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Stadt Wadern
Ausgabe 50/2023
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Kommunalwahlen und Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am Sonntag, 9. Juni 2024

Bildung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Wadern

Öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Bestellung der Beisitzerinnen und Beisitzer und deren Stellvertreter im Gemeindewahlausschuss der Stadt Wadern.

Die in der Stadt Wadern vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen fordere ich hiermit auf, Wahlberechtigte als Beisitzerin/Beisitzer bzw. Stellvertreterin/Stellvertreter für die Bildung des Gemeindewahlausschusses (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 8 und § 73 Kommunalwahlgesetz - KWG) der Stadt Wadern für die Kommunalwahlen und die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters zu benennen.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus der Gemeindewahlleiterin als Vorsitzende und mindestens vier von ihr berufenen Wahlberechtigten als Beisitzerinnen und Beisitzer; für jede Beisitzerin und jeden Beisitzer ist eine Stellvertreterin/ ein Stellvertreter zu bestellen.

Mitglied des Wahlausschusses kann gemäß § 8 Abs. 1 KWG nicht sein, wer Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist.

Der Gemeindewahlausschuss entscheidet bei den Kommunalwahlen insbesondere über die Zulassung der Wahlvorschläge, stellt ferner das Gesamtergebnis der Wahl in der Stadt Wadern fest und nimmt die Verteilung der Sitze vor.

Bei der Bestellung der Beisitzerinnen und Beisitzer und deren Stellvertreter können nur Vorschläge berücksichtigt werden, die bis spätestens 23. Februar 2024 schriftlich eingegangen sind.

Die Vorschläge bitte bei der Stadt Wadern - Wahlamt -, Marktplatz 13, 66687 Wadern, Zimmer A 102, Tel. 06871 - 507114, oder Zimmer A 105 Tel. 06871 – 507116, E-Mail: wahlamt@wadern.de einreichen.

Wadern, 5. Dezember 2023
Die Gemeindewahlleiterin: Petra Dewald