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Stadt Wadern
Ausgabe 51/2023
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Wadern

am Mittwoch, 29.11.2023, 19:15 Uhr, im Foyer der Herbert-Klein-Halle

Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr

Sitzungsende: 21:00 Uhr

Anwesend:

Vorsitz: Jochen Kuttler

Besonderer Vorsitz: Georg Lauer

Mitglieder: Marc Adams, Jörg Heckmann, Andreas Klauck, Christian Koch, Alina Maria Körner, Ingmar Freund, Wolfgang Maring, Günter Möcks, Erik Rau, Jochen Scharf, Paul Venhuis, Markus Wollscheid, Michael Dewald, Gabriel Hausen, Markus Krämer, Albert Lang, Eric Ongania, Christian Ritz, Karl-Heinz Seimetz, Christian Kuhn, Jürgen Kreuder, Gerhard Mellinger, Andreas Münster, Johannes Spang, Frederik Sturm, Bernd Theobald, Volker Morbe, Peter Rohles, Manfred Paulus

Ortsvorsteher: Konrad Schmidt, Christoph Kaub

Entschuldigt: Josef Serwe, Mathias Etten, Norbert Großmann

Verwaltung: Petra Dewald, Sophie Schäfer, Vanessa Kautenburger, Wolfgang Birtel, Angela Engel, Elke Simon, Thomas Klein, Benjamin Trampert

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Verpflichtung von neuen Stadtratsmitgliedern

3

Neubenennung von Mitgliedern für Ausschüsse / Gremien

4

Verleihung der Ehrenbezeichnung "Ehrenortsvorsteher" an Herrn Josef Serwe, Wadern-Lockweiler

5

Stellungnahme der Stadt Wadern zum Entwurf des Landesentwicklungsplans des Saarlandes 2030

6

Jahresabschluss des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2022 und die Erteilung der Entlastung des Werkleiters (Bürgermeister) und der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

7

Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern aus dem Wirtschaftsjahr 2022 und Verlustübernahme durch die Stadt

8

Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2022 und Erteilung der Entlastung des Werksleiters (Bürgermeister) und der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

9

Behandlung des Jahresverlustes des Abwasserwerkes der Stadt Wadern aus dem Wirtschaftsjahr 2022

10

Änderung der Entgelt- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung

11

Erstellung eines Konzeptes zum Erhalt des Naturschutzgebietes "Noswendeler Bruch"

12

Bebauungsplan "Mehrfamilienhausbebauung Kleinbahnstraße" im Stadtteil Nunkirchen - Abwägung der im Rahmen der erneuten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen

13

Bebauungsplan "Mehrfamilienhausbebauung Kleinbahnstraße" im Stadtteil Nunkirchen - Satzungsbeschluss

14

Information bezüglich des Wirtschaftsplanes 2024 des Entsorgungsverbandes Saar und Beschlussfassung über das Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters als Vertreter der Stadt Wadern bei der Verbandsversammlung des EVS

15

Grundschule Wadrill-Steinberg - Bau einer Raummodulanlage, Standortbestimmung und weitere Vorgehensweise

16

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Nichtöffentlicher Teil:

Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung der Sitzung

Zu der Sitzung wurde mit Schreiben vom 17.11.2023 eingeladen.

Die Tagesordnung war veröffentlicht im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 47/2023 vom 23.11.2023 sowie unter www.wadern.de.

Die Einladung ist form- und fristgerecht. Einwände ergeben sich nicht.

TOP 2

Verpflichtung von neuen Stadtratsmitgliedern

a) CDU-Fraktion:

Herr Dr. Daniel Hoffmann war Mitglied im Stadtrat der Stadt Wadern.

Mit Email vom 21.09.2023 teilt Herr Dr. Hoffmann mit, dass er sein Mandat niederlegt.

Herr Dr. Hoffmann wurde über den Wahlvorschlag der Bereichsliste II – Bardenbach-Büschfeld – in den Stadtrat berufen.

Als Nachfolger ist Herr Ingmar Freund, Wadern-Büschfeld, zu berufen.

b) SPD-Fraktion:

Frau Nora Koch ist Mitglied im Stadtrat der Stadt Wadern.

Frau Koch teilt am 27. Oktober 2023 mit, dass sie ihr Mandat zum 29. November 2023 niederlegt.

Frau Koch wurde über den Wahlvorschlag der Gebietsliste der SPD in den Stadtrat berufen.

Als Nachfolger ist Herr Markus Krämer, Wadern-Büschfeld, zu berufen.

Gemäß § 33 Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG – sind die Mitglieder des Stadtrates vom Bürgermeister zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

Beschluss:

Bürgermeister Jochen Kuttler verpflichtet Ingmar Freund und Markus Krämer als neue

Stadtratsmitglieder der Stadt Wadern.

TOP 3

Neubenennung von Mitgliedern für Ausschüsse / Gremien

Dieser Tagesordnungspunkt steht in Zusammenhang mit TOP 2.

a) Dr. Daniel Hoffmann war für die CDU-Fraktion in folgenden Gremien vertreten:

  • Ausschuss für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten
  • Ausschuss für Rechnungsprüfungsangelegenheiten
  • stv. Aufsichtsratsmitglied der Kommunalen Entwicklungs- und Vermögensmanagementgesellschaft Wadern mbH & Co. KG
  • stv. Aufsichtsratsmitglied Stadtwerke Wadern GmbH

b) Frau Nora Koch war für die SPD-Fraktion in folgenden Gremien vertreten:

  • Ausschuss für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten
  • Aufsichtsratsmitglied der Kommunalen Entwicklungs- und Vermögensmanagementgesellschaft Wadern mbH & Co. KG

Beschluss:

Markus Wollscheid, CDU-Fraktion, benennt Ingmar Freund als Mitglied im Ausschuss für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten sowie im Ausschuss für Rechnungsprüfungsangelegenheiten bzw. auch als stv. Aufsichtsratsmitglied der Kommunalen Entwicklungs- und Vermögensmanagementgesellschaft Wadern mbH & Co. KG und stv. Aufsichtsratsmitglied Stadtwerke Wadern GmbH.

Michael Dewald, SPD-Fraktion, benennt für den Ausschuss für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten sowie als Aufsichtsratsmitglied der Kommunalen Entwicklungs- und Vermögensmanagementgesellschaft Wadern mbH & Co. KG das Ratsmitglied Albert Lang.

TOP 4

Verleihung der Ehrenbezeichnung "Ehrenortsvorsteher" an Herrn Josef Serwe, Wadern-Lockweiler

§ 23 Abs. 2 KSVG räumt den Kommunen die Möglichkeit ein, Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 20 Jahre ein Ehrenamt verwaltet haben und in Ehren ausgeschieden sind, eine Ehrenbezeichnung zu verleihen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat unter Bezugnahme auf die vorgenannte Vorschrift und nach Beteiligung aller Ortsräte am 25. Juni 2015 grundsätzlich beschlossen, Ortsvorstehern, die eine

20-jährige Amtszeit als Ortsvorsteher haben und aus ihrem Amt ausgeschieden sind, die Ehrenbezeichnung „Ehrenortsvorsteher“ zu verleihen.

Josef Serwe hat mit Ablauf des Monats Dezember 2022 sein Amt als Ortsvorsteher niedergelegt.

Er hatte dieses Amt seit 16.09.2002 inne und erfüllt damit die Voraussetzungen für die Ehrenbezeichnung „Ehrenortsvorsteher“.

Der Ortsrat des Stadtteiles Lockweiler hat sich in seiner Sitzung am 20.07.2023 mit der Angelegenheit befasst und schlägt Herrn Serwe zur Verleihung der Ehrenbezeichnung vor.

Die Verleihung der Urkunde soll auf Wunsch von Herrn Serwe in einer Feierstunde beim Neujahrsempfang 2024 des Stadtteiles Lockweiler erfolgen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern bedankt sich bei Josef Serwe für seine langjährige Tätigkeit als Ortsvorsteher und beschließt einstimmig, dass Josef Serwe zum „Ehrenortsvorsteher“ ernannt wird.

Die Verleihung der Urkunde soll in einer Feierstunde beim Neujahrsempfang 2024 des Stadtteiles Lockweiler erfolgen.

TOP 5

Stellungnahme der Stadt Wadern zum Entwurf des Landesentwicklungsplans des Saarlandes 2030

Die Landesregierung des Saarlandes hat am 18. Juli 2023 den ersten Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Saarland 2030 für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben. Im neuen Entwurf des LEP sind verschiedene Rahmenbedingungen festgelegt, die die Entwicklungen auf kommunaler Ebene steuern sollen und vielerorts auch dafür sorgen, dass die Entwicklung neuer Wohn- oder Gewerbegebiete erschwert wird. Im Rahmen des vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens sind unter anderem alle Kommunen im Saarland aufgefordert, bis zum 30.11.2023 eine Stellungnahme abzugeben. Der Entwurf des Landesentwicklungsplans des Saarlandes sowie der Entwurf der Stellungnahme der Stadt Wadern ist im Anhang der Sitzungsvorlage beigefügt.

Im Rahmen des Wohn- und Gewerbeflächenkonzepts, das von der Firma Kernplan im Auftrag der Stadt Wadern in diesem Jahr erarbeitet wurde, wurde das Thema der Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbeflächen in der Stadt Wadern intensiv in allen Ortsräten und auch im Stadtrat diskutiert. Das Ergebnis dieser Diskussion der Ortsräte wurde in die Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans eingearbeitet. Zusätzlich wurden die Ortsvorsteher*innen per E-Mail vom 19. Oktober 2023 aufgefordert, bei weiterem Beratungsbedarf eine Ortsratssitzung anzuberaumen, um entsprechend zusätzliche Einwendungen festzuhalten. Als Frist für die Beratung der Ortsräte wurde der 26. November 2023 festgelegt.

Bis zum Vorlageschluss sind vereinzelte Anmerkungen aus den Ortsräten eingegangen, die vor Abgabe noch in die Stellungnahme eingearbeitet werden. Falls bis zum 26. November weitere Stellungnahmen aus den Ortsräten eingehen, werden diese ebenfalls geprüft und eingearbeitet.

Die Priorisierung zukünftiger Wohngebiete, die laut dem Beschluss des Stadtrates vom 13.07.2023 festgelegt wurden, ist für die Stellungnahme zum LEP unerheblich, da die Festlegung einer Priorität im Rahmen des LEPs nicht erfolgen kann.

Finanzielle Auswirkungen: keine

Beschluss:

Bürgermeister Jochen Kuttler erläutert, dass der Entwurf des Landesentwicklungsplan des Saarlandes 2030 im Ausschuss diskutiert wurde und dass die Vorgaben die kommunale Selbstverwaltung

erheblich einschränken. Die Verwaltung hat die Anlagen der Sitzungsvorlagen nochmals um die nachgereichten Stellungnahmen der Ortsräte ergänzt und diese eingearbeitet.

Volker Morbe, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, merkt an, dass im Entwurf des Landesentwicklungsplans der Bereich „Kaisergarten“ in Wadern als Gewerbegebiet dargestellt wurde.

Die Verwaltung erläutert daraufhin, dass der Stadtrat für diesen Bereich einstimmig einen Aufstellungsbeschluss für den Gewerbepark Wadern, 4. Bauabschnitt, gefasst hat, der auch den Bereich „Kaisergarten“ einschließt und hier aktuell das Planverfahren läuft. Welche Flächen in diesem Bereich später tatsächlich als Gewerbegebiet ausgewiesen werden sollen, kann letztlich nur der Stadtrat entscheiden.

Die Darstellung in der Stellungnahme zum LEP ist daher nur folgerichtig.

Der Stadtrat beschließt einstimmig auf Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 27.11.2023 die Freigabe des Entwurfs der Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan des Saarlandes 2030 gemäß Vorlage.

TOP 6

Jahresabschluss des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2022 und die Erteilung der Entlastung des Werkleiters (Bürgermeister) und der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

Der Jahresabschluss des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2022 wurde von Herrn Wirtschaftsprüfer Ulrich Daute von der Kanzlei Steuerberatung | Wirtschaftsprüfung Kneip/Daute geprüft.

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einem Jahresverlust von 225.742,66 € (vorher Jahresverlust 40.904,13 €) ab.

Die Kanzlei Kneip/Daute hat für den Jahresabschluss 2022 mit Datum vom 31. Oktober 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (vgl. Prüfbericht).

Beschluss:

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist ein besonderer Vorsitzender zu wählen.

Die Stadtratsmitglieder wählen einstimmig Georg Lauer zum besonderen Vorsitzenden.

Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 27.11.2023, den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2022 wie folgt festzustellen:

Bilanzsumme  —  5.359.942,81 €

Summe Erträge  —  501.713,11 €

Summe Aufwendungen  —  727.455,77 €

Jahresverlust  —  225.742,66 €

und die Entlastung des Werkleiters (Bürgermeister) und den am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen.

Die am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

TOP 7

Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern aus dem Wirtschaftsjahr 2022 und Verlustübernahme durch die Stadt

Nach § 24 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung Saar (EigVo) hat der Stadtrat über die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen.

Das Wirtschaftsjahr 2022 des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern schließt mit einem Verlust von 225.742,66 € ab.

Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresverlust in Höhe von 75.677,90 € auf neue Rechnung vorzutragen und damit die Forderung aus § 8 Abs. 6 in Verb. mit Abs. 8 der EigVO zu erfüllen.

Durch den hohen Jahresverlust ergibt sich ein negativer Cashflow für das Wirtschaftsjahr 2022 (vgl. Prüfbericht S. 19), was lt. EigVO § 8 Abs. 6 in Verb. mit Abs. 8 einen Verlustausgleich durch die Stadt in Höhe von 150.064,76 € zur Folge hat.

Durch den vorgetragenen Jahresverlust von 75.677,90 € erhöht sich der Verlustvortrag des Vorjahres von 283.994,88 € auf 359.672,78 €.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 27.11.2023, den Jahresverlust des Eigenbetrieb Friedhöfe in Höhe von 75.677,90 € auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 8

Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2022 und Erteilung der Entlastung des Werksleiters (Bürgermeister) und der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

Der Jahresabschluss des Abwasserwerkes zum 31. Dezember 2022 wurde von Herrn Wirtschaftsprüfer Ulrich Daute von der Kanzlei Steuerberatung | Wirtschaftsprüfung Kneip/Daute geprüft.

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einem Verlust von 296.043,88 € (Vorjahr Gewinn 51.564,42 €) ab.

Die Kanzlei Kneip/Daute hat für den Jahresabschluss 2022 mit Datum vom 31. Oktober 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (vgl. Prüfbericht).

Beschluss:

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist ein besonderer Vorsitzender zu wählen.

Die Stadtratsmitglieder wählen einstimmig Georg Lauer zum besonderen Vorsitzenden.

Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 27.11.2023 einstimmig, den Jahresabschluss des Abwasserwerks der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2022 wird wie folgt festzustellen:

Bilanzsumme  —  33.460.134,84 €

Summe Erträge  —  4.102.906,99 €

Summe Aufwendungen  —  4.398.950,87 €

Jahresverlust  —  296.043,88 €

und die Entlastung des Werkleiters (Bürgermeister) und den am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen.

Die am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

TOP 9

Behandlung des Jahresverlustes des Abwasserwerkes der Stadt Wadern aus dem Wirtschaftsjahr 2022

Nach § 24 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung Saar (EigVO) hat der Stadtrat über die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen.

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einem Verlust von 296.043,88 € ab.

Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresverlust von 296.043,88 €, wie in § 8 Abs. 6 der EigVO vorgeschrieben, auf neue Rechnung vorzutragen.

Durch den vorgenannten Jahresverlust von 296.043,88 € reduziert sich der Gewinnvortrag des Vorjahres von 527.510,18 € auf 231.466,30 € (siehe Bilanz zum 31. Dezember 2022).

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 27.11.2023, den Jahresverlust des Abwasserwerkes in Höhe von 296.043,88 € auf neue Rechnung vorzutragen

TOP 10

Änderung der Entgelt- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung

Bisher wurden die Gebühren für Abwasser und Niederschlagswasser über den Geschäftsbesorger Stadtwerke Wadern GmbH abgewickelt. Ab 01.01.2024 wird die Stadt Wadern die Abrechnung der Abwasserentgelte über den Abgabenbescheid der Stadt Wadern vornehmen. Damit kann die notwendige Abgrenzung der hoheitlichen von den privatwirtschaftlichen Entgelten gewahrt werden und gleichzeitig für die Bürgerinnen und Bürger eine Erleichterung erreicht werden, weil nun ein Bescheid weniger zugestellt werden muss und sich eine Reduzierung der notwendigen Überweisungen/Bankeinzüge ergibt, was eine Entlastung bei den Bankgebühren nach sich zieht.

Die Stadtwerke Wadern GmbH wird weiterhin auf Dienstleistungsebene mit der Stadt Wadern kooperieren und die notwendigen verbrauchsabhängigen Daten für die Abrechnung liefern. Daher muss die Abwassergebührensatzung in § 13 (alt § 12) zum 01.01.2024 angepasst werden.

Bei dieser Gelegenheit wurde die Satzung nochmal im Ganzen betrachtet und in weiteren Punkten konkretisiert, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Der Entwurf der geänderten Satzung ist im Vergleich mit der „alten“ Satzung als Anlage beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen: keine

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 27.11.2023 die Änderung der Abwassergebührensatzung zum 01.01.2024 gemäß Vorlage.

TOP 11

Erstellung eines Konzeptes zum Erhalt des Naturschutzgebietes "Noswendeler Bruch"

Der Tagesordnungspunkt geht auf den Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.10.2023 zurück. Dieser ist als Anlage beigefügt. Vertreter der Fraktion werden den Antrag in der Sitzung erläutern.

Anmerkung der Verwaltung:

Die Stadt Wadern ist sich der Bedeutung des Naturschutzgebietes Noswendeler Bruch sehr bewusst. Und selbstverständlich ist uns allen daran gelegen, das Schutzgebiet in seiner jetzigen Form zu erhalten. Genau deshalb sind wir in Gesprächen mit den zuständigen Behörden, da hier nur ein Zusammenspiel aller Beteiligten zu einem Erfolg führen kann.

Angesichts der immer ausgeprägteren Trockenperioden, die sicherlich durch die klimatischen Veränderungen bedingt sind, kann allerdings durchaus die Frage gestellt werden, inwiefern Eingriffe von außen das System auf Dauer im Gleichgewicht halten können. Ob hier geeignete Schutzkonzepte, die im Übrigen auch finanziert werden müssen, zur Anwendung kommen könnten oder anderweitige, eher kurzfristige Maßnahmen, müssen die Gespräche auf Fachebene zeigen.

Hierbei sei angemerkt, dass die Zuständigkeit zum Erhalt des Naturschutzgebietes „Noswendeler Bruch“ beim Umweltministerium und dessen nachgeordneten Stellen, wie etwa dem LUA, dem Saarforst oder der Naturwacht, liegt. Wieso die Stadt Wadern hier nun ein Schutzkonzept beauftragen soll, ist aus Sicht der Verwaltung zumindest diskutabel.

Sollte es politischer Wille sein, ein Schutzkonzept zu beauftragen, kann dies nur in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden geschehen.

Weitere Informationen zum Naturschutzgebiet „Noswendeler Bruch“ können unter folgendem Link auf der Seite des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz eingesehen werden:

https://www.naturschutzdaten.saarland.de/natura2000/Naturschutzgebiete/Noswendeler_Bruch/Struktur.html

Finanzielle Auswirkungen:

Im Antrag werden die Kosten für die Erstellung eines Konzeptes zum Erhalt des Naturschutzgebietes „Noswendeler Bruch“ auf 15.000 beziffert.

Im Haushalt 2023 stehen aktuell keine Mittel für die Beauftragung eines solchen Konzeptes.

Beschluss:

Volker Morbe, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erläutert den Antrag.

Das Naturschutzgebiet „Noswendeler Bruch" verliert immer mehr an Qualität durch weniger Regen und Versandung im Folge des Klimawandels. Es sind bauliche Maßnahmen erforderlich, die mit NABU abgestimmt werden sollten.

Eine Fachfirma soll beauftragt werden, damit ein Schutzkonzept erarbeitet werden kann.

Langfristig soll hier ein einzigartiges Schutzgebiet erhalten werden.

Eric Rau, CDU-Fraktion, erklärt, dass der Ortsrat Noswendel bereits Mittel in Höhe von 20.000 € für die Planungsmaßnahmen zum Erhalt des Sees und für das Naturschutzgebiet in den Investitionshaushalt gemeldet hat.

Nach der anschließenden Aussprache und Diskussion erläutert die Verwaltung, dass für das Naturschutzgebiet „Noswendeler Bruch“ bereits eine Schutzgebietsverordnung existiert und verweist auf die Sitzungsvorlage.

Wenn der Stadtrat hier aktiv werden will, kann dies nur im Zusammenspiel mit den zuständigen Behörden geschehen. Die Verwaltung steht bereits mit dem Umweltministerium und der Naturlandstiftung in Kontakt und wird gerne weitere Gespräche koordinieren.

Für den Stadtrat steht das Naturschutzgebiet Noswendeler Bruch in engem Zusammenhang mit der Situation der zunehmenden Verlandung des Noswendeler Sees, hier muss daher eine Gesamtbetrachtung her. Im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen sollen daher nach Möglichkeit entsprechende Mittel bereitgestellt werden.

Abstimmung: einstimmig.

TOP 12

Bebauungsplan "Mehrfamilienhausbebauung Kleinbahnstraße" im Stadtteil Nunkirchen - Abwägung der im Rahmen der erneuten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen

Die Thematik war zuletzt Bestandteil der Sitzung des Stadtrates am 28.09.2023. Nachdem die in der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (vom 28.10.2022 bis zum 30.11.2022) eingegangenen Bedenken und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange dazu geführt haben, dass Planänderungen notwendig wurden, musste die öffentliche Auslegung wiederholt werden. Die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB fand vom 20.10.2023 bis zum 08.11.2023 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.10.2023 erneut an der Planung beteiligt.

Innerhalb der Frist wurden verschiedene Stellungnahmen abgegeben. Dabei sind besonders die Stellungnahmen der IHK und der Landesplanung von Bedeutung. Beide Stellen kritisieren den festgelegten Gebietscharakter „Urbanes Gebiet“ mit dem Hinweis auf einen etwaigen „Etikettenschwindel“. Diesem Vorwurf kann jedoch durch die Verpflichtung des Vorhabenträgers, auch Gewerbeeinheiten für passende und nicht störende Gewerbebetriebe in den zu errichtenden Gebäuden anzubieten, entgegengewirkt werden.

Der ausgearbeitete Abwägungsvorschlag ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen: Keine

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 27.11.2023 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß dem Abwägungsvorschlag sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

TOP 13

Bebauungsplan "Mehrfamilienhausbebauung Kleinbahnstraße" im Stadtteil Nunkirchen - Satzungsbeschluss

Die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Mehrfamilienhausbebauung Kleinbahnstraße“ hat in der Zeit vom 20.10.2023 bis zum 8.11.2023 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen haben nicht dazu geführt, dass Änderungen an der Planung vorgenommen werden mussten, die eine Wiederholung des Verfahrensschrittes notwendig gemacht hätten. Aus diesem Grund kann der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.

Finanzielle Auswirkungen: keine

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt gem. § 10 BauGB auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 27.11.2023 einstimmig den Bebauungsplan „Mehrfamilienhausbebauung Kleinbahnstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

TOP 14

Information bezüglich des Wirtschaftsplanes 2024 des Entsorgungsverbandes Saar und Beschlussfassung über das Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters als Vertreter der Stadt Wadern bei der Verbandsversammlung des EVS

Der Bürgermeister vertritt die Stadt Wadern in der Verbandsversammlung des EVS. Die nächste Verbandsversammlung findet am 12. Dezember 2023 statt.

Bezüglich seines Abstimmungsverhaltens ist er an die Weisungen des Stadtrates bzw. seiner Ausschüsse gebunden (§ 13 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und § 114 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)).

Zum Wirtschaftsplan 2024 des EVS wurde in den Regionalforen zu folgenden Themenbereichen informiert.

EVS- Abfallwirtschaft

Die Umsatzerlöse steigen gegenüber dem Wirtschaftsplan 2023 um rd. 0,5 Mio. EUR auf 70,3 Mio. EUR, was im Wesentlichen aus den gestiegenen überörtlichen Beiträgen ausgeschiedener Kommunen resultiert.

Das von dem EVS an die EVS ABW GmbH zu leistende Entsorgungsentgelt in Höhe von 36,5 Mio. EUR liegt um 2,3 Mio. EUR über dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2023.

Entscheidend hierfür sind die deutlich gestiegenen Aufwendungen für das Einsammeln und Befördern von Abfällen bei der EVS ABW GmbH. Gegenüber den Vorjahren fällt es dank der aktuellen Strompreisentwicklung (die AVA Velsen produziert als Abfallverbrennungsanlage Strom und vermarktet diesen) dennoch vergleichsweise niedrig aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen aufgrund höherer Belastungen für den Betrieb der Wertstoff-Zentren.

Trotz insgesamt deutlich gestiegener Kosten erfolgt im Wirtschaftsplan 2024 keine Anpassung der Abfallgebühren.

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abfallwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von rd. 4,0 Mio. EUR.

Das Investitionsprogramm der Sparte Abfallwirtschaft für das Jahr 2024 weist Investitionen in Höhe von rd. 9,9 Mio. EUR brutto aus.

Die 5-jährige Finanzplanung der Abfallwirtschaft wird wesentlich beeinflusst von nachfolgenden Ergebnistreibern:

- AVA Velsen (Anzahl der Revisionen/Energieerlöse)

- Rekultivierung von Deponien

EVS Abwasserwirtschaft

Die für den Wirtschaftsplan 2024 relevante Frischwassermenge (Basiswert 2022) sinkt um 0,51 %.

Im Bereich der Aufwendungen steigt der Personalaufwand insbesondere in Folge eines hohen Tarifabschlusses um 2,3 Mio. EUR auf 30,4 Mio. EUR. Der Materialaufwand sinkt um 4,7 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresplan. Grund hierfür ist hauptsächlich der um 5,0 Mio. EUR gesunkene Stromaufwand, der gegenüber Vorjahren jedoch auf sehr hohem Niveau verbleibt. Der Zinsaufwand steigt um 6,3 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr. Das Zinsniveau ist durch den Einfluss des UkraineKrieges und anderen wirtschaftlichen Faktoren deutlich gestiegen. Eine weitere Erhöhung wird erwartet.

Um den Rückgang der Frischwassermenge zu kompensieren und aufgrund höherer Aufwendungen wird der einheitliche Verbandsbeitrag um 6,8% von bisher 3,146 EUR pro cbm auf 3,360 EUR pro cbm erhöht. Dies hat zur Folge, dass der einheitliche Verbandsbeitrag im Vergleich zum Vorjahr von 143,5 Mio. EUR auf 152,3 Mio. EUR steigt.

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abwasserwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von 15,2 Mio. EUR.

Im Investitionsprogramm der Sparte Abwasserwirtschaft für das Jahr 2024 weist der EVS eine Investitionssumme von rd. 89,2 Mio. EUR aus. Diese entfällt mit rd. 72,2 Mio. EUR auf EVS-eigene Bau-Projekte sowie mit 9,6 Mio. EUR auf Projekte Dritter. Weitere 1,4 Mio. EUR entfallen auf allgemeine Maßnahmen. Zusätzliche 5,9 Mio. EUR setzen sich aus den aktivierbaren Eigenleistungen, den Bauzeitzinsen und den Ausgleichszahlungen für Entlastungsanlagen zusammen.

Die 5-jährige Finanzplanung der Abwasserwirtschaft zeigt im Jahr 2024 den Wegfall der Erträge aus der Auflösung von Zuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen und beinhaltet die Erhöhung der Abwasserabgabe im Materialaufwand.

Anders, als zunächst zu erwarten war, müssen die Abfallgebühren des EVS zum 01.01.2024 nicht erhöht werden.

Wieso bleiben die Abfallgebühren seit 2012 stabil?

- Weil die Menge der Hausabfälle weitgehend konstant war und dadurch auch die Abfallgebühreneinnahmen.

- Weil seit 2017 das AHKW Neunkirchen nicht mehr zur Beseitigung der Hausabfälle benötigt wird und so jährliche Ausgaben in Höhe von rund 12 Mio. EUR wegfallen.

- Weil Eigenkapital aufgebaut werden konnte.

Wieso kann der EVS auch in 2024 auf eine Gebührenerhöhung verzichten?

- Weil zum Ausgleich etwaiger Jahresfehlbeträge bzw. in vielen Bereichen deutlich gestiegener Kosten zunächst das vorhandene Eigenkapital genutzt werden kann und insbesondere durch die aktuelle Strompreisentwicklung deutlich höhere Erlöse für den von der AVA Velsen ins öffentliche Netz eingespeisten Strom auch im nächsten Jahr zu erwarten sind.

Aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen bezieht sich der EVS-Wirtschaftsplan 2024 – wie bereits im Vorjahr – insgesamt nur auf einen einjährigen Kalkulationszeitraum.

Der einheitliche Verbandsbeitrag (Gebühr für die Abwasserreinigung in den EVS-Anlagen) steigt zum 01.01.2024 um 6,8% - von 3,146 Euro um 24,4 Cent auf 3,360 Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von durchschnittlich 45 Kubikmeter Frischwasser pro Jahr bedeutet das eine Mehrbelastung von 0,80 Euro pro Bürger(in) und Monat. Bereits im vergangenen Jahr war eine moderate Steigerung um 3,0% zur Deckung der Kostensteigerungen erforderlich, nachdem der einheitliche Verbandsbeitrag seit 2012 konstant gehalten werden konnte.

Wieso blieb der einheitliche Verbandsbeitrag so lange stabil?

- Weil die Menge verbrauchten Frischwassers weitgehend konstant war.

- Weil das Zinsniveau seit 2012 rückläufig war.

- Weil der Strombezug durch energetische Optimierungsmaßnahmen der Abwasseranlagen trotz Zuwachs an technischen Kläranlagen konstant gehalten werden konnte.

- Weil die Anzahl der MitarbeiterInnen in der Sparte Abwasser trotz stetiger Zunahme an Aufgaben weitgehend stabil blieb.

- Weil Rücklagen „für schlechte Zeiten“ aufgebaut werden konnten.

Warum muss der einheitliche Verbandsbeitrag zum 01.01.2024 steigen?

- Weil der aktuelle Rückgang der Frischwassermenge kompensiert werden muss.

- Weil Aufwandssteigerungen – insbesondere in den Bereichen Personal, Strom und Zinsen – zu einem hohen Jahresfehlbetrag führen.

- Weil die Liquidität des EVS gesichert werden muss.

Wie gelingt es, die Anhebung des einheitlichen Verbandsbeitrages trotz dramatischer Kostensteigerungen in allen Bereichen deutlich unter der Inflationsrate zu halten?

- Inanspruchnahme des aufgebauten Eigenkapitals, das wir in den vergangenen Jahren aufgebaut haben, zur Deckung der handelsrechtlichen Jahresfehlbeträge im 5-jährigen Finanzplan.

- Inanspruchnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung, jedoch optimalerweise Vermeidung einer langfristigen Inanspruchnahme.

- Zeitliche Streckung geplanter Investitionen.

Aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen bezieht sich der EVS-Wirtschaftsplan 2024 – wie bereits im Vorjahr – insgesamt nur auf einen einjährigen Kalkulationszeitraum.

Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2024 ist beigefügt. Der EVS hat in zwei Regionalforen für Stadt- und Gemeinderäte über den Wirtschaftsplan für das kommende Jahr sowie aktuelle Themen der Abwasser- und Abfallwirtschaft informiert.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 29.11.2023 beschließt der Stadtrat einstimmig, den Bürgermeister zu ermächtigen:

1.

dem Wirtschaftsplan 2024 des EVS,

2.

der Festlegung der Abfallgebühren 2024 sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums und

3.

der Festlegung des einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums in der Verbandsversammlung des EVS am 12. Dezember 2023 zuzustimmen.

TOP 15

Grundschule Wadrill-Steinberg - Bau einer Raummodulanlage, Standortbestimmung und weitere Vorgehensweise

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 11.07.2023 mit der Thematik der räumlichen Konzeption am Standort der Grundschule Steinberg befasst. Auf den Inhalt der Vorlage und die Beschlussfassung wird verwiesen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungsleistungen zum Bau einer Raummodulanlage zur Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung zu beauftragen, damit dem Stadtrat eine erste Kostenschätzung vorgelegt werden kann. Die Raummodulanlage soll nicht gemietet, sondern käuflich erworben werden. Die Raummodulanlage soll zum Schuljahr 2024/2025 (Juli/August 2024) fertiggestellt sein.

Aufgrund der Größe der Raummodulanlage und der damit verbundenen Kosten zur Herrichtung des Grundstückes, dem Kauf einer Raummodulanlage inkl. aller Nebenarbeiten, die durch die Verwaltung im Vorfeld auf 1,5 Mio. Euro geschätzt wurden, müssten die Planungsleistungen für die Raummodulanlage europaweit in einem offenen Verfahren ausgeschrieben werden (Planungsleistungen > 215.000 € netto).

Wie ein solches Verfahren abläuft, welche zusätzlichen Kosten hierdurch entstehen und welcher Zeitfaktor hierfür angesetzt werden kann, wurde bereits mehrfach durch die Verwaltung erläutert.

Die Verwaltung hat daraufhin einer erste Grobplanung der Raummodulanlage selbst durchgeführt. Aufgrund der bisherigen Beschlusslage, soll die Raummodulanlage zur Unterbringung der Nachmittagsbetreuung errichtet werden. Der Raumbedarf wurde im Vorfeld wie folgt festgelegt:

• 4 Klassenzimmer

• 1 Mensa

• 1 Küche

• 1 Büro Leitung

• 1 Raum für Putzmittel / Lagerraum

• Sanitäranalgen

Auf Basis des Raumbedarfs wurden zwei Varianten zum Bau einer Raummodulanlage konzipiert. Die Varianten 1a und 2a unterscheiden sich dabei nur durch die Größe von zwei Klassenräumen. In der Variante 2a wurden zwei Klassenräume mit einer Größe von ca. 60 m² geplant, sodass hier ausnahmeweise auch regulärer Schulunterricht stattfinden könnte.

Zusätzlich zum bisher festgelegten Raumbedarf wurden von Seiten der Verwaltung ein zusätzlicher Raum für das Personal und ein Freiraum für unterschiedliche Nutzungen in beiden Varianten eingeplant. Der Freiraum soll dabei insbesondere die Atmosphäre im sonst geradlinigen Baukörper auflockern und eine gewisse Aufenthaltsqualität schaffen.

Die Raummodulanlage wurde bewusst auf einer Ebene geplant. Natürlich kann man die Raummodulanlage auch auf zwei Ebenen planen, muss dann allerdings auf beiden Ebenen ein Treppenmodul vorsehen und ggf. einen Fahrstuhl anbauen, damit die 2. Ebene barrierefrei erreicht werden kann.

Die Varianten 1a und 2a sind als Anlage beigefügt.

Die Verwaltung schlägt vor, bei der weiteren Planung die Variante 2a näher zu betrachten, da durch die beiden größeren Klassenräume mehr Möglichkeiten der Klassenverteilung und der Nachmittagsbetreuung am Schulstandort Steinberg entstehen.

Um die beiden Varianten auch kostenmäßig zu betrachten, muss die Frage des Standorts der Raummodulanlage geklärt werden. Hierzu wurden von der Verwaltung alle stadteigenen Flächen im direkten Umfeld der Schule Steinberg untersucht.

Die Größe der geplanten Raummodulanlage beträgt rd. 40x15 m (Variante 2a). Die möglichen Standorte wurden ohne Denkverbote betrachtet und werden in folgender Aufstellung grob bewertet:

• Standort 1 – Schulhof

Die Fläche ist befestigt und einigermaßen eben (in Längsachse der Raummodulanlage leicht abschüssig). Die Raummodulanlage würde sich aufgrund ihrer Größe nicht gut in die vorhandene Bebauung einfügen, hätte aber gerade genug Platz. Der Baumbestand im Bereich der Raummodulanlage müsste gerodet werden. Aufgrund der Abmessung der Raummodulanlage würde eine große Fläche des Schulhofes verloren gehen. Die räumliche Nähe zum bestehenden Schulgebäude wäre gewährleistet. Die Zufahrt für die Feuerwehr würde stark beeinträchtigt, auch die Nähe zum Schulgebäude muss brandschutztechnisch bewertet werden und könnte ein Ausschlusskriterium für diese Standortvariante darstellen.

• Standort 2 – Wiese unterhalb des Schulhofes (neben Spielplatz)

Bei der Wiese handelt es sich um eine unbefestigte Fläche. Im vorderen Bereich sind eine Trafostation und ein Strommast des Energieversorgers errichtet worden. Das Grundstück ist in Querachse zur Raummodulanlage abschüssig, sodass zur Herstellung einer ebenen Fläche umfangreichere Erdarbeiten und der Bau einer hangseitigen Winkelstützwand erforderlich wären. Der Bereich des Spielplatzes müsste teilweise zurück- / umgebaut werden, damit die Raummodulanlage sinnvoll auf dem Grundstück platziert werden könnte. Die Raummodulanlage könnte von der Schule bzw. vom Schulhof aus erreicht werden, ohne dass eine öffentliche Straße gequert werden müsste. Durch die notwendigen Gründungsarbeiten und den Umbau des Spielplatzes ist diese Variante im Vergleich sicherlich die teuerste.

• Standort 3 – Parkplatz neben dem Sportplatz

Der Parkplatz ist eben und befestigt, sodass bei dieser Variante die geringsten Kosten für die Gründung der Raummodulanlage entstehen würden. Die Fläche bietet ausreichend Platz für die Raummodulanlage. Die Parkflächen müssten weitestgehend und die Wendemöglichkeit für den Busverkehr auf dem Parkplatz gänzlich aufgegeben werden. Auch die Papier- und Glascontainer sowie die Kleidercontainer müssten an einer anderen Stelle platziert werden. Um die Raummodulanlage von der Schule oder dem Schulhof zu erreichen, müsste die öffentliche Straße gequert werden.

• Standort 4 – Sportplatz (im Bereich der Fußballspielfläche)

Der Sportplatz ist eben und befestigt, sodass bei dieser Variante ebenfalls nur geringe Kosten für die Gründung der Raummodulanlage entstehen würden. Die Sportplatzfläche bietet grundsätzlich ausreichend Platz für die Raummodulanlage. Allerdings wäre ein regulärer Spielbetreib auf die großen Tore nicht mehr möglich. Der Sportplatz könnte nur noch im rückwärtigen Bereich für Trainingszwecke oder Spiele der Jugend (quer auf kleine Tore) genutzt werden. Um die Raummodulanlage von der Schule oder dem Schulhof zu erreichen, müsste die öffentliche Straße gequert werden.

Der Sportplatz ist an den Sportverein Steinberg verpachtet. Aktuell spielen die Mannschaften aus Steinberg und Morscholz mit dem Sportverein Lockweiler-Krettnich in einer Spielgemeinschaft zusammen. Hauptspielort ist Lockweiler, der Ausweichplatz ist in Morscholz. Es werden wohl pro Saison zwei Spiele der aktiven Mannschaften auf dem Sportplatz in Steinberg ausgetragen. Mit dem Sportverein wurde über diese Variante bisher nicht gesprochen.

Die Standortbetrachtung ist nicht abschließend und soll nur eine Hilfestellung bei der Beantwortung der Standortfrage sein.

Nach einer ersten Abwägung macht es aus Sicht der Verwaltung am meisten Sinn, die Standortvarianten 2 und 3 näher zu betrachten, wobei bei der Variante 2 im Vergleich zur Variante 3 höhere Kosten für die Herstellung / Herrichtung des Geländes und den notwendigen Umbaumaßnahmen am Spielplatz entstehen werden.

In der vorliegenden Karte mit den Standortmöglichkeiten wurde die Raummodulanlage maßstäblich an den verschiedenen Standorten skizziert.

Um die Kosten der Raummodulanlage zu schätzen, wurde ein Richtpreisangebot eingeholt. Bei der Erstellung des Angebotes durch die Firma Adapteo wurde davon ausgegangen, dass die Raummodulanlage eine Standzeit von mehr als zehn Jahren haben wird, es sich also nicht um eine kurzfristige Zwischenlösung handelt. Dementsprechend wurde auch ein höherer Ausbaustandart gewählt. Die Raummodulanlage kann zwar grundsätzlich auch teilweise demontiert und umgebaut werden, ist aber eigentlich als dauerhafte Lösung konzipiert.

Das Richtpreisangebot der Raumodulanlage basiert auf folgenden Grundlagen bzw. sind folgende Ausstattungsmerkmale enthalten:

  • Fabrikneue Raummodule
  • GEG bzw. ENEV tauglich für Standzeiten über 24 Monate
  • Lichte Raumhöhe 2,75m, Breite der Flure 2,44 m
  • Tragkonstruktion aus Stahl, komplett F30
  • Innenwände beidseitig 2-fach mit Gipskartonplatten beplankt, gespachtelt und gestrichen
  • Decke aus Holzbalkenkonstruktion, ebenfalls 2-fach beplankt mit Akustikpaneel
  • Boden ebenfalls aus Holzkonstruktion mit hochwertigem Marken-PVC-Belag
  • Fenster 3-fach Verglasung mit drei Öffnungsmechanismen und Spaltlüftung
  • Außenliegender Sonnenschutz mit elektrischen Alulamellen
  • Innenbeleuchtung mit LED
  • Funktionale Brüstungsvorsatzschale für Elektro, EDV, Technik und Heizung
  • Sanitärausstattung und Vorverlegung der Anschlüsse für die Ausgabeküche
  • Prüffähige Gebäude und Fundamentstatik
  • Entwurfs-, Werkplanung und Bauleitung
  • Module in Standartausstattung inkl. Elektro, Elektroheizung, Beleuchtung, Bodenbelag betriebsbereit errichtet und abgenommen

Folgende Dinge müssen bauseits erbracht werden und sind somit nicht im Richtpreisangebot enthalten:

  • Kosten für Baugenehmigung und Planung
  • Brandschutzkonzept
  • Herrichten des Grundstückes und Herstellung der Gründung
  • Herstellen und Zuführung der Anschlüsse für die Ver- und Entsorgung
  • EDV-Ausstattung
  • Küche, Möblierung, Fach- oder Sonderausstattung
  • Herstellung der Außenanlagen und Rampen zum Gebäude

Bei der Ausstattung der Raummodule können Abstriche gemacht werden, es kann aber auch noch ein höherer Ausbaustandart, z. B. im Bereich der Gebäudeheizung, gewählt werden.

Als Anlage ist ebenfalls eine grobe Kostenschätzung der Raummodulanlage (Variante 2a) auf den beiden Standorten 2 und 3 enthalten. Die Gesamtkosten zum Bau der Raummodulanlage betragen demnach zwischen 1,8 Mio. Euro und 2,0 Mio. Euro.

Da für den Standort der Raummodulanlage auch Flächen außerhalb des heutigen Schulgeländes in Frage kommen, ist in Bezug auf die Standortfrage auch der Ortsrat Steinberg zu hören. Der Ortsrat berät in seiner Sitzung am 28.11.2023 über die Thematik, über das Ergebnis der Sitzung wird berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten zum Bau einer Raummodulanlage werden aktuell auf ca. 1,8 bis 2,0 Mio. Euro geschätzt. Aktuell stehen im Haushalt 2023 Mittel für die Planung einer Raummodulanlage in Höhe von 200.000 € bereit. Dieser Ansatz ist nicht durch Fördermittel querfinanziert.

Für den Bau von zusätzlichen Räumlichkeiten zur Nachmittagsbetreuung zahlt das Land aktuell einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 400.000 € pro Standort.

Weitere Fördermöglichkeiten gibt es aktuell nicht.

Nach aktuellem Stand der Planung müssten rd. 1,4 Mio. Euro Eigenmittel im Haushalt 2024/2025 eingestellt werden. Für die Deckung des Eigenanteils kann ein Sonderkredit aufgenommen werden.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig gemäß Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 29.11.2023 zu verfahren.

Die Verwaltung wird ermächtigt alle weiteren notwendigen Schritte zur Realisierung des Projektes einzuleiten.

TOP 16

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Es werden keine Anregungen oder Fragen vorgetragen.

Am Ende des öffentlichen Teiles der Sitzung des Stadtrates verliest Bürgermeister Jochen Kuttler seine Jahresabschlussrede:

Nichtöffentlicher Teil:

Jochen Kuttler, Bürgermeister