| 1. | Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. |
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| Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. |
| 2. | Die Stadt Wadern ist in folgende 16 Wahlbezirke eingeteilt: |
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| Nr. | Wahlbezirk | Wahlraum |
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| 1 | Bardenbach | Bürgerhaus |
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| 2 | Büschfeld | Kita Pfiffikus |
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| 3 | Wadern-Nord | Graf-Anton-Schule, Gartenfeldstraße |
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| 4 | Wadern-Süd | kath. Pfarrsaal Wadern |
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| 5 | Dagstuhl | Bürgerhaus Dagstuhl |
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| 6 | Löstertal | Löstertalhalle |
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| 7 | Lockweiler | Mehrzweckhalle |
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| 8 | Morscholz | Bürgerhaus |
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| 9 | Krettnich | Dorfgemeinschaftshaus |
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| 10 | Noswendel | Mehrzweckgebäude Freizeitzentrum |
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| 11 | Nunkirchen (rechts des Baches) | Freiwillige Ganztagsschule Nunkirchen |
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| 12 | Nunkirchen (links des Baches) | Berufsbildungszentrum Hochwald |
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| 13 | Steinberg | Eichenlaubhalle |
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| 14 | Wadrill (links der Wadrill) | Grundschule Wadrill |
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| 15 | Wadrill (rechts der Wadrill) | Altes Feuerwehrgerätehaus |
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| 16 | Wedern | Heinrich-Graach-Hütte |
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| In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 13. bis 29. Januar 2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. | |
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| Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse um 16.00 Uhr in der Herbert-Klein-Halle, Wadern zusammen. | |
| 3. | Jede / Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie / er eingetragen ist. | |
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| Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. | |
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| Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. | |
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| Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin / jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. | |
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| Jede Wählerin / Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. | |
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| Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer | |
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| a) | für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jeder Bewerberin / jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, |
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| b) | für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. |
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| Die Wählerin / Der Wähler gibt ihre/seine Erststimme in der Weise ab, | |
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| dass sie / er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin / welchem Bewerber sie gelten soll, | |
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| und | |
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| ihre / seine Zweitstimme in der Weise, | |
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| dass sie /er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. | |
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| Der Stimmzettel muss von der Wählerin / dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in einer Weise gefaltet werden, dass ihre / seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. | |
| 4. | Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. | |
| 5. | Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, | |
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| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises |
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| oder |
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| b) | durch Briefwahl |
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| teilnehmen. | |
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| Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und ihren / seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. |
| 6. | Jede Wahlberechtigte / Jeder Wahlberechtigte kann ihr / sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin / einen Vertreter anstelle der / des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). |
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| Eine Wahlberechtigte / Ein Wahlberechtigter, die / der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer / seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der / von dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der / des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). |
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| Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der / des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der / des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). |
| 7. | Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. |
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| Die Schablonen können angefordert werden beim |
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| Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e.V. |
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| Frau Vorsitzende Silvia Hame, Küstrinerstraße 6, 66121 Saarbrücken, |
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| Telefon: 0681/ 81 81 81, |
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| E-Mail: info@bsvsaar.org, |
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| Internet: www.bsvsaar.org |