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Stadt Wadern
Ausgabe 8/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Niederschrift

über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Wadern

am Donnerstag, 25.01.2024, 18:30 Uhr, im Foyer der Herbert-Klein-Halle

Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr

Sitzungsende: 19:00 Uhr

Anwesend:

Vorsitz: Jochen Kuttler

Mitglieder: Marc Adams, Ingmar Freund, Jörg Heckmann, Andreas Klauck, Christian Koch, Alina Maria Körner, Wolfgang Maring, Günter Möcks, Erik Rau, Jochen Scharf, Josef Serwe, Paul Venhuis, Markus Wollscheid, Michael Dewald, Mathias Etten, Norbert Großmann, Gabriel Hausen, Markus Krämer, Albert Lang, Eric Ongania, Christian Ritz, Karl-Heinz Seimetz, Christian Kuhn, Jürgen Kreuder, Georg Lauer, Gerhard Mellinger, Andreas Münster, Johannes Spang, Frederik Sturm, Bernd Theobald, Volker Morbe, Peter Rohles, Manfred Paulus

Ortsvorsteher: Christoph Kaub

Verwaltung: Petra Dewald, Sophie Schäfer, Wolfgang Birtel, Elke Simon, Benjamin Trampert

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Neubenennung von Mitgliedern für Ausschüsse / Gremien

3

Entscheidung zur Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB betreffend des Antrages der VSE AG, im Genehmigungsverfahren nach den §§ 4 u. 19 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.6.2 Spalte c des Anhangs der 4. BImSchV, auf Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Wadern, Windpark Wadern-Hochwaldalm

4

Lärmaktionsplan IV. Runde - Freigabe des Entwurfs für die Offenlegung

5

Bebauungsplan "Kita Morscholz" - Freigabe der Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden und Träger Öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB

6

Wegeinziehungsverfahren Wedern, Flur 2, Nr. 256/34

7

Wegeinziehungsverfahren Wedern, Flur 2, Nr. 18/11 und 18/12

8

Wahlwerbesatzung - weitere Vorgehensweise

9

Kooperation Forderungsmanagement mit dem Landesverwaltungsamt und Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen Kooperationsvereinbarung

10

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Nichtöffentlicher Teil:

Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung der Sitzung

Zu dieser Sitzung wurde mit Schreiben vom 12.01.2024 eingeladen.

Die Tagesordnung war im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 3/2024 vom

18.01.2024 sowie unter www.wadern.de veröffentlicht.

Die Einladung ist form- und fristgerecht.

Einwände ergeben sich nicht.

Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Bürgermeister Jochen Kuttler mit, dass auf Grund der Diskussion im Ausschuss der Tagesordnungspunkt Nr. 8 “Wahlwerbesatzung – weitere Vorgehensweise” von der Tagesordnung abgesetzt wird.

TOP 2

Neubenennung von Mitgliedern für Ausschüsse / Gremien

In der Sitzung des Stadtrates am 29.11.2023 hat die SPD-Fraktion als Aufsichtsratsmitglied der Kommunalen Entwicklungs- und Vermögensmanagementgesellschaft Wadern mbH & Co. KG das Ratsmitglied Albert Lang als Ersatz für die aus dem Stadtrat ausgeschiedene Nora Koch benannt.

Albert Lang ist bereits stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied der KEV.

Somit muss eine andere Person benannt werden.

Beschluss:

Michael Dewald von der SPD-Fraktion benennt Gabriel Hausen zum stellvertretenden Aufsichtsratsmitglied der SPD-Frakion.

TOP 3

Entscheidung zur Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB betreffend des Antrages der VSE AG, im Genehmigungsverfahren nach den §§ 4 u. 19 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.6.2 Spalte c des Anhangs der 4. BImSchV, auf Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Wadern, Windpark Wadern-Hochwaldalm

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) hat mit Schreiben vom 7. Dezember 2023, der Stadt Wadern zugestellt am 14. Dezember 2023, den Antrag der Firma VSE AG auf Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Wadern, Windpark Wadern-Hochwaldalm, mitgeteilt und im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach den §§ 4 u. 19 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Stadt Wadern aufgefordert, innerhalb der Zweimonatsfrist des § 36 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

Die Frist ist nicht verlängerbar. Teilt die Stadt innerhalb dieser Frist dem LUA keine Entscheidung mit, gilt das gemeindliche Einvernehmen als erteilt.

Die Stadt besitzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010 ein umfassendes Prüfungsrecht im Bereich des § 35 BauGB (entgegenstehende öffentliche Belange). Dies bedeutet, dass die Stadt das gemeindliche Einvernehmen aus den dort genannten entgegenstehenden öffentlichen Belangen (z.B. Naturschutz, Landschaftsschutz, Wasserschutz, Bodenschutz, Denkmalschutz, Belange der Flugsicherung, Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes usw.) verweigern kann. Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 in der Regel auch dann entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist.

Die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB bewirkt, dass die Zulassungsbehörde keine Genehmigung erteilen kann. Allerdings steht der Zulassungsbehörde das Ersetzen des fehlenden Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB für den Fall zu, dass die Stadt das Einvernehmen widerrechtlich versagt hat.

Die Flächen, auf denen die Firma VSE AG den Windpark Wadern-Hochwaldalm projektiert, sind im aktuellen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen, 1. Änderung, der seit 17.01.2019 rechtswirksam ist, als Konzentrationszone ausgewiesen.

Im Teilflächennutzungsplan sind geplante Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 2 BauNVO dargestellt. Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der Sondergebiete ausgeschlossen.

Die geplanten Anlagen der VSE AG befinden sich innerhalb des Sondergebietes Hochwaldalm. Der Verwaltung liegen hierzu umfangreiche Planunterlagen vor. Die Planunterlagen können in der Verwaltung eingesehen werden. Eine Übersichtskarte mit dem Standort der WEA und das Typenblatt der WEA sind als Anlage beigefügt.

Am 16. Januar 2024 findet eine Informationsveranstaltung der VSE AG im Foyer der Wadrilltalhalle statt. Die VSE wird im Rahmen dieser Informationsveranstaltung das geplante Projekt allen interessierten Bürger*innen vorstellen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand stehen dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegen.

Michael Dewald und Gerhard Mellinger sind befangen und nehmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Der Ortsvorsteher von Wadrilltal, Andreas Klauck, informiert darüber, dass der Ortsrat Wadrilltal in seiner Sitzung am 24. Januar 2024 keine Einwände betreffend des Bauantrages vorgebracht hat.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheit mit 18 Ja-Stimmen und 13 Enthaltungen die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens betreffend den Bauantrag der VSE AG auf Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Wadern, Windpark Wadern-Hochwaldalm, gemäß § 36 Abs. 2 BauGB.

TOP 4

Lärmaktionsplan IV. Runde - Freigabe des Entwurfs für die Offenlegung

Nach Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sollen Gemeinden Lärmaktionspläne aufstellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden und durch die ausgewiesene ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden. Grundlage dieser Lärmaktionspläne bilden Lärmkartierungen. Die aktuellsten Ergebnisse der Lärmkartierung können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/immissionsschutz/informationen/umgebungslaerm/strateglearmkartierung4runde/strateglearmkartierung4runde.html

Die Stadt Wadern hat ihren Lärmaktionsplan (3. Runde) am 27. September 2018 verabschiedet.

Wegen neuer Berechnungsverfahren sowie Änderungen in der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) wurden alle Lärmkarten neu berechnet, sodass auch die darauf basierenden Lärmaktionspläne angepasst werden müssen. Stichtag hierfür ist der 18. Juli 2024. Die Kartierungsergebnisse der 3. und der aktuellen Runde sind aufgrund der neuen Berechnungsmethode nicht direkt vergleichbar. Die Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten und deren Bewertung können dem beigefügten Dokument (Entwurf Lärmaktionsplan 4. Runde) unter Kapitel 5 entnommen werden. Auf Grundlage der aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung der 4. Runde erfolgt nun erneut eine Überprüfung bzw. eine Aktualisierung des Lärmaktionsplans.

Innerhalb des Stadtgebietes wurden in der Kartierung der 4. Runde folgende Straßen berücksichtigt:

  • B268 (Losheimer Straße, Weiskircher Straße, Saarbrücker Straße in Nunkirchen)
  • L 148 („Im Flürchen“ in Nunkirchen, Streckenabschnitt westlich von Bardenbach und östlich von Noswendel, Noswendeler Straße in Dagstuhl)
  • L 149 (Bahnhofstraße in Dagstuhl, „Am Hals“ in Wadern)

Im Lärmaktionsplan der 4. Runde wurde das bisherige Vorgehen und der Umsetzungsstand der Lärmaktionsplanung der letzten fünf Jahre zusammengefasst und weitere mögliche Lärmminderungsmaßnahmen festgelegt. Die Stadt Wadern setzt sich weiterhin bei der zuständigen Verkehrsbehörde (LfS) für die Umsetzung der vorgesehen Maßnahmen (Geschwindigkeitsbeschränkungen und Fahrbahnsanierungen) ein. Außerdem wurden sonstige Maßnahmen zur Lärmminderung festgelegt:

  • Erarbeitung und Umsetzung des Radverkehrskonzepts
  • Sicherstellung der Einhaltung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zustands der Straßenoberflächen durch regelmäßige Kontrollen und ggf. Instandsetzungen
  • Einsatz bei der zuständigen Verkehrsbehörde zum Einbau von lärmminderndem Asphalt bei Sanierung der Straßenoberflächen
  • Berücksichtigung des Lärmschutzes bei allen Planungsvorhaben

Neben der Verringerung des Umgebungslärms durch die angedachten Maßnahmen ist es auch Ziel der Lärmaktionsplanung, ruhige Gebiete vor Lärm überhaupt bzw. einer wesentlichen Zunahme des Lärms zu schützen (Vorsorgegedanke). Die Stadt Wadern hat bereits im Jahr 2018 ruhigen Gebiete festgesetzt („Rundweg zwischen Buttnich und Bardenbach“ und „Waldgebiet Bremer Kopf“). Diese sollen weiterhin Bestandteil der Lärmaktionsplanung bleiben und bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans festgeschrieben werden.

Die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne ist in § 47d Absatz 3 BImSchG geregelt und geht über die reine Anhörung im Sinne des § 73 VwVfG oder Erörterung des § 10 Absatz 6 BImSchG hinaus. Gemäß § 47d Absatz 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen.

Die geforderte Öffentlichkeitsbeteiligung soll auf Grundlage des beigefügten Entwurfs des Lärmaktionsplans der 4. Runde erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten zur Überarbeitung des Lärmaktionsplans belaufen sich auf rund 3.500 €. Die Finanzierung ist gesichert.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten, die beiden in der 3. Runde der Lärmaktionsplanung ausgewiesenen ruhigen Gebiete in der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

TOP 5

Bebauungsplan "Kita Morscholz" - Freigabe der Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden und Träger Öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB

In der Sitzung des Stadtrates am 25.05.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Kita Morscholz“ gefasst. Gemäß dem vorliegenden Kita-Konzept soll in Morscholz eine viergruppige Einrichtung entstehen. Im vorhandenen Kindergarten am Standort „Zum Bildchen 50“ in Morscholz kann die Unterbringung der vier Gruppen nicht gewährleistet werden. Die Stadt Wadern beabsichtigt daher die Planung eines Neubaus, der zwei Regelgruppen und zwei Krippengruppen umfassen soll. Gleichzeitig soll auf dem Grundstück in einem geringfügigen Maße weiteres Baurecht für zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden, um auf einen zukünftig steigenden Bedarf an Kitaplätzen kurzfristig reagieren zu können.

Bei dem Vorhabengrundstück handelt es sich um den Standort des jetzigen Kitagebäudes, welches vor Baubeginn abgerissen werden soll. Das stadteigene Grundstück der Kita Morscholz in der Straße „Zum Bildchen 50“ hat eine Gesamtgröße von 5.919 m² und weist einen sehr schönen und weitläufigen Außenbereich im rückwärtigen Grundstücksteil auf. Aufgrund der direkt angrenzenden Nachbarbebauung sollte der Kitaneubau etwas nach hinten und somit von der bestehenden Bebauung abgesetzt werden.

Der Flächennutzungsplan weist das Grundstück im vorderen Bereich als Fläche für Gemeinbedarf aus.

Zwischenzeitlich wurde ein Entwurf des Bebauungsplanes mit der dazugehörigen Begründung erarbeitet, welcher der Sitzungsvorlage beigefügt ist. Aufgrund des vorhandenen Baumbestandes auf dem Vorhabengrundstück wurde außerdem eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass der vorhandene Baumbestand aufgrund seiner ökologischen und artenschutzrechtlichen Wertigkeit von hoher Bedeutung ist. Aus diesem Grund ist bei der weiteren Umsetzung des Bauvorhabens darauf zu achten, dass ein eventueller Eingriff in den Baumbestand nur unter bestimmten Voraussetzungen geschehen darf und auf das geringste Maß zu reduzieren ist. Der umfassendere Anteil des Baumbestandes liegt ohnehin außerhalb des Baufensters.

Da zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine exakte Planung des zukünftigen Kita-Gebäudes vorhanden ist, wurde das Baufenster zur Sicherheit etwas größer dimensioniert und umfasst deshalb auch einige Bäume.

Der Ortsrat berät in seiner Sitzung am 17.01.2024 über die Thematik. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplans und der artenschutzrechtlichen Prüfung belaufen sich nach aktuellem Stand auf etwa 12.000 €. Ob während der geplanten Beteiligung von Seiten der Behörden und Träger Öffentlicher Belange weitere Untersuchungen gefordert werden, ist aktuell nicht absehbar. Die Finanzierung ist im Haushalt gesichert.

Der Ortsvorsteher von Morscholz, Markus Wollscheid, informiert über das Ergebnis der Diskussion im Ortsrat Morscholz. Er übt Kritik an der langen Vorgehensweise; er hätte sich eine andere Reihenfolge bezüglich der Neubauten im Kita-Bereich gewünscht.

Von der SPD-Fraktion erklärt Michael Dewald, dass dieser Beschluss wieder ein wichtiger Schritt zur Realisierung eines wichtigen Projektes ist und im Kita-Bereich dringender Handlungsbedarf besteht.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksanagelegenheiten die Freigabe der Planunterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden und Träger Öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB.

TOP 6

Wegeinziehungsverfahren Wedern, Flur 2, Nr. 256/34

Der Ortsrat Wedern hat sich in seiner Sitzung am 23.11.2018 dafür ausgesprochen, ein Verfahren zur Einziehung der öffentlich gewidmeten Wegeparzellen auf der Gemarkung Wedern Flur 2, Nr. 256/34 durchzuführen.

Der angrenzende Anlieger pachtet aktuell den Bereich der ehemaligen Wegeparzelle und be-absichtigt, diese zu erwerben (Antrag vom 19.03.2023).

Die Wegeparzelle hat durch veränderte Grundstückszuschnitte und Nutzungsformen keine We-gefunktion mehr, sodass aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen die Entwidmung des Weges bestehen.

Im Anschluss an die Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat wird die Entwidmungsabsicht im Amtsblatt des Saarlandes und im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt veröffentlicht und den Bürgern die Gelegenheit zur Stellungnahme (3 Monate Offenlegung) gegeben.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Wegeinziehung (Veröffentlichungen im Amtsblatt des Saarlandes) sowie notwendige Vermessungs-, Notar- und Umschreibungskosten sollen vom zukünftigen Erwerber getragen werden.

Beschluss:

Auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten beschließt der Stadtrat einstimmig die Einziehung der öffentlich gewidmeten Wegeparzelle Parzelle 256/34, Flur 2, Gemarkung Wedern.

TOP 7

Wegeinziehungsverfahren Wedern, Flur 2, Nr. 18/11 und 18/12

Der Ortsrat Wedern hat sich in seiner Sitzung am 23.11.2018 dafür ausgesprochen, ein Verfahren zur Einziehung der öffentlich gewidmeten Wegeparzellen auf der Gemarkung Wedern Flur 2, Nr. 18/11 und 18/12 durchzuführen.

Die Wegeparzellen haben durch veränderte Grundstückszuschnitte und Nutzungsformen keine Wegefunktionen mehr, sodass aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen die Entwidmung der Wege bestehen.

Die Wegeparzelle 18/11 wurde zwischenzeitlich teilweise durch den angrenzenden privaten Eigentümer überbaut. Zur Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens soll die entwidmete Parzelle an den Anlieger veräußert werden.

Auch die anderen angrenzenden Eigentümer, an deren Grundstücke die Wegeparzellen angrenzen, sollen die Gelegenheit zum Erwerb der Flächen bekommen.

Im Anschluss an die Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat wird die Entwidmungsabsicht im Amtsblatt des Saarlandes und im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt veröffentlicht und den Bürgern die Gelegenheit zur Stellungnahme (3 Monate Offenlegung) gegeben.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Wegeinziehung (Veröffentlichungen im Amtsblatt des Saarlandes) sowie notwendige Vermessungs-, Notar- und Umschreibungskosten sollen von den zukünftigen Erwerbern getragen werden.

Beschluss:

Auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten beschließt der Stadtrat einstimmig die Einziehung Einziehung der öffentlich gewidmeten Wegeparzelle Parzellen 18/11 und 18/12, Flur 2, Gemarkung Wedern.

TOP 8

Wahlwerbesatzung - weitere Vorgehensweise

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur am 12.09.2023 wurde über die Wahlwerbesatzung diskutiert. Es wurde der Beschluss gefasst, dass der vorliegende Satzungsentwurf dem Saarl. Städte- und Gemeindetag zur Prüfung der Rechtmäßigkeit vorgelegt wird. Die Stellungnahme ist eingegangen und in der Anlage beigefügt.

Folgende Anmerkungen wurden u.a. durch den SSGT ausgearbeitet:

Verschiedene redaktionelle Änderungen (im Entwurf in der Schriftfarbe rot dargestellt bzw. durchgestrichen) RdNr 4

Die Satzung darf nur Angelegenheiten auf Grundlage des Straßengesetzes regeln; RdNr 5

Flächen, die nicht als Straßen, Wege oder Plätze gewidmet sind (z. B. Grünflächen), sind von der Satzung ausgenommen; sie können mit einer Benutzungsordnung separat geregelt werden oder über das Hausrecht. RdNr 5

Der Begriff „wiederverwendbar“ stammt aus dem Abfallrecht. Es handelt sich dementsprechend um eine Maßnahme der Abfallvermeidung. Da dies kein unmittelbarer Bezug zum Straßenrecht hat, ist eine solche Vorgabe unzulässig. RdNr 21, 22

„witterungsfest“ hingegen kann verwendet werden, da dies zur Aufrechterhaltung des störungsfreien Gemeingebrauchs dient. RdNr 23

Die Anzahl der Plakate wird auf ein Plakat je 100 Einwohner eines Stadtteils je Partei begrenzt. Eine Differenzierung findet nicht statt. RdNr 26

Die Anzahl der Großflächenplakate wird beibehalten, bei Personenwahlen erhalten alle Bewerber die Möglichkeit, die gleiche Anzahl von Wesselmänner aufzustellen (RdNr 30 i.V.m. 15,16)

Es bietet sich an, Standorte für Großflächenplakate im Straßenbereich in einer Karte einzuzeichnen und als Anlage der Satzung anzufügen. Aus Zeitgründen wurde dies noch nicht umgesetzt. RdNr 29

Sollte der Satzungsentwurf wie vorgelegt angenommen werden, muss eine bereinigte Fassung erstellt werden, die gem. § 19 Abs. 3 SStrG dem Ministerium für Umwelt, Klima Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zur Genehmigung vorgelegt werden muss. RdNr 34.

Die Angelegenheit wurde im Auschuss für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur intensiv diskutiert und beschlossen, dass dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird.

TOP 9

Kooperation Forderungsmanagement mit dem Landesverwaltungsamt und Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen Kooperationsvereinbarung

Das Statistische Bundesamt berichtete im Juli 2023 über 23,8 % mehr Regelinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahr. Grund hierfür sind sicherlich auch die sich aneinanderreihenden Krisen und deren finanzielle Auswirkungen. Jedoch zeigt sich auch zunehmend eine verschlechterte Zahlungsmoral. Teilweise auch durch die Nichtanerkennung des Staates bzw. die Weigerung Steuern, Abgaben, Erschließungskostenbeiträge etc. zu zahlen. Die offenen Forderungen steigen stetig an. Diese Entwicklung macht auch vor der Stadt Wadern nicht halt.

Zudem hat der mehrfache Personalwechsel sowie Phasen der Aussetzung des Außendienstes aufgrund von Corona und Personalausfällen zu erheblichen Rückständen in der Vollstreckung geführt. Mitte Januar wird nun die Stelle der Vollstreckung/Stadtkasse wieder einmal neu besetzt werden. Da fachlich gut ausgebildetes Personal für den Bereich Vollstreckung auf dem Stellenmarkt schlicht weg nicht zu haben ist, wird erst eine umfangreiche Einarbeitung erfolgen müssen. Unter anderem wird ein Vollstreckungslehrgang absolviert werden müssen, da erst dann eine ordnungsgemäße und rechtssichere Abwicklung der Vollstreckungsvorgänge möglich sein wird.

Wie der Stadtrat in seiner Sitzung am 13.07.2023 beschlossen hat kommt weiterhin hinzu, dass ab dem Jahr 2024 die Abwasser- und Niederschlagsgebühren über den Steuerbescheid der Stadt Wadern abgerechnet werden und sich hiermit die Forderungsbestände weiterhin erhöhen werden.

Um die Liquidität der Stadt Wadern durchgängig sicherzustellen hat die Verwaltung nach Alternativen bzw. fachkundiger Unterstützung im Bereich Vollstreckung gesucht. Bekannt war bereits, dass mehrere Kommunen im Bereich der Vollstreckung mit der Zentralen Bußgeldbehörde im Landesverwaltungsamt (LaVA) zusammenarbeiten. Bisher hatte das LaVA jedoch keine Kapazitäten frei. Nach erneuter Anfrage Ende letzten Jahres wird der Bereich Vollstreckung im LaVA in 2024 weiter ausgebaut, so dass aktuell die Möglichkeit einer Kooperation besteht. Das LaVA bietet für Kommunen ein komplettes Service-Paket in der Vollstreckung aller öffentlich-rechtlichen Forderungen an.

Die landesweite Vollstreckung aus einer Hand, heißt auch die Beitreibung bei Schuldnern in anderen saarländischen Kommunen sowie die Beitreibung der fremden Amtshilfen wird übernommen. Außerdem werden die Vollstreckungsersuchen Dritter, wie z. B. Saarländischer Rundfunk, IHK, HWK, Innungen, durch das LaVA direkt abgerechnet. Grundlage der Kooperation ist der Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen Kooperationsvereinbarung auf freiwilliger Basis (s. Anlage). Die Kommune bleibt Herr des Verfahrens. Die Vereinbarung kann mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Jahresende schriftlich ordentlich gekündigt werden. 9 Kommunen und ein Zweckverband kooperieren bereits seit mehreren Jahren mit dem LaVA. Die Rückmeldungen der Kommunen sind überwiegend positiv. Wie aus der beigefügten Präsentation ersichtlich, liegen die Vorteile auf der Hand. Im LaVA ist bereits gut ausgebildetes Personal vorhanden, das bei rechtlich schwierigen Fällen auch juristisch begleitet wird. Es hat sich bereits ein gut funktionierender Workflow im Lauf der Jahre etabliert. Die Beitreibungsquote ist sehr hoch. Der Außendienst des LaVA ist durch die Kooperation mit dem Zweckverband bereits in der Stadt Wadern tätig und damit sind auch Synergieeffekte nutzbar.

Finanzielle Auswirkungen:

Das Entgelt für die Dienstleistung des Landesverwaltungsamtes beträgt für

1.

Eigene Forderungen 25 EUR Fallpauschale pro Vollstreckungsfall + 15 % des realisierten IST-Betrages

2.

Fremde Geldforderungen (Amtshilfeersuchen) 52 EUR Fallpauschale pro FallDurch eine Anpassung der Verwaltungsgebühren kostenneutral.

3.

Vollstreckungsersuchen Dritter wie Beitragsservice, IHK, HWK, Innungen etc. werden durch das LaVA direkt mit dem Gläubiger abgerechnet und sind damit kostenneutral.

Einmalig kommen die Kosten für die Schnittstelle hinzu. Die Betragshöhe ist angefragt. Hier besteht die Möglichkeit einer Förderung zu 75 %.

Beschluss:

Auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur beschließt der Stadtrat einstimmig den Abschluss der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Kooperationsvereinbarung mit dem LaVA zum Forderungsmanagement.

TOP 10

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Im Rahmen der Bürgerfragestunde werden von Mitgliedern des AfD-Stadtverbandes Wadern Fragen zu den geplanten mobilen Wohnmodulanlagen für Flüchtlinge gestellt.

Bürgermeister Jochen Kuttler beantwortet die aufgeworfenen Fragen vollumfänglich und führt aus, dass bezüglich der Standorte von Wohnmodulanlagen Orte im Gespräch sind (z.B. Wedern und/oder Kostenbach), aber noch keine Festlegung stattgefunden hat.

Die Verwaltung wird die Diskussion hierüber öffentlich und transparent führen. Sollte es notwendig und erforderlich werden, da Wohnungen fehlen, eine Entscheidung zu treffen, muss im Rahmen eines Abwägungsprozesses eine Lösung gefunden werden. Eine Belegung von Hallen soll vermieden werden.

Ortsvorsteher Wolfgang Maring führt dazu aus, dass er und sein Stellvertreter an der Besprechung mit den Ortsvorstehern der Stadt Wadern diesbezüglich nicht anwesend war. Die Angelegenheit muss im Ortsrat Löstertal noch behandelt werden.

Hierzu merkt Bürgermeister Jochen Kuttler an, da es sich um eine Pflichtaufgabe handelt, ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, hier tätig zu werden. Der Ortsrat kann beteiligt werden, er muss aber nicht zustimmen. Es handelt sich nicht um eine Angelegenheit nach dem KSVG.

Der Ortsvorsteher von Wadern, Christoph Kaub, möchte wissen, warum die Schlosskapelle Dagstuhl geschlossen ist und ob es hierzu schon nähere Informationen gibt.

Der Verwaltung liegen noch keine Informationen vor. Eine Ortsbegehung wird stattfinden.

Die Verwaltung wird diesbezüglich weiter informieren.

Nichtöffentlicher Teil:

Jochen Kuttler, Bürgermeister