Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab diesem Jahr erhebt die Stadt Wadern ihre laufenden Abgaben zusammen auf einem Abgabenbescheid. Dazu gehören auch die Abwassergebühren (Schmutzwassergebühr, Niederschlagswassergebühr).
Diese Umstellung hat für Sie den Vorteil, dass Sie alle hoheitlichen Abgaben ab sofort auf einem Bescheid finden. Das extra Schreiben für Abwasser- und Niederschlagswassergebühr entfällt. Gleichzeitig werden die Abwassergebühren gemeinsam mit den anderen Abgaben (z.B. Grundsteuer, Hundesteuer) der Stadt Wadern fällig, was für Sie zu einer Einsparung bei den Bankgebühren führen kann, da die separate Abbuchung/Überweisung für die Abwassergebühren wegfällt.
Wenn Sie der Stadt Wadern bereits ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Abgaben erteilet haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen, die Abgaben aus diesem und den folgenden Bescheiden werden weiterhin über dieses Mandat eingezogen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, teilen Sie dies bitte der Stadtkasse mit. Sollten Sie bisher einen Dauerauftrag für die separate Abwassergebühr eingerichtet haben, passen Sie diesen bitte an die neuen Bedingungen an.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Team vom Abwasserwerk Wadern unter 06871 507 650 oder abwasser@wadern.de wenden. Selbstverständlich sind wir auch persönlich für Sie da. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, buchen Sie Ihren persönlichen Termin unter www.wadern.de/abwasser.
Wenn Sie bisher…
…ein Sepa-Lastschriftmandat für den Abgabenbescheid der Stadt Wadern erteilt haben müssen Sie nichts unternehmen, wir buchen alle Abgaben aus diesem Bescheid für Sie ab.
…einen Dauerauftrag für die Abwassergebühren oder Grundsteuer/Hundesteuer eingerichtet haben, ist dieser ggf. anzupassen oder zu löschen. Eine Extrazahlung für die Abwassergebühr ist nicht mehr vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass die Abwassergebühren ab diesem Jahr zusammen mit den weiteren Abgaben der Stadt Wadern auf das Konto mit der IBAN DE 48 5935 1040 0000 0011 23 bei der Sparkasse Merzig-Wadern zu zahlen sind (BIC: MERZ DE 55).
1. Was ist neu am Abgabenbescheid?
Ab 2024 werden auch die Abwassergebühren (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) über den Abgabenbescheid der Stadt Wadern berechnet. Die Zusammenführung der Abrechnungen von Grundsteuer und Abwasser auf einen Bescheid haben den Vorteil, dass sowohl Papierkram als auch Bankgebühren eingespart werden.
2. Ich habe ein SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzug) für die Grundsteuer erteilt, muss ich hier etwas ändern?
Nein, die Grundsteuer wird zusammen mit den Raten für die Abwassergebühr von Ihrem Konto eingezogen. Bitte beachten Sie, dass insgesamt nur vier Raten eingezogen werden.
3. Können über ein SEPA-Lastschriftmandat auch nur einzelne Abgaben eingezogen werden?
Nein, das ist nicht möglich.
4. Woher bekomme ich ein SEPA-Lastschriftmandat?
Ein SEPA-Formular finden Sie auf www.wadern.de
Das Formular kann auf der Website der Stadt Wadern direkt ausgefüllt werden. Das handschriftlich unterschriebene Formular senden Sie bitte an die Stadt Wadern zurück, gerne auch per Mail an stadtkasse@wadern.de.
Sie möchten das Sepa Formular gerne zugeschickt bekommen?
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit der Bitte um Versand des SEPA-Lastschriftmandant an: stadtkasse@wadern.de oder abwasser@wadern.de.
5. Ich habe einen Dauerauftrag bei der Bank für die Abwassergebühren eingerichtet, muss ich diesen ändern?
Ja, folgende Änderungen sind für einen Dauerauftrag wichtig:
1. Es werden nur noch vier Raten, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig. Die neuen Raten sind auf dem Abgabenbescheid hinter der jeweiligen Fälligkeit aufgeführt.
6. Kann ich die Raten auch monatlich zahlen?
Wenn Sie die Raten per Überweisung/Dauerauftrag zahlen, ist dies auch monatlich möglich. Bitte beachten Sie dann folgendes:
1. Beim Dauerauftrag ist unbedingt das Kassenzeichen Ihres Abgabenbescheides (Bsp. XT0123456789TX) im Überweisungstext anzugeben, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann. Damit vermeiden Sie zusätzliche Kosten.
2. Die angeforderten Raten müssen bis zu den jeweiligen Fälligkeiten (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11) ausgeglichen sein, um weitere Kosten, z. B. Mahngebühren, zu vermeiden.
7. Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen zur Grundsteuer, Hundesteuer, Landwirtschaftskammer, Landpacht:
Tel: 06871 507 327
Bei Fragen zu Abwassergebühren:
06871 507 329
Bei Fragen zu Zahlungen:
06871 507 325 oder 326 oder 328
8. Wer ist für Trinkwasser und Strom zuständig?
Bei Fragen zu Trinkwasser und Strom, egal ob es um die Abrechnung oder allgemeine Fragen geht, wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Wadern. Das Kundenzentrum der Stadtwerke ist unter der Telefonnummer 06871 90 12 0 zu erreichen oder per E-Mail: info@swwadern.de
9. Der Zählerstand auf meiner Abwasserabrechnung stimmt nicht. Was muss ich tun?
Grundlage für die Abrechnung der Abwassergebühr ist weiterhin der Frischwasserverbrauch. Bitte wenden Sie sich bei falschen Zählerständen an die Stadtwerke (info@swwadern.de oder telefonisch unter 06871 90 12 0), damit zuerst die Rechnung für Frischwasser angepasst werden kann. Mit der neuen Grundlage wird dann wenig später auch die Abwassergebühr korrigiert.
10. Wurde auf dem aktuellen Bescheid schon die „neue Grundsteuer“ verwendet?
Nein, die „neue Grundsteuer“ tritt erst ab 01.01.2025 in Kraft und wird auch erst ab 2025 angewendet.