Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neubau der Kita Morscholz“, ohne Maßstab, genordet.
Der Stadtrat Wadern hat in seiner Sitzung am 25.01.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Neubau der Kita Morscholz“ in der Stadt Wadern im Stadtteil Morscholz gefasst (Geltungsbereich siehe Abbildung). Gem. § 2 Abs. 1. Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das Planungsziel des Bebauungsplanes „Neubau der Kita Morscholz“ liegt in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau einer größeren Kindertagesstätte, da die bestehende Kita durch ihr limitiertes Platzangebot nicht mehr dem heutigen Bedarf genügt und Erweiterungs- und Sanierungsmöglichkeiten sich schwierig gestalten. Die Stadt Wadern plant den Abriss der alten Kindertagesstätte „Rappelkiste“ und den Neubau eines Gebäudes mit zwei Regelgruppen und zwei Krippengruppen. Zusätzlich soll die Möglichkeit geschaffen werden, das Gebäude bei steigendem Bedarf, um eine Gruppe zu erweitern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im westlichen Bereich des Stadtteils Morscholz und hat eine Fläche von ca. 0,6 ha.
Weiterhin hat der Stadtrat Wadern in seiner Sitzung am 25.01.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Neubau der Kita Morscholz " gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird gem. BauGB § 13 a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i.V.m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren entwickelt. Entsprechend wird bekannt gemacht:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe von Bebauungsplan und Begründung
in der Zeit vom 16.02.2024 bis 18.03.2024
(jeweils einschließlich) während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Wadern, Bauamt, Zimmer C104, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Stadt Wadern (https://ssl.wadern.de/service-rathaus/stadtentwicklung/bauleitplanung) sowie über das landesweite UVP-Portal elektronisch abrufbar.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen und sich zu dem Entwurf und der Niederschrift schriftlich äußern oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@wadern.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.