Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3549), wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
| 1. | Aufgrund der „Erneuerung der Kanalhausanschlüsse“ im Stadtteil Wadern wird ein Teilbereich der Schillerstraße für den gesamt Verkehr in der Zeit von Donnerstag, 16. Februar 2023, bis Donnerstag, 23. März 2023, voll gesperrt. |
| 2. | Die Verkehrsregelung geschieht nach innerorts-Regelplan-Nr. BI/15. |
| 3. | Die Umleitung erfolgt über Uhlandstraße/Goethestraße. |
| 4. | Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle zugelassen. |