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Stadt Wadern
Ausgabe 50/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Protokoll zur Sitzung des Bauausschusses

am Dienstag, 25.11.2025, 18:00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Gebäude B

Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr

Sitzungsende: 19:35 Uhr

Anwesend:

Vorsitz: Jochen Kuttler

Mitglieder: Andrea Gillenberg, David Hahn, Erik Rau, Jochen Scharf, Norbert Großmann, Peter Koch, Christian Ritz, Jan Dubois, Frederik Sturm

Stadtratsmitglieder: Birgit Birtel, Dr. Kathrin Müller, Michael Dewald, Jürgen Kreuder, Andreas Münster, Bernd Theobald, Virginia Gugau, Detlef Jungfleisch bis TOP N6

Ortsvorsteher: Christoph Kaub, Konrad Schmidt

Ortsvorsteherin Patrizia Mötzel

Verwaltung: Wolfgang Birtel, Elke Trampert, Benjamin Trampert, Thomas Bies

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Erstellen eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes (HSVK) für die Stadt Wadern

3.

Weiteres Vorgehen bei der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Wadern

4.

Noswendeler See - Umgehungsgerinne für den Wahnbach und somit Verlagerung des Sees in den Nebenschluss

Nichtöffentlicher Teil:

Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung der Sitzung

Zu dieser Sitzung wurde eingeladen mit Einladung vom 14.11.2025.

Die Tagesordnung war im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 47/2025 vom 21.11.2025 sowie unter www.wadern.de veröffentlicht.

Die Einladung ist form- und fristgerecht. Einwände ergeben sich nicht.

TOP 2

Erstellen eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes (HSVK) für die Stadt Wadern

Die Verwaltung erachtet es als sinnvoll, ein kommunales Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept (HSVK) für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen, um den Stand der Vorsorge in allen Bereichen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Als Basis dient die im Rahmen eines vom Land geförderten Pilotprojektes im Jahr 2019 erstellte Starkregengefahrenkarte.

Im Rahmen des Vorsorgekonzeptes sollen gemeinsam mit der Stadtverwaltung die Bürger sowie weitere Beteiligte wie Feuerwehr, Industrie und Gewerbe etc. mit einbezogen werden.

Das Konzept soll die Probleme bei Extremereignissen berücksichtigen, Gefahrenschwerpunkte aufzeigen und gangbare Lösungen und Maßnahmen konkret für alle Stadtteile benennen.

Im Bereich der Stadt Wadern wurden seit der Erstellung der Starkregengefahrenkarte bereits einzelne Maßnahmen umgesetzt. Bei großen Hochwassern und extremen Starkregenereignissen werden sich auch in Zukunft Schäden nicht vermeiden, aber durch gute Vorbereitung und passende Vorsorgemaßnahmen deutlich verringern lassen.

Eine wichtige Aufgabe des Vorsorgekonzeptes ist es, die Bürger ausführlich über ihre Gefährdungslage zu informiert und für die möglichen Risiken zu sensibilisieren. Ziel ist es, die Bürger dazu zu motivieren, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und persönlichen Zumutbarkeit eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen.

Die Verwaltung schätzt die Kosten zur Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes auf rd. 175.000 Euro. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. zwei Jahre.

Gemäß den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements (FRL-HWS) vom 31.10.2024 ist eine Förderung von 90% möglich.

Somit beträgt der Eigenanteil der Stadt Wadern rd. 17.500 Euro.

In enger Abstimmung mit dem Umweltministerium und dem Internationalen Betreuungszentrum für Hochwasserpartnerschaften wird ein Leistungsverzeichnis erstellt und an mindestens drei Fach-üros zwecks Angebotsabgabe versendet.

Die Auswertung der Angebote erfolgt in Zusammenarbeit mit den o.g. Institutionen.

Der Auftrag an das Büro mit dem wirtschaftlichsten Angebot wird erst erteilt, wenn der Förderantrag positiv beschieden wurde.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für das HSVK werden auf rd. 175.000 Euro geschätzt. Bei einer Förderquote von 90 % beträgt der Eigenanteil rd. 17.500 Euro. Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes.

Beschluss:

Ohne weitere Aussprache beschließen die Ausschussmitglieder die Freigabe der Ausschreibung und Vergabe sowie die Beantragung der Fördermittel gemäß Vorlage.

TOP 3

Weiteres Vorgehen bei der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Wadern

Am 18.09.2025 hat der Stadtrat der Stadt Wadern den kommunalen Wärmeplan beschlossen und damit frühzeitig die gesetzlichen Anforderungen des Bundes erfüllt, da die Frist für Kommunen unter 100.000 Einwohnern erst zum 30. Juni 2028 endet.

Die Überprüfung des Wärmeplans sieht der Gesetzgeber nach § 25 WPG mindestens alle fünf Jahre vor. Ziel ist es, die Fortschritte bei der Umsetzung zu überwachen und bei Bedarf den Wärmeplan in allen Phasen zu überarbeiten und anzupassen.

Prioritär sieht der Wärmeplan der Stadt Wadern vier Maßnahmen in Form von Fokusgebieten vor (Kapitel 7.1 KWP Wadern Endbericht):

F-1 Wärmenetzeignungsgebiet Kernstadt

F-2 Wärmeversorgung des Gewerbegebiets Lockweiler

F-3 Gebäudenetzeignungsgebiet – Lockweiler

F-4 Dezentrale Versorgung

Die ergänzenden Maßnahmen aus Kapitel 7.2 sind weniger gewichtig. Teilweise können sie parallel zu den prioritären durchgeführt werden und werden hier nicht im Einzelnen aufgelistet. Sie sind dem Grunde nach organisatorischer Art und verursachen keine oder nur sehr geringe Kosten.

In der Konsequenz wäre der Maßnahmenbeginn bei den Fokusgebieten und im speziellen beim Wärmenetzeignungsgebiet der Kernstadt in Wadern zu sehen.

Die Maßnahme fokussiert sich auf die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Evaluierung des Wärmenetzeignungsgebietes im Stadtteil Wadern Kernstadt. Ziel der Studie ist es, verschiedene Technologien zur Energieversorgung sowie die Anschlussbereitschaft zu prüfen. Die Laufzeit beträgt ein bis maximal zwei Jahre.

Auch aus der Erstellung der Machbarkeitsstudie entstehen keine rechtlichen Verpflichtungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Diese würden erst entstehen, wenn Eignungsgebiete für Wärmenetze durch einen eigenen politischen Beschluss nach § 26 Wärmeplanungsgesetz ausgewiesen werden.

Für die Machbarkeitsstudie im Bereich Kernstadt Wadern werden die Gesamtkosten auf

ca. 60.000 Euro geschätzt; wird die BEW-Förderung genutzt, reduzieren sich die Ausgaben um

50 %. Bis zum Jahr 2028 erhält die Stadt Wadern jährlich noch ca. 24.000 EURO die zweckungebunden sind, aber beispielsweise für die beschriebene Maßnahme genutzt werden können.

Grundsätzlich muss entschieden werden, ob weitere Maßnahmen aus dem Wärmeplan umgesetzt werden sollen. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es nicht. Die Überprüfung des Wärmeplans nach fünf Jahren wird den Stand dokumentieren.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Machbarkeitsstudie im Bereich der Kernstadt Wadern betragen 60.000 Euro.

Es kann mit einer Förderung von 50 % gerechnet werden, der Eigenanteil beträgt demnach

30.000 Euro.

Beschluss:

Nach kurzer Diskussion und Aussprache zur Thematik beschließen die Ausschussmitglieder einstimmig, die weitere Vorgehensweise im Rahmen der Haushaltsberatung zum Doppelhaushalt 2026/2027 zu thematisieren und ggf. entsprechende Mittel einzuplanen.

TOP 4

Noswendeler See - Umgehungsgerinne für den Wahnbach und somit Verlagerung des Sees in den Nebenschluss

Im Bereich des Noswendeler Sees stehen in regelmäßigen Abständen größere Unterhaltungsarbeiten an.

Der dortige Vorstau muss in immer kürzer werdenden Intervallen ausgebaggert werden. Dieser dient praktisch als Absetzbecken, das ein Eintreten der Geschiebemassen in den See verhindern soll. Mittlerweile haben sich große Mengen von Geschiebemassen auch im See selbst abgelagert. Da das Ausbaggern in der Vergangenheit nicht oft genug durchgeführt worden ist, war der Vorstau bereits mehrmals überfüllt. Es konnten vermehrt Geschiebemassen in den See überlaufen und sich dort ablagern. Eine Entwässerung des Vorstaus, was vor dem Ausbaggern unbedingt notwendig ist, ist mittlerweile nahezu unmöglich (siehe Bildmaterial im Anhang).

Der Vorstau müsste voraussichtlich 2026, spätestens 2027, erneut ausgebaggert werden. Hierbei wäre dann auch ein Ausbaggern des vorderen Seebereiches notwendig, damit das Absenken des Wasserspielgels im Vorstau effektiv durchgeführt werden kann.

Wird der Vorstau nicht in regelmäßigen Abständen ausgebaggert, ist eine Verlandung des Sees nicht zu vermeiden. Die Kosten für die anstehenden Unterhaltungsmaßnahmen schätzt die Verwaltung, je nach umweltrechtlichen Vorgaben, auf rd. 400.000 Euro. Das vollständige Ausbaggern des Sees zum ursprünglich angelegten Niveau schätzt das Ingenieurbüro Paulus & Partner, im Rahmen der vorliegenden Vorplanung, auf rd. 715.000 Euro.

Auch nach der Durchführung der vorbeschriebenen Ausbaggerarbeiten sind weiterhin Unterhaltungsarbeiten notwendig, um einer Verlandung des Vorstaus und des Sees effektiv entgegenzuwirken.

Um ein erneutes Überlaufen der Massen in den See zu verhindern, müsste der Vorstau alle drei Jahre ausgebaggert werden. Aktuell schätzt die Verwaltung die Kosten hierfür auf rd. 100.000 Euro je Maßnahme (allgemeine Kostensteigerungen nicht eingerechnet).

Um den See dauerhaft erhalten zu können, schlägt die Verwaltung vor, eine Alternative zu planen, zu bewerten und bei positiver Prognose entsprechend umsetzen. Der Wahnbach, der den Noswendeler See speist, soll dabei in den Nebenschluss verlegt werden. Dieser würde nicht mehr vollständig durch den See fließen, sondern würde in einem eigenen Bachbett an diesem vorbeigeführt werden. Die in den See fließenden Wassermengen würden über ein Wehr den Bedürfnissen des Sees angepasst (ausreichender Sauerstoffgehalt, Wasserqualität usw.) reguliert werden. Somit würden keine oder zumindest deutlich geringere Mengen an Geschiebemassen in den Vorstau und in den See gelangen. Ausbaggerarbeiten wären wesentlich seltener zu erwarten, der dauerhafte Erhalt des Noswendeler Sees einfacher und die Unterhaltung weniger aufwendig. Ein erster Lageplan der Vorplanung ist als Anlage beigefügt.

Die an den bisherigen Überlegungen beteiligten Institutionen (Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz; Ingenieurbüro Paulus & Partner) erwarten weitere Vorteile für Natur, Landschaft, Artenvielfalt und Tierwelt im Bereich des Sees. Diese müssten im Rahmen der Planung genauer benannt und ausgearbeitet werden.

Aufgrund der zu erwartenden Vorteile stellt das Ministerium eine Förderung in Höhe von 90 % in Aussicht. Hierzu muss der notwendige Förderantrag bis Ende 2025 gestellt werden.

In der Vorplanung des Ingenieurbüros Paulus & Partner wurden die Baukosten für die Maßnahme geschätzt. Diese belaufen sich auf rd. 2.550.000 Euro. Die Verwaltung rechnet mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 3.100.000 Euro.

In Abhängigkeit eines positiven Förderbescheides mit einer Förderzusage in angestrebter Höhe (90 % Förderung) ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von rd. 310.000 Euro.

Die notwendigen Unterhaltungsarbeiten wären in der Gesamtmaßnahme mit enthalten und würden somit nicht zusätzlich anfallen. Somit wäre eine Umsetzung der erläuterten Maßnahme sicherlich wirtschaftlicher als eine weitere Beibehaltung des Istzustandes.

Wenn die Planung zügig erfolgen kann und die Genehmigungsbehörden mitspielen, kann die Umsetzung der Gesamtmaßnahme im Jahr 2027 beginnen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Förderung zu beantragen und bei positivem Bescheid die Planungsleistungen auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Finanzielle Auswirkungen:

Der Eigenanteil der Stadt Wadern beläuft sich nach aktuellen Schätzungen auf rd. 310.000 Euro. Dieser müsste im Doppelhaushalt 2026/2027 abgebildet werden.

Um die Planung und den Bau sicherzustellen schlägt die Verwaltung folgende Aufteilung vor:

60.000 Euro im Haushaltsjahr 2026 (Planung, Ausschreibung, Maßnahmenstart)

250.000 Euro im Haushaltsjahr 2027 und ggf. 2028 (bauliche Umsetzung)

Beschluss:

Ohne weitere Aussprache beschließen die Ausschussmitglieder einstimmig die Freigabe zur Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen an den wirtschaftlichen Bieter in Abhängigkeit eines positiven Bescheides.

Nichtöffentlicher Teil:

Jochen Kuttler, Bürgermeister