Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner Sitzung am 26. Januar 2023 beschlossen, dass die Hebesätze für das Jahr 2023 unverändert bleiben. Daher werden keine neuen Bescheide versandt und es wird auf den Bescheid aus 2022 verwiesen.
Die erste Zahlung ist am 15. Februar 2023 fällig. Bitte überweisen Sie den Betrag, der sich aus dem letzten schriftlichen Bescheid ergibt, unter Angabe des Kassenzeichens auf das in diesem Bescheid angegebene Bankkonto der Stadt Wadern.
Soweit der Stadt Wadern ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, brauchen Sie nicht tätig zu werden, der Betrag wird jeweils zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Frank Ewen, 06871/507327, E-Mail steueramt@wadern.de.