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Stadt Wadern
Ausgabe 8/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Entwurf des Lärmaktionsplans der IV Runde – Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadt Wadern überarbeitet derzeit im Zuge der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie ihren Lärmaktionsplan. Die EU verfolgt mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG das Ziel, „schädliche Lärmbelästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“. Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte mit den §§ 47 a-f im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie weitere untergesetzliche Regelwerke.

Wegen neuer Berechnungsverfahren sowie Änderungen in der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) wurden alle Lärmkarten der 3. Runde für die 4. Runde neu berechnet. Die Kartierungsergebnisse der 3. und 4. Runde sind in der Regel nicht vergleichbar. Darin ist die Überarbeitung eines Lärmaktionsplanes begründet. Lärmaktionspläne sind bis zum 18. Juli 2024 zu erstellen oder zu überprüfen und zu überarbeiten.

Zuständig für die Erarbeitung der Lärmkarten und der darauf aufbauenden Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind im Saarland die Gemeinden und Städte. § 47d BImSchG schreibt die Erstellung von Lärmaktionsplänen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Hauptschienenwegen sowie in Ballungsräumen vor. Die Stadt Wadern hat einen Lärmaktionsplan der 3. Runde erstellt. Er wurde am 27.09.2019 im Stadtrat verabschiedet. Dieser Lärmaktionsplan ist auf der Basis der 4. Runde der Lärmkartierung zu überprüfen und fortzuschreiben.

Eine grundsätzliche Änderung der Lärmsituation entlang den Hauptverkehrsstraßen wurde nicht festgestellt; die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der Stufe II bzw. 3. Runde wurden erneut aufgegriffen.

Da planungsrechtliche Festlegungen von anderen Planungsträgern zu berücksichtigen sind, ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Öffentlichkeit notwendig, um möglichst einvernehmliche Lösungen zu finden. Die Stadt Wadern hat die Offenlegung des Lärmaktionsplanes in der vorliegenden Entwurfsfassung sowie die Beteiligung der TÖB am 25.01.2024 beschlossen.

Der Entwurf des überarbeiteten Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom 29.02.2024 bis 05.04.2024 (jeweils einschl.) während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Wadern, Bauamt, Zimmer C104, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes steht zusätzlich auf der Internetseite der Stadt unter folgender Adresse zum Download bereit:

https://ssl.wadern.de/bauen-umwelt/bauleitplanung

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse isicks@wadern.de vorgebracht werden.

Wadern, 19.02.2024

Der Bürgermeister
Jochen Kuttler