Die aktuell gültige Rechtsvorschrift finden Sie jederzeit auf corona.saarland.de.
Informationen zur Corona-Pandemie, häuslichen Quarantäne und Freitestung
Es gilt weiterhin, dass sich Personen mit positivem Testergebnis selbst in Quarantäne begeben müssen. Es erfolgt kein Anruf des Gesundheitsamtes.
Personen, die ein positives Testergebnis erhalten, müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung in Absonderung begeben. Die Absonderung endet für Infizierte frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Vornahme der Testungen (also frühestens am sechsten Tag).
Voraussetzung zur Beendigung der Absonderung nach Ablauf von fünf Tagen ist, dass in den 48 Stunden vorher keine typischen Symptome einer Corona-Infektion vorliegen dürfen.
Eine Freitestung ist nicht notwendig! Die Quarantäne endet spätestens nach 10 Tagen.
Für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen besteht zukünftig keine Verpflichtung zur Absonderung mehr.
Testungen
Bürgertests sind demnach nur noch in Einzelfällen entweder kostenlos oder mit einem Kostenaufwand von drei Euro verbunden. Dennoch bleibt das Testangebot für die Bürger:innen natürlich bestehen, auch die landeseigenen Testzentren bleiben geöffnet.
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich nach Angaben des Bundes gegenüber der Teststelle ausweisen und einen Nachweis erbringen. Bei Kleinkindern ist das die beispielsweise die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren im ersten Schwangerschaftsdrittel der Mutterpass. Für Besuchende beispielsweise in Pflegeheimen oder Krankenhäusern ist ein Test weiterhin kostenlos verfügbar. Dafür muss ein anstehender Besuch bei der Teststelle glaubhaft gemacht werden. Dies kann mit dem Musterformular des Bundes geschehen. Weitere Möglichkeiten der kostenlosen Nutzung werden in den FAQ’s im Corona-Portal der Landesregierung erläutert.
Wer eine Testung mit Kostenbeteiligung von drei Euro - wie beispielsweise für den Besuch einer Innenveranstaltung - durchführen lassen möchte, muss seinen Anspruch ebenfalls nachweisen können. Die Landesregierung hat dazu eine Muster-Selbstauskunft erstellt, die von den Bürger:innen bzw. Betreiber:innen der Teststellen genutzt werden kann.
Schnelltests im Stadtgebiet Wadern:
Drive-In-Testzentrum Nunkirchen, Parkplatz neben der Sebastianus Apotheke
Terminvergabe online www.testzentrum-nunkirchen.de oder vor Ort
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 10 bis 14 Uhr
Außerdem in der Sebastianus Apotheke
Montag - Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr sowie 14.30 - 18.00 Uhr
Tel. 06874 18620, Saarbrücker Straße 4
Infos unter: www.apotheke-nunkirchen.de/sebastianus-apotheke-nunkirchen
Corona Testzentrum "Saar-Lor-Lux-Testzentrum.net" in Wadern, Im Brühl 1 (Busbahnhof):
https://saar-lor-lux-testzentrum.net/de/Testzentrum-Wandern
täglich von 9 bis 15 Uhr geöffnet.
Zudem ist die Testung nach Anmeldung in folgenden Arztpraxen möglich:
Testzentrum des Landkreises in der Eisenbahnhalle Losheim:
Drive-In von täglich von 8 - 22 Uhr (auch sonntags)
Impfungen nehmen folgende Praxen vor:
Telefonische Vereinbarung notwendig!
Alle Informationen zur Impfung erhalten Sie hier:
Internetseite: www.impfen.saarland.de
Telefon: Rufen Sie die 0681 501 4422 oder die 0800 9991599 an.