weiter kam in diesem Zusammenhang das „Projekt Mehrgenerationenplatz“ zur Sprache. Diesbzgl. soll eine Ideensammlung erfolgen und sodann in die Planungsphase eingestiegen werden.
Besprochen wurde darüber hinaus die Pflege des „Von-Hagen-Platzes“. In der Vergangenheit haben sich Bürgerinnen und Bürger freiwillig hierum gekümmert.
Aufgrund zunehmenden Alters dieser Bürgerinnen und Bürger kann diese freiwillige Tätigkeit im gewohnten Umfang nicht mehr erbracht werden. Es soll versucht werden, jüngere Bürgerinnen und Bürger für diese Aufgabe zu gewinnen.
2. Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Windenergieanlagen und Freigabe der Planunterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Der Ortsrat wurde über die Notwendigkeit des Verfahrens zur Fortschreibung informiert. Die Stadt Wadern hat bereits Flächen ausgewiesen. Nach aktuellem Stand sind die Zielvorgaben hierfür noch nicht erreicht (1,9% bis 31.12.2027, 3,46% bis 31.12.2030). Der Teilflächennutzungsplan dient dazu Flächen für Windenergie zu planen und die Zielvorgaben zu erfüllen.
Der Ortsrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und erklärt, dass keine Einwände gegen die Fortschreibung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Windenergieanlagen bestehen. Der Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung wird entsprechend beschlossen.
Beschluss: einstimmig
3. Hörung der Ortsräte zur Friedhofssatzung (Gestaltungssatzung)
Rebecca Franz von der Stadtverwaltung Wadern stellt den Vorschlag zur künftigen Gestaltung für die Friedhöfe der Stadt Wadern vor.
Für den Friedhof in Büschfeld bedeutet dies, dass ab dem 1. Januar 2026 auf dem „hohen“ Urnengräberfeld für die neu belegten Urnengräber jeglicher Grabschmuck sowie Lampen und eigene Anpflanzungen verboten werden. Wird dies nicht eingehalten, kann der Grabschmuck sowie -lampen entschädigungslos vom Baubetriebshof entfernt werden. Für die vor dem 01.01.2026 belegten „hohen“ Urnengräber besteht nach Rückfrage Bestandsschutz. Zur Begründung der künftigen Regelung ab 01.01.2026 wurde u.a. ausgeführt, dass trotz begrenztem Platz auf den „hohen“ Urnengräbern diese häufig „überschmückt“ würden. Mittel- bis langfristig soll ein einheitliches Bild auf den Friedhöfen erreicht werden. Auf dem Friedhof in Büschfeld werden derzeit noch alle Grabarten angeboten, wobei individuell gestaltete Gräber in der Zukunft wegfallen sollen.
Im Ortsrat wurde Sinn und Zweck dieser Regelung wie auch deren zeitliche Umsetzung diskutiert.
Da es auf dem Friedhof in Büschfeld ein begonnenes „hohes“ Urnenfeld gibt, auf dem belegte Urnengräber bereits mit Grablampen und Grabschmuck versehen sind, für welche nach der Gestaltungssatzung auch Bestandsschutz bestehen würde, würde sich bei einer Umsetzung der zukünftigen Gestaltung ab 01.01.2026 für das bereits begonnene „hohe“ Urnengräberfeld ein uneinheitliches Bild ergeben, d.h. im gleichen Urnengräberfeld würde es Urnengräber mit Grablampen und Grabschmuck geben und auf den neu belegten Urnengräbern ab 01.01.2026 dürften keine Grablampen und kein Grabschmuck mehr aufgestellt werden. Insoweit wird die Umsetzung der Gestaltungssatzung ab 01.01.2026 sowohl durch den Ortsrat wie auch den anwesenden Bürgerinnen und Bürger kritisch gesehen.
Der Ortsrat Büschfeld nimmt die neu vorgestellte Gestaltungssatzung zur einheitlichen Regelung der Friedhöfe der Stadt Wadern zur Kenntnis.
Um ein einheitliches Gesamtbild des begonnenen „hohen“ Urnengräberfeldes zu ermöglichen, regt der Ortsrat Büschfeld an, bis zur vollständigen Belegung dieses „hohen“ Urnengräberfeldes das Anbringen und Aufstellen von Grablampen auch nach dem 01.01.2026 weiter zu gestatten. Nach vollständiger Belegung dieses begonnenen Urnengräberfeldes soll bei den neu anzulegenden Urnengräberfeldern das Aufstellen von Grablampen und das Ablegen von Grabschmuck entsprechend der neuen Gestaltungssatzung nicht mehr gestattet werden.
Der Ortsvorsteher wird dieses Anliegen der Stadt Wadern schriftlich unterbreiten.
4. Meldungen der Ortsräte zum Investitionsprogramm 2026 bis 2029
Der Ortsrat Büschfeld befasst sich mit den Meldungen zum Investitionsprogramm 2026 bis 2029. Im Rahmen der Beratungen werden bestehende sowie geplante Maßnahmen erörtert und eine Prioritätenliste erstellt.
Der Ortsrat beschließt, die Prioritätenliste an die Stadtverwaltung weiterzuleiten.
Beschluss: einstimmig
5. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Freien Jugendclubs Büschfeld zur Zustimmung zur Entfernung des Baumes wegen Neugestaltung der Außenanlage sowie des Grillplatzes
Der Ortsvorsteher fasst den derzeitigen Sachverhalt und die Entwicklungen nach der letzten Ortsratssitzung zusammen.
In der letzten Ortsratssitzung am 25.06.2025 wurde ein Antrag des Freien Jugendclubs Büschfeld gestellt, der die Entfernung der über 50 Jahre alten Linde sowie die Entfernung der Thujen im vorderen Bereich der Schlossberghalle zur Neugestaltung und Errichtung eines Grillplatzes zum Inhalt hatte.
In der Ortsratssitzung vom 25.06.2025 kam man überein, dass ein Vororttermin stattfinden sollte. Zu diesem Treffen sollte der Jugendclub einen Plan zur Verfügung stellen, auf welchem die Gestaltung des geplanten Grillplatzes zu ersehen ist.
Am 23.07.2025 wurde von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern aus Büschfeld festgestellt, dass die betreffende Linde massiv beschädigt worden ist. Durch den Ortsvorsteher wurde Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gestellt. Am Vortag der festgestellten Sachbeschädigung fand eine interne Veranstaltung des Jugendclubs an der Örtlichkeit statt.
Der vereinbarte Vororttermin erfolgte am 05.08.2025 mit dem 1. Vorsitzenden sowie Mitgliedern des Jugendclubs, dem Beigeordneten der Stadt Wadern, der Ortspolizeibehörde, dem Bauamt, dem Ortsvorsteher sowie Mitgliedern des Ortsrates wie auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Ein Plan, wie die Gestaltung des Vorplatzes im Einzelnen aussehen solle, wurde durch den Jugendclub zu diesem Termin nicht vorgelegt und ist bisher auch nicht vorgelegt worden.
Bei diesem Vororttermin wurde seitens der Stadt nachgefragt, wer für die Beschädigung des Baumes verantwortlich sei. Der Vorsitzende des Jugendclubs bestritt, dass der Jugendclub bzw. Mitglieder des Jugendclubs mit dem Vorfall in Verbindung stehen würden. Diese Aussage wurde von den Beteiligten der Stadtverwaltung, des Ortsrates wie auch von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern äußerst kritisch bewertet.
Seitens der Stadtverwaltung wurde ausdrücklich klargestellt, dass ohne ein Bekenntnis des Jugendclubs zur Sachbeschädigung des Baumes eine Zustimmung zur Errichtung eines Grillplatzes auf städtischem Gelände nicht erfolgen könne. Es wurde weiter darauf hingewiesen, dass eine Zustimmung hierfür auch lediglich erfolgen könne, wenn die Stadtverwaltung in die Planungen mit einbezogen wird und alle rechtlichen sowie verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte bei der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden würden.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat lehnt den Antrag des Jugendclubs in seiner vorliegenden Form, Fällung des Baumes sowie Entfernung der Thujen im vorderen Bereich der Schlossberghalle, zur Neugestaltung und Errichtung eines Grillplatzes ab.
Diese Entscheidung basiert auf der Feststellung, dass das Bauvorhaben nur in enger Absprache mit dem Ortsrat sowie der Stadtverwaltung realisiert werden sollte.
Bei den Planungen sollte berücksichtigt werden, dass die über 50 Jahre alte Linde im Bereich der Schlossberghalle erhalten bleibt.
Der Ortsrat ist unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen bereit, sich gemeinsam mit dem Jugendclub für die Neugestaltung des Vorplatzes und die Errichtung eines Grillplatzes einzusetzen.
Der Ortsrat wünscht sich zukünftig, dass der Jugendclub bei Anliegen seinerseits zunächst Gespräche mit dem Ortsrat und in Folge gemeinsam Gespräche mit der Stadtverwaltung gesucht werden, um Unklarheiten sowie mögliche Konflikte zu vermeiden.
Beschluss: einstimmig
St. Martin
Der St. Martinsumzug findet in diesem Jahr am Freitag, den 07.11.2025, statt. Der Umzug wird nach dem Wortgottesdienst um 17.00 Uhr zum Platz neben der Schlossberghalle ziehen. Dort wird das Martinsfeuer entzündet und jedes Kind erhält unentgeltlich eine Brezel sowie einen Kinderpunch.
Im Zuge der Vorbereitung für die St. Martins-Veranstaltung am 07.11.2025 wurde beim Jugendclub am 30.09.2025 schriftlich angefragt, ob dieser bereit wäre, die Bewirtung wie in jedem Jahr mit Kaltgetränken, Glühwein, Kinderpunsch sowie Wiener zu übernehmen. Dem Jugendclub wurde in diesem Zusammenhang auch mitgeteilt, dass durch den Ortsrat lediglich die Kosten für den unentgeltlichen Kinderpunsch übernommen werden und keine voll umfängliche Bezuschussung über das Ortsratsbudget wie in 2024 mehr erfolgen könne. Dies hat der Ortsrat bereits im letzten Jahr besprochen, worüber der Jugendclub informiert worden war.
Der Jugendclub hat am 14.10.2025 mit der dem Ortsrat vorliegenden Erklärung geantwortet, es würde lediglich Bereitschaft bestehen, Kaltgetränke zu verkaufen, aber keinen Glühwein und keine Wiener. Auf eine Kostenerstattung für den Kinderpunsch durch den Ortsrat würde der Jugendclub verzichten, da man den Kinderpunsch selbst im Namen des Jugendclubs kostenfrei ausschenken wolle.
Weiter wies der Jugendclub darauf hin, dass eine Benutzung der Toiletten im Jugendclub am 07.11.2025 nicht erfolgen könne, da es aufgrund einer Veranstaltung am 08.11. 2025 Terminüberschneidungen geben würde.
Um der Dorfbevölkerung auch in diesem Jahr das bisherige Bewirtungsangebot, das heißt auch Glühwein und Wiener, anbieten zu können, wird Folgendes vorgeschlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Bewirtung an St. Martin soll in diesem Jahr durch die Büschfelder Vereinsgemeinschaft erfolgen.
Beschluss: 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung
Der öffentliche Teil der Ortsratssitzung war um 19.15 Uhr beendet. Der Ortsvorsteher bedankt sich für die Teilnahme der Gäste.
II. Nichtöffentliche Sitzung