Bekanntmachung des Beschlusses
Zur Einleitung des Verfahrens,
Sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur frühzeitigen beteiligung der Öffentlichkeit Gem. § 3 Abs. 1 Baugb
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 28.11.2025 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" gefasst hat.
Die Stadt Wadern hat in der Vergangenheit Gebiete für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Die Zielvorgaben des Saarländischen Flächenzielgesetz (SFZG), wonach bis 31.12.2027 1,90% und bis 31.12.2030 3,46% der Stadtfläche bzw. ca. 385 ha für Windenergie auszuweisen sind, werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erfüllt. Um diese Ziele als Stadt zu erfüllen, ist die Fortschreibung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2b BauGB somit erforderlich.
Zentrale Folge einer Zielverfehlung wäre, dass Windenergieanlagen als privilegierte Vorhaben gemäß § 249 Abs. 7 BauGB gelten, denen öffentliche Belange nicht entgegengehalten werden können. Mithin könnten unerwünschte Entwicklungen im Stadtgebiet, insbesondere was den Wildwuchs von Windenergieanlagen anbetrifft, nicht vermieden werden.
Gegenstand des sachlichen Teilflächennutzungsplanes ist die Darstellung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen, um die Errichtung von Windenergieanlagen planerisch vorzubereiten und das kommunale Teilflächenziel der Stadt gem. § 4 SFZG zu erreichen.
Der sachliche Teilflächennutzungsplan wird für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt. Die Grenzen des Geltungsbereiches des sachlichen Teilflächennutzungsplanes entsprechen dem Stadtgebiet und sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die BürgerInnen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus dem Plan und der Begründung, in der Zeit vom 08.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026 auf der Internetseite der Stadt (unter www.wadern.de) unter folgendem Pfad: https://ssl.wadern.de/bauen-umwelt/stadtentwicklung-stadtplanung/bauleitplanung, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Stadt, Marktplatz 13, Zimmer Nr.C104, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 08.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026.
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB erstellt.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: isicks@wadern.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.