Auf Antrag der KG 1897 Wadern e.V. vom 30.10.2025 ergeht hiermit im Einvernehmen mit der Ortspolizeibehörde Wadern aufgrund der §§ 44 Abs. 3 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung ergeht hiermit aus Anlass des Fastnachtsumzuges in Wadern am Montag, 16.02.2026, von 13:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr nachfolgende jederzeit widerrufliche verkehrsrechtliche Anordnung:
| 1. | Der Aufstellraum (Gerichtsstraße) wird für die Dauer der Aufstellung ab 13:00 Uhr voll gesperrt. | |
| 2. | Die Umzugsstrecke: Gerichtsstraße - Kräwigstraße - An der Kirche - Marktplatz - Oberstraße - Franz-Haas-Straße (L 366) ist für die Dauer des Umzuges von ca. 14:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr für den Fahrzeugverkehr voll zu sperren. | |
| Hierzu sind alle Zufahrten zur Umzugsstrecke mit Zeichen (Z) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ in Kombination mit Z 600 „Absperrschranke“ zu sperren. | |
| 3. | Rechtzeitig vor den Sperrstellen auf den Hauptzufahrtsstraßen der L 366 ist mit Z 101 „Gefahrstelle“ und Zusatzzeichen (ZZ) „Umzug“ sowie Z 274-30 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ auf die Veranstaltung hinzuweisen. | |
| 4. | Die Franz-Haas-Straße (L 366) sowie der Kreuzungsbereich Christianenberg ist erst kurz vor Eintreffen des Umzuges für den Durchgangsverkehr zu sperren. | |
| 5. | Auf der gesamten Umzugsstrecke ist ein beidseitiges Haltverbot einzurichten. | |
| Hierzu sind jeweils am Anfang der Verbotstrecke Z 283-10 (Halteverbot Anfang" und am Ende Z 283-30 "Haltverbot Mitte" mit dem o.k. Zusatzzeichen zu wiederholen. | |
| Die Haltverbotszeichen sind mindestens 72 Stunden vor Verbotsbeginn aufzustellen. | |
| 6. | Zur Umleitung des Durchgangsverkehrs sind an folgenden Stellen Hinweistafeln nach aufzustellen: | |
| • | L366 Nordring aus Weiskirchen kommend |
| • | L366 Höhe KVP |
Die Hinweistafeln sind mindestens 3 Tage vor der Veranstaltung dort aufzustellen.
Die erforderlichen Verkehrszeichen sind aufzustellen. Diese ist Bestandteil der Anordnung.