Gemäß § 36 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes wird hiermit amtlich bekannt gegeben, dass Wahlbriefe ohne besondere Versendungsform bei der Deutschen Post AG unentgeltlich abgegeben werden können, soweit sie sich in amtlichen Wahlbriefumschlägen befinden.
Bei Inanspruchnahme einer besonderen Versendungsform hat die Absenderin oder der Absender den das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigenden Betrag zu tragen.
Wahlamt der Stadt Wadern