Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Waldhafen - Hotel und Spa“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Lockweiler
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 29.01.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Waldhafen - Hotel und Spa“ beschlossen hat.
Die Vorhabenträgerin, Frau Susanne Herzberger, beabsichtigt im Stadtteil Lockweiler der Stadt Wadern am Ende des Steinkreuzwegs ein inhabergeführtes Boutique-Hotel, das Natur, Kulinarik und Wellness harmonisch vereint, neu eröffnen. Es handelt sich um das ehemalige Hotel und Restaurant „Castello Bianco“. Für die Neueröffnung sind der Umbau des Bestandsgebäudes, ein Erweiterungsbau an das bestehende Gebäude in Richtung Norden sowie weitere bauliche Anlagen in östliche Richtung geplant. Es sind ein Gastronomiebereich, Räume für Kosmetik- und Massageanwendungen sowie für Yoga und Gymnastik, ein Wellnessbereich sowie Suiten und Doppelzimmer im Hauptgebäude geplant. Außerdem ist ein Gartenpavillon für z. B. Eventveranstaltungen und Yogaretreats sowie ein Nebengebäude zur Unterbringung von typischen Nutzfahrzeugen und Gerätschaften für den Hotel- und Gastronomiebetrieb vorgesehen. Die Außenanlage ist als Hotelgarten zum Entspannen und Wohlfühlen geplant. In einem zukünftigen zweiten Bauabschnitt sind weitere Hotelzimmer vorgesehen.
Die Erschließung der Bebauung ist über den Steinkreuzweg bzw. den daran anschließenden, noch auszubauenden, Feldwirtschaftsweg geplant.
Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden innerhalb des Geltungsbereiches ausreichend Stellplätze sowohl oberirdisch als auch unterirdisch in einer Tiefgarage errichtet.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit entlang des Steinkreuzwegs nach § 34 BauGB, im Übrigen nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird für das Gelände des ehemaligen Hotels und Restaurants „Castello Bianco“ aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich am Ende des Steinkreuzwegs. Im Süden wird das Plangebiet durch die Wohnbebauung des Steinkreuzwegs (Hs.-Nr. 16) und der Straße „Zum Funkenbruch“ (Hs.-Nr. 1, 3 und 5) begrenzt. Im direkt angrenzenden nördlichen und östlichen Umfeld befinden sich Freiflächen mit Gehölzstrukturen.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 8.900 m2.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Wadern stellt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan derzeit noch als Wohnbaufläche und Fläche für die Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) und der Begründung sowie dem Entwurf des Umweltberichtes, in der Zeit vom 09.02.2026 bis einschließlich 13.03.2026 auf der Internetseite der Stadt (unter www.ssl.wadern.de) unter folgendem Pfad: https://ssl.wadern.de/bauen-umwelt/stadtentwicklung-stadtplanung/bauleitplanung, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Stadt, Marktplatz 13, 66687 Wadern, Zimmer Nr. C104, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 09.02.2026 bis einschließlich 1.03.2026.
Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: isicks@wadern.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.