am Donnerstag, 26.01.2023, 18:30 Uhr, im Foyer der Herbert-Klein-Halle
Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr, Sitzungsende: 18:50 Uhr
Anwesend:
Vorsitz: Jochen Kuttler
Mitglieder: Marc Adams, Jörg Heckmann, Andreas Klauck, Christian Koch, Wolfgang Maring, Günter Möcks, Erik Rau, Jochen Scharf, Josef Serwe, Paul Venhuis, Markus Wollscheid, Michael Dewald, Mathias Etten, Norbert Großmann, Gabriel Hausen, Nora Koch, Albert Lang, Christian Ritz, Karl-Heinz Seimetz, Christian Kuhn, Jürgen Kreuder, Georg Lauer, Andreas Münster, Johannes Spang, Bernd Theobald, Volker Morbe, Peter Rohles, Manfred Paulus
Ortsvorsteher: Christoph Kaub, Frederik Sturm
Entschuldigt: Dr. Daniel Hoffmann, Alina Maria Körner, Eric Ongania, Gerhard Mellinger
Verwaltung: Petra Dewald, Simone Schmitt-Koch, Wolfgang Birtel, Elke Simon, Benjamin Trampert, Frank Backes, Jörg Leiner
| Tagesordnung | |
| Öffentlicher Teil: | |
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Verpflichtung eines neuen Stadtratsmitgliedes |
| 3 | Neubenennung von Mitgliedern für Ausschüsse/Gremien |
| 4 | Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 |
| 5 | Bebauungsplan "Katzenrech II.BA" - Aufstellungsbeschluss |
| 6 | Bebauungsplan "Nunkircher Bachtal Wasem - 1. Änderung" - Aufstellungsbeschluss und Freigabe der Planunterlagen für die Beteiligungsverfahren |
| 7 | Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern |
Nichtöffentlicher Teil:
Beschlüsse
Öffentlicher Teil:
TOP 1
Eröffnung der Sitzung
Zu dieser Sitzung wurde mit Schreiben vom 13.01.2023 eingeladen.
Die Tagesordnung war im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 3/2023 vom 19.01.2023 sowie unter www.wadern.de veröffentlicht. Die Einladung ist form- und fristgerecht. Einwände ergeben sich nicht.
Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt Bürgermeister Jochen Kuttler die Mitglieder des Stadtrates, die anwesenden Vertreter der Presse und die Zuhörerinnen und Zuhörer und wünscht noch ein gutes neues Jahr.
Auf Grund der Beratungen im Ausschuss für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten wird TOP 13 „Wohnbau- und Gewerbeflächenkonzept der Stadt Wadern“ abgesetzt und zur Beratung an die Ortsräte verwiesen.
Auf Grund der Beratungen im Ausschuss für Bauangelegenheiten wird der Tagesordnungspunkt „Sanierung Löstertalhalle - Festlegung der weiteren Vorgehensweise“ als Dringlichkeitspunkt in die Sitzung als TOP 13 aufgenommen.
Jochen Kuttler gedenkt Herrn Hans Kasper aus Büschfeld, der am 20. Januar 2023 verstorben ist:
„Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 20. Januar 2023 ist Hans Kasper im Alter von 84 Jahren gestorben. Hans Kasper wurde zwar nicht im Saarland geboren, sondern im mecklenburgischen Wismar. Aber Hans Kasper war Saarländer, Hochwälder und ganz besonders Büschfelder durch und durch. Er hat unser Land, unsere Region, aber auch unsere Stadt nachhaltig geprägt.
Von 1968 bis 1974 gehörte er dem Gemeinderat der ehemals selbständigen Gemeinde Büschfeld an, dort bekleidete er von 1969 bis 1974 auch das Amt des 1. Beigeordneten. Von 1969 bis 1970 war Hans Kasper Mitglied im Amtsrat Wadern sowie ab 1974 Mitglied im Gemeinderat bzw. im späteren Stadtrat. In dieser Zeit war er auch Vorsitzender der SPD-Fraktion im Stadtrat und von 1984 bis 1985 Erster Beigeordneter der Stadt Wadern.
1985 legte Hans Kasper seine örtlichen Mandate nieder. Aus gutem Grund! Denn in diesem Jahr wurde er saarländischer Finanzminister. Dem Saar-Landtag gehörte er bereits seit 1970 an. Er blieb bis 1999 ununterbrochen Abgeordneter des Landesparlaments - zwischen 1994 und 1999 war er dessen Präsident.
Aus dem umfangreichen Engagement von Hans Kasper möchte ich zwei Eckpunkte hervorheben, die für die Stadt Wadern von ganz entscheidender Bedeutung sind und waren.
Zum einen das Leibniz-Zentrum für Informatik in Schloss Dagstuhl, das ein in Qualität und Güte weltweites Renommee besitzt und dessen Ansiedlung zudem dazu geführt hat, nicht nur Schloss Dagstuhl vor dem Verfall zu bewahren, sondern daraus ein wirklich blühendes Forschungszentrum zu machen. Ein Glanzlicht in seinem Wirken war - aus Sicht der Stadt Wadern - auch die Umsetzung des „Projekts Schlossberghalle“. Viele Büschfelder verbinden völlig zu Recht mit ihrer Halle den Namen Hans Kasper. Und die vielen Bardenbacherinnen und Bardenbacher sicher auch die Unterstützung, die Hans Kasper bei der Realisierung ihres Bürgerhauses im Ort an den Tag legte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte mich ganz bewusst auf diesen kurzen Rückblick auf ein arbeitsreiches und für das Saarland wie für diese Stadt segensreiches Wirken beschränken. Ob den Erhalt von Arbeitsplätzen, die Sicherung von weiteren Ansiedlungen und das Angehen von Umstrukturierungen - Hans Kasper hat sich verdient gemacht um unser Land, um den Landkreis Merzig-Wadern und ganz besonders um die Stadt Wadern selbst.
Ich persönlich hatte ihn in den 1990er Jahren in einem recht kniffligen Fall, es ging um das Bleiberecht für einen Asylbewerber, um Hilfe gebeten, die er mir, obwohl er mich kaum kannte, nicht nur gewährte, sondern sich persönlich wirklich sehr ins Zeug gelegt hat. Ich war beeindruckt.
Und bin es bis heute noch. Das wird auch so bleiben.
Hans Kasper wird uns allen mehr als fehlen.“
TOP 2
Verpflichtung eines neuen Stadtratsmitgliedes
Herr Pascal Weirich war sowohl Mitglied im Stadtrat der Stadt Wadern als auch im Ortsrat des Stadtteiles Wadern. Am 8. Dezember 2022 teilt Herr Weirich dem Bürgermeister mit, dass er aus der Stadt Wadern verzogen ist. Somit kann er seine Mandate in der Stadt Wadern nicht mehr ausüben.
Herr Weirich wurde über den Wahlvorschlag der Gebietsliste von ProHochwald in den Stadtrat berufen.
Als Nachfolger wurde Herr Frederik Sturm, In den langen Feldern 26, Wadern-Noswendel, berufen.
Gemäß § 33 Kommunalselbstverwaltungsgesetz - KSVG - sind die Mitglieder des Stadtrates vom Bürgermeister zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Beschluss:
Herr Frederik Sturm wird von Bürgermeister Jochen Kuttler als neues Stadtratsmitglied der Stadt Wadern verpflichtet.
TOP 3
Neubenennung von Mitgliedern für Ausschüsse/Gremien
Dieser Tagesordnungspunkt steht in Zusammenhang mit TOP 2.
Pascal Weirich war für die Fraktion ProHochwald in folgenden Gremien vertreten:
| • | Mitglied im Ausschuss für Bauangelegenheiten |
| • | stv. Aufsichtsratsmitglied der Kommunalen Entwicklungs- und Vermögensmanagementgesellschaft Wadern mbH & Co. KG. |
Seitens der Stadtratsfraktion ProHochwald sind entsprechende Neubenennungen vorzunehmen.
Außerdem war Herr Weirich Geschäftsführer der Fraktion ProHochwald, so dass auch hier eine Neubenennung vorzunehmen ist.
Beschluss:
Bernd Theobald, Vorsitzender der Fraktion ProHochwald, benennt Frederik Sturm sowohl als Mitglied im Ausschuss für Bauangelegenheiten als auch als stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied der Kommunalen Entwicklungs- und Vermögensmanagementgesellschaft Wadern mbH & Co. KG.
Frederik Sturm wird auch Geschäftsführer der Fraktion ProHochwald.
TOP 4
Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
Die Stadt Wadern ist seit dem Haushaltsjahr 2015 gemäß § 82a KSVG sanierungspflichtig und muss daher bis 2014 jährlich 10 % des festgesetzten strukturellen Defizits, also 175.000 € jährlich, zurückführen. Eine Maßnahme dies zu erreichen, ist die Einnahmeverbesserung durch Anhebung der Steuerhebesätze. Auch Prof. Dr. Martin Junkernheinrich hat in seinem Gutachten zur Situation der saarländischen Kommunalfinanzen dies als zwingendes Mittel zur Haushaltssanierung aufgeführt.
Mit Beschluss vom 26.11.2020 hat der Stadtrat der Stadt Wadern die Realsteuerhebesätze für die Haushaltsjahre 2021/2022 wie folgt festgesetzt:
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| für das Haushalts- jahr 2021 | für das Haushalts- jahr 2022 |
| • Grundsteuer |
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| Grundsteuer A für land- und forst- wirtschaftliche Grundstücke | 320 v.H. | 320 v.H. |
| Grundsteuer B für die bebauten Grundstücke | 420 v.H. | 440 v.H. |
| • Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag | 435 v.H. | 435 v.H. |
Im Unterausschuss Haushalt und im Stadtrat wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach die positiven Auswirkungen der sukzessiven Erhöhung der Hebesätze auf den gewogenen Landesdurchschnitt festgestellt. So hat der Stadtrat bereits in der Vergangenheit auf Grundlage eines Grundsatzbeschlusses die Grundsteuer B um jährlich 20 Prozentpunkte erhöht. Begründet auch daher, dass der gewogene Landesdurchschnitt bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen als Basismesszahl angenommen wird.
Der gewogene Landesdurchschnitt der Realsteuerhebesätze im Jahr 2021 ist wie folgt:
Grundsteuer A: — 306 v.H.
Grundsteuer B: — 469 v.H.
Gewerbesteuer: — 445 v.H.
In den umliegenden Kommunen sind die Realsteuerhebesätze zurzeit wie folgt festgesetzt:
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| Grundsteuer A | Grundsteuer B | Gewerbesteuer |
| Losheim am See | 305 v.H. | 430 v.H. | 445 v.H. |
| Weiskirchen | 450 v.H. | 550 v.H. | 460 v.H. |
| Nonnweiler | 270 v.H. | 420 v.H. | 410 v.H. |
| Schmelz | 270 v.H. | 395 v.H. | 420 v.H. |
| Lebach | 300 v.H. | 560 v.H. | 430 v.H. |
| Wadern | 320 v.H. | 440 v.H. | 435 v.H. |
Nach Auskunft der entsprechenden Sachbearbeiter der umliegenden Kommunen werden zum jetzigen Zeitpunkt die Realsteuerhebesätze für das Jahr 2023 nicht erhöht.
In einer Sitzung mit den Fraktionsvorsitzenden und Beigeordneten am 12.01.2023 wurde besprochen, dass im Jahr 2023 vom Grundsatzbeschluss der jährlichen Erhöhung einmalig abgewichen werden soll. Grund hierfür ist die außergewöhnliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Folgen der Energiekrise und der Inflation.
Beschluss:
Bürgermeister Jochen Kuttler informiert, dass in fraktionsübergreifenden Besprechungen beraten wurde, die Grundsteuer B um 20 % und die Gewerbesteuer um 10 % ab dem Haushaltsjahr 2024 zu erhöhen.
Für das Haushaltsjahr 2023 werden die Realsteuerhebesätze nicht erhöht.
Der Stadtrat beschließt bei einer Enthaltung einstimmig, entsprechend zu verfahren. Der entsprechende Satzungstext war Gegenstand der Beschlussfassung.
TOP 5
Bebauungsplan "Katzenrech II.BA" - Aufstellungsbeschluss
Zur Befriedigung der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbaufläche in der Stadt Wadern und besonders im Stadtteil Wadern soll die Entwicklung des Wohngebietes Katzenrech weiter vorangetrieben werden.
Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt daher in öffentlicher Sitzung am 26.01.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Katzenrech II. BA“.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Der Bebauungsplan wird also im umfassenden Verfahren aufgestellt und ersetzt in seinem Geltungsbereich die angrenzenden bzw. überlagernden Bebauungspläne „Contersfeld“ von 1975 und „Katzenrech I.BA“ von 2003.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt folgendes Ziel:
Im Mittelzentrum und zentralen Stadtteil Wadern besteht eine anhaltende Nachfrage nach neuem Wohnraum. Auf einer bisher unbebauten landwirtschaftlichen Freifläche am nordwestlichen Siedlungsrand von Wadern soll nun, westlich der Straßen „Im Contersfeld“ und „In der Krähwies“, neues Wohnbauland ausgewiesen und damit der nordwestliche Siedlungsrand von Wadern sinnvoll erweitert werden. Die potenzielle Wohnbaufläche hat, gemäß dem aktuellen Wohnbau- und Gewerbeflächenkonzeptes der Stadt Wadern, oberste Priorität bei der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Gebietes nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist das Vorhaben nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen bedarf es daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der Flächennutzungsplan der Stadt Wadern stellt das Plangebiet überwiegend als geplante Wohnbaufläche dar. Der südliche Randbereich wird im Flächennutzungsplan als „Fläche für Wald“ dargestellt. Die Flächen für eine mögliche Trasse der Zufahrt vom Nordring (LIIO 366) aus werden im Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ bzw. „Flächen für Wald“ dargestellt. Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht vollständig erfüllt. Das Erfordernis einer parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB ist somit im weiteren Verfahren noch zu klären.
Der Bebauungsplan soll ein an die Nachfrage angepasstes Angebot an unterschiedlichen Wohnformen (Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser, Reihenhäuser und Tiny Häuser) darstellen.
Inmitten des geplanten Wohngebietes befindet sich ein ca. 1,4 ha großes gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 BNatSchG. Dieses wurde bei der Abgrenzung des Geltungsbereiches bereits ausgespart und soll erhalten werden.
Ein wichtiger Aspekt und eine besondere Herausforderung, für die in der Planung eine verträgliche Lösung gefunden werden muss, stellt die verkehrliche Erschließung und Anbindung des neuen Wohngebietes einerseits an den Nordring (LIIO 366) und andererseits an die bestehende Wohnsiedlung im Osten dar. Die Trasse einer neuen Erschließungsstraße von der LIIO 366 aus muss, entsprechend vorhandener Restriktionen, mit den zuständigen Genehmigungsbehörden abgestimmt werden, ggf. muss im Bereich der Trasse und im Randbereich der Wohnbaufläche der Flächennutzungsplan geändert oder angepasst werden.
Das gesamte Gebiet umfasst ca. 14,2 ha (inklusive Trasse einer eventuellen Zuwegung vom Nordring aus), die Wohnbaufläche umfasst 7,6 ha und ist fast vollständig im Eigentum der KEV Wadern oder der Stadt Wadern. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die entsprechenden Flurstücke lagen den Ratsmitgliedern vor.
Der Ortsrat wird in seiner Sitzung am 17.01.2023 über die Thematik beraten.
Bürgermeister Jochen Kuttler erläutert, dass der Ortsrat Wadern in seiner Sitzung zugestimmt hat, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes einzuleiten.
Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes werden durch die KEV Wadern getragen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt einstimmig, gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten am 23.01.2023 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes einzuleiten.
TOP 6
Bebauungsplan "Nunkircher Bachtal Wasem - 1.Änderung" - Aufstellungsbeschluss und Freigabe der Planunterlagen für die Beteiligungsverfahren
Mit dem Bebauungsplan „Nunkircher Bachtal Wasem - 1. Änderung“ wird Planungsrecht für den Neubau eines modernen, den aktuellen technischen Anforderungen gerecht werdenden Feuerwehrgerätehauses geschaffen. Der neue Standort des Feuerwehrgerätehauses, westlich des alten bestehenden Feuerwehrgerätehauses gelegen, bietet ausreichende Kapazität zur Errichtung eines den feuerwehrtechnischen Ansprüchen entsprechenden Gebäudes. Mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr in Nunkirchen gesichert.
Zur Realisierung des Ersatzneubaus muss der aktuell rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahr 1978 angepasst werden, denn dieser weist den geplanten Neubaustandort als Parkplatz- und Grünfläche aus. Der Entwurf des Bebauungsplans „Nunkircher Bachtal Wasem - 1. Änderung“ sowie die dazugehörige Begründung ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Weiteres Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist eine sinnvolle Folgenutzung für das derzeitige Feuerwehrgerätehaus zu sichern. Es wird für dieses neues Planungsrecht für eine Nutzung als kommunales Lagergebäude geschaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in der Stadt Wadern,
Stadtteil Nunkirchen und umfasst in der Flur 5 folgende Flurstücke bzw. Teilflächen von Flurstücken: 98/20 (TF), 105/16 (TF), 105/18, 105/19 (TF), 105/20 (TF). Insgesamt wird eine Fläche von ca. 0,63 ha überplant.
Folgende Festsetzungen sollen getroffen werden:
| • | SO1 - Sondergebiet Feuerwehrgerätehaus, folgende Nutzungen zulässig: Feuerwehrgerätehaus einschließlich aller Nebenanlagen |
| • | SO2 - Sondergebiet Kommunales Lagergebäude, folgende Nutzungen zulässig: Lagergebäude einschließlich aller Nebenanlagen |
| • | Grundflächenzahl: SO1: 0,8 als Höchstmaß, SO2: 0,6 als Höchstmaß |
| • | Gebäudehöhe: SO1: 10,00m als Höchstmaß, SO2: 10,00m als Höchstmaß |
Ein wichtiger inhaltlicher Aspekt bei der Planung ist die Lage des Überschwemmungsgebietes des Losheimer Bachs. In ca. 100m Entfernung zum südlichen Plangebietsrand verläuft der Losheimer Bach, dessen errechnete HQ 100 Fläche (Überschwemmungsfläche) sich dabei bis in den Süden des Planbereich erstreckt. Dabei sind jedoch lediglich bestehende und verbleibende Grün bzw. Kfz-Parkplatzflächen betroffen. Das Feststellungsverfahren des Überschwemmungsgebietes des Baches befindet sich derzeit noch in Aufstellung. Der Standort des geplanten Feuerwehrgerätehauses sowie das bestehende Feuerwehrgerätehaus liegen außerhalb der prognostizierten Überflutungsfläche, sodass das Abflussverhalten durch die Planung nicht verändert wird.
Die Entwicklung des Bebauungsplans "Nunkircher Bachtal Wasem - 1. Änderung" kann gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen. Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Demnach wird u.a. im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c wird nicht angewendet. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Entsprechend ist ein Eingriffsausgleich nicht erforderlich
Für die im westlichen Planbereich geplante Entwicklung eines „Sondergebietes Feuerwehrgerätehaus“ erfolgt eine Anpassung des Flächennutzungsplans der Stadt Wadern im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Der Ortsrat befasst sich in seiner Sitzung am 17.01.2023 mit der Thematik. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Ausschusssitzung berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten zur Erstellung des Bebauungsplans sowie zur Vermessung des Bereiches liegen bei rd. 8.500 € und sind durch die bereitgestellten Mittel auf der Kostenstelle 12.20.01./2226.783010 finanziert.
Im Doppelhaushalt 2021/2022 wurden insgesamt 3.000.000 € für den Neubau der beiden Feuerwehrgerätehäuser im Löstertal und in Nunkirchen zur Verfügung gestellt. Die Mittel wurden im 1. Nachtrag 2021/2022 für die priorisierten Maßnahmen umgebucht.
Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Nunkirchen und die Planungen bzw. den Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Löstertal müssen neue Haushaltsansätze geschaffen werden.
Die Kosten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Nunkirchen betragen gemäß der vorgelegten und durch den Rat verabschiedeten Planung rd. 3,0 Mio. Euro (Stand 2022).
Beschluss:
Der Ausschuss für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten hat am 23.01.2023 dem Stadtrat den Aufstellungsbeschluss und die Freigabe der Planunterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß Vorlage empfohlen.
Der Ortsrat Nunkirchen hat sich ebenfalls einstimmig dafür ausgesprochen.
Der Stadtrat beschließt einstimmig den Aufstellungsbeschluss und die Freigabe der Planunterlagen.
TOP 7
Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern
Es liegen keine Anregungen/Fragen vor.
Nichtöffentlicher Teil: