Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplans „ Erweiterung Einkaufsmarkt ALDI – 1. Änderung (schwarz gestrichelt), ohne Maßstab.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1. Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Wadern hat in seiner Sitzung am 30.01.2025 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Einkaufsmarkt ALDI – 1. Änderung“ in der Stadt Wadern im Stadtteil Wadern gefasst (Geltungsbereich siehe Abbildung).
Gem. § 2 Abs. 1. Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Einkaufsmarkt ALDI – 1. Änderung“ liegt in der Errichtung einer Bäckereifiliale. Mit dem Bau der Filiale wird ein Beitrag zur Sicherung der Grundversorgung mit Backwaren geleistet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in der Poststraße und hat eine Fläche von ca. 680m².
Weiterhin hat der Stadtrat Wadern in seiner Sitzung am 30.01.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Erweiterung Einkaufsmarkt ALDI – 1. Änderung" gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird gem. BauGB § 13 a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i.V.m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren entwickelt. Entsprechend wird bekannt gemacht:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe von Bebauungsplan und Begründung inkl. des Inhaltes der ortsüblichen Bekanntmachung in der Zeit vom 07.02.2025 bis 10.03.2025 (jeweils einschließlich) auf der Homepage der Stadt Wadern unter folgendem Link ssl.wadern.de/bauen-umwelt/bauleitplanung zur Verfügung stehen und dass die Unterlagen während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Wadern, Marktplatz 13, 66687 Wadern, Zimmer C104, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen und von jedermann können Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse stadt@wadern.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.