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Stadt Wadern
Ausgabe 50/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Stadt Wadern, Stadtteil Wadern, Bebauungsplan „Katzenrech II. BA“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans:

Abbildung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Katzenrech II. BA“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadern

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat Wadern hat in seiner Sitzung am 26.01.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Katzenrech II. BA“ in der Stadt Wadern im Stadtteil Wadern gefasst.

Das Ziel des Bebauungsplans „Katzenrech II. BA“ besteht darin, die rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Wohnflächen zu schaffen. Durch die geplante Flächenentwicklung soll die Wohnsituation in Wadern verbessert und das Angebot für zukünftige Bewohner erweitert werden.

Da die Kapazitäten in den bestehenden Wohngebieten Waderns nahezu ausgeschöpft sind, ist diese neue Gebietsentwicklung notwendig, um den mittelfristigen Bedarf zu decken.

Städtebaulich und gestalterisch verfolgt die Planung das Ziel, die neuen Gebäude harmonisch in das bestehende Umfeld einzufügen. Dabei werden Maßstab und gestalterische Merkmale der umliegenden Bebauung berücksichtigt und weitergeführt, um ein einheitliches und ansprechendes Wohnumfeld zu schaffen.

Neben der Schaffung von Wohnbauflächen sieht die Planung auch die Entwicklung von Flächen für den Gemeinbedarf vor. Damit wird die Grundlage für den Bau öffentlicher Einrichtungen geschaffen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt für den Planbereich im so genannten Parallelverfahren eine Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Wadern.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten.

Der Entwurf der Planunterlagen (Bebauungsplan/Änderung des Flächennutzungsplans) ist über das Internetportal der Stadt Wadern https://ssl.wadern.de/service-rathaus/stadtentwicklung/bauleitplanung elektronisch abrufbar.

Die Entwürfe der Planunterlagen sind zusätzlich im Rathaus der Stadt Wadern, Markplatz 13, 66687 Wadern, Zimmer C104, während der üblichen Dienststunden einsehbar.

In der Zeit vom 15. Dezember 2025 bis 23. Januar 2025 (jeweils einschließlich) wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Einsicht, Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@wadern.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Wadern, den 05.12.2025
Der Bürgermeister
Jochen Kuttler