Abbildung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „In der Au“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Büschfeld, ohne Maßstab, genordet.
Der Stadtrat Wadern hat in seiner Sitzung am 29.01.2026 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „In der Au“ in der Stadt Wadern im Stadtteil Büschfeld gefasst. Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das Ziel des Bebauungsplans „In der Au“ besteht darin, die rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Gewerbeflächen zu schaffen. Hintergrund ist dabei die Betriebserweiterung einer ortsansässigen Dachdeckerfirma.
Der ca. 2.000 m² große Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.
Der geplante Standort ist eine bereits teilweise gewerblich überformte und genutzte Fläche im Norden von Büschfeld. Unmittelbar westlich der Fläche schließt sich das Betriebsgelände des Unternehmens Saargummi an. Südöstlich des Planbereichs befindet sich das Gelände einer ehemaligen Modellbaufirma.
Um Baurecht für die Betriebserweiterung der Dachdeckerfirma zu schaffen, ist die Erstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Für den betreffenden Bereich ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO geplant.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten.
Der Entwurf der Planunterlagen ist über das Internetportal der Stadt Wadern
https://ssl.wadern.de/bauen-umwelt/stadtentwicklung-stadtplanung/bauleitplanung elektronisch abrufbar.
Die Entwürfe der Planunterlagen sind zusätzlich im Rathaus der Stadt Wadern, Marktplatz 13, 66687 Wadern, Zimmer C104, während der üblichen Dienststunden einsehbar.
In der Zeit vom 16. Februar 2026 bis 20. März 2026 (jeweils einschließlich) wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Einsicht, Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse stadt@wadern.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.