Auf Antrag der Büschfelder Vereinsgemeinschaft vom 14.11.2025 ergeht hiermit im Einvernehmen mit der Ortspolizeibehörde Wadern aufgrund der §§ 44 Abs. 3 und 45 Abs. 1 der StraßenverkehrsOrdnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung aus Anlass des Faschingsumzugs in Büschfeld am Sonntag, den 15.02.2026, in der Zeit von 13:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung:
| 1. | Der Aufstellraum (Nunkircher Straße ab Ortseingang) wird für die Dauer der Aufstellung ab 13:00 Uhr voll gesperrt. |
| 2. | Die Umzugsstrecke (Nunkircher Straße (L 333) - Eisenbahnstraße - Schlossberghalle, dort Auflösung des Zuges) ist für die Dauer des Umzuges von ca. 14:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr für den Fahrzeugverkehr voll zu sperren. Hierzu sind alle Zufahrten zur Umzugsstrecke mit Zeichen (Z) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ in Kombination mit Z 600 „Absperrschranke“ zu sperren. |
| 3. | Rechtzeitig vor den Sperrstellen auf den Hauptzufahrtsstraßen ist mit Z 101 „Gefahrstelle“ und Zusatzzeichen (ZZ) „Umzug“ sowie Z 274-30 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ auf die Veranstaltung hinzuweisen. |
| 4. | Zur Umleitung des Durchgangsverkehrs sind an folgenden Stellen Hinweistafeln aufzustellen: |
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| - L 333 unmittelbar hinter den Einmündungen der L 145 |
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| - L 148 aus FR Nunkirchen vor der Einmündung zur L 333 |
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| - L 148 aus FR Dagstuhl vor der Einmündung nach Bardenbach Die Hinweistafeln sind mindestens 3 Tage vor der Veranstaltung dort aufzustellen. |