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Stadt Wadern
Ausgabe 6/2026
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Auf Antrag der KG 1897 Wadern e.V. vom 30.10.2025 ergeht hiermit im Einvernehmen mit der Ortspolizeibehörde Wadern aufgrund der §§ 44 Abs. 3 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung ergeht hiermit aus Anlass des Fastnachtsumzuges in Wadern am Montag, 16.02.2026, von 13:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr nachfolgende jederzeit widerrufliche verkehrsrechtliche Anordnung:

1.

Der Aufstellraum (Gerichtsstraße) wird für die Dauer der Aufstellung ab 13:00 Uhr voll gesperrt.

2.

Die Umzugsstrecke: Gerichtsstraße - Kräwigstraße - An der Kirche - Marktplatz - Oberstraße - Franz-Haas-Straße (L 366) ist für die Dauer des Umzuges von ca. 14:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr für den Fahrzeugverkehr voll zu sperren.

Hierzu sind alle Zufahrten zur Umzugsstrecke mit Zeichen (Z) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ in Kombination mit Z 600 „Absperrschranke“ zu sperren.

3.

Rechtzeitig vor den Sperrstellen auf den Hauptzufahrtsstraßen der L 366 ist mit Z 101 „Gefahrstelle“ und Zusatzzeichen (ZZ) „Umzug“ sowie Z 274-30 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ auf die Veranstaltung hinzuweisen.

4.

Die Franz-Haas-Straße (L 366) sowie der Kreuzungsbereich Christianenberg ist erst kurz vor Eintreffen des Umzuges für den Durchgangsverkehr zu sperren.

5.

Auf der gesamten Umzugsstrecke ist ein beidseitiges Haltverbot einzurichten.

Hierzu sind jeweils am Anfang der Verbotstrecke Z 283-10 (Halteverbot Anfang" und am Ende Z 283-30 "Haltverbot Mitte" mit dem o.k. Zusatzzeichen zu wiederholen.

Die Haltverbotszeichen sind mindestens 72 Stunden vor Verbotsbeginn aufzustellen.

6.

Zur Umleitung des Durchgangsverkehrs sind an folgenden Stellen Hinweistafeln nach aufzustellen:

L366 Nordring aus Weiskirchen kommend

L366 Höhe KVP

Die Hinweistafeln sind mindestens 3 Tage vor der Veranstaltung dort aufzustellen.

Die erforderlichen Verkehrszeichen sind aufzustellen. Diese ist Bestandteil der Anordnung.