Erlass eines beidseitigen Halteverbotes und einer Geschwindigkeitsbeschränkung in der Büschfelder Straße zwischen Ortseingang Bardenbach aus Richtung Büschfeld und Bäckerei Brausch aus Richtung Bardenbach kommend, anlässlich der Veranstaltung „Bardenbacher Weihnachtsbasar“ im Stadtteil Bardenbach.
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der aktuellen Fassung wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
1. Aus Anlass der Veranstaltung „Bardenbacher Weihnachtsbasar“ wird für die Büschfelder Straße in beiden Fahrtrichtungen zwischen Ortseingang Bardenbach aus Fahrtrichtung Büschfeld und der Bäckerei Brausch in der Zeit von Samstag, 06.12.2025, 12.00 Uhr bis Sonntag, 07.12.2025, 20.00 Uhr ein beidseitiges Halteverbot sowie eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angeordnet.
2. In Höhe des Ortsschildes Bardenbach aus Fahrtrichtung Büschfeld kommend wird das Verkehrszeichen Bild-Nr.: 274-30 (Höchstzulässige Geschwindigkeit 30) angeordnet, des Weiteren das Verkehrszeichen Bild-Nr.: 283-10 (Absolutes Halteverbot Anfang), sowie im Abstand von 100 Metern das Verkehrszeichen Bild-Nr.:283-30 (Absolutes Halteverbot Mitte), in Höhe der Bäckerei Brausch das Verkehrszeichen-Bild-Nr.: 283-20 (Absolutes Halteverbot Ende) in Fahrtrichtung Bardenbach.
3. In Höhe der Bäckerei Brausch aus Fahrtrichtung Bardenbach kommend ebenfalls Verkehrszeichen Bild-Nr.: 274-30 (Höchstzulässige Geschwindigkeit 30) angeordnet, des Weiteren das Verkehrszeichen Bild-Nr.: 283-10 (Absolutes Halteverbot Anfang), sowie im Abstand von 100 Metern das Verkehrszeichen Bild-Nr.:283-30 (Absolutes Halteverbot Mitte), in Höhe des Ortsschildes das Verkehrszeichen-Bild-Nr.: 283-20 (Absolutes Halteverbot Ende) in Fahrtrichtung Büschfeld.
4. Die Zuwegung für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist sicherzustellen.
5. Durch den Genehmigungsinhaber ist sicherzustellen, dass die angeordnete Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungenjederzeit wie angeordnet in Funktion sind. Genehmigungsinhaber und verantwortliche Person für die Verkehrssicherung: Herr Christian Ritz 0160/97812399