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Stadt Wadern
Ausgabe 50/2023
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Freiwilliger Wehrdienst

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial durch die Bundeswehr

Mit der Änderung desWehrpflichtgesetzes zum 01. Juli 2011 wurde die gesetzliche Verpflichtungzur Ableistung des Grundwehrdienstes ausgesetzt.

Gleichzeitig wurde der im Wehrpflichtgesetz angelegte freiwillige Wehrdienst fortentwickelt. Zur Gewinnung von Bewerbern für den freiwilligen Wehrdienst übersendet das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gem. § 58c Abs. 1 des Soldatengesetzes allen in Frage kommenden Personen Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften.

Hierfür übermitteln die Meldebehörden nach § 4 der zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Familiennamen, Vornamen und derzeitige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.

Gegen diese Datenübermittlung steht dem Bürger ein Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes zu. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden.

Falls Sie keine Weitergabe Ihrer Daten möchten, bitte ich Sie, dies dem Meldeamt der Stadt Wadern persönlich oder online unter meldeamt@wadern.de unter Angabe Ihres Geburtsdatums und -ortes bis spätestens 29.02.2024 mitzuteilen, damit ein Vermerk bei Ihren persönlichen Meldedaten angebracht wird.

Der Bürgermeister der Stadt Wadern

Jochen Kuttler