am Donnerstag, 30.01.2025, 18:00 Uhr, in der Herbert-Klein-Halle
Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr
Sitzungsende: 18:30 Uhr
Anwesend:
Vorsitz: Jochen Kuttler
Mitglieder: Marc Adams, Birgit Birtel, Andrea Gillenberg, Aljoscha Graf, David Hahn, Christian Koch, Dr. Kathrin Müller, Erik Rau, Markus Wollscheid, Michael Dewald, Mathias Etten, Norbert Großmann, Gabriel Hausen, Peter Koch, Helena Sofie Künzer, Eric Meyer, Veronika Morbe, Sven Oliver Pape, Christian Ritz, Jan Dubois, Jürgen Kreuder, Georg Lauer bis 18.15 Uhr bis TOP 02, Gerhard Mellinger, Andreas Münster, Frederik Sturm, Bernd Theobald, Virginia Gugau, Detlef Jungfleisch, Daniela Bienko, Dr. Rolf-Henning Bienko
Entschuldigt: Andreas Klauck, Danny Maurer, Jochen Scharf
Ortsvorsteher: Horst Albert, Christoph Kaub, Markus Krämer, Alexander Marmitt, Roland Ruttloff
Ortsvorsteherin Patrizia Mötzel
Verwaltung: Sophie Schäfer, Simone Schmitt-Koch, Angela Engel, Elke Trampert, Benjamin Trampert
| Tagesordnung | |
| Öffentlicher Teil: | |
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Änderung von § 7 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern und Beschlussfassung über die Besetzung der Ausschüsse |
| 3 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Erweiterung Einkaufsmarkt ALDI - 1. Änderung" - Aufstellungsbeschluss und Freigabe für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(2) BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4(2) BauGB |
| 4 | Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Gesamtmaßnahme "Zukunftsfähiges Wadern" |
| 5 | Änderung der Richtlinie des Förderprogramms "Alte Häuser" |
| 6 | Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern |
Nichtöffentlicher Teil:
Beschlüsse
Öffentlicher Teil:
TOP 1
Eröffnung der Sitzung
Zu dieser Sitzung wurde mit Einladung vom 17.02.2025 eingeladen.
Die Tagesordnung war im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 4/2025 vom 23.01.2025 sowie unter www.wadern.de veröffentlicht.
Die Einladung ist form- und fristgerecht. Einwände ergeben sich nicht.
TOP 2
Änderung von § 7 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern und Beschlussfassung über die Besetzung der Ausschüsse
§ 48 Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG – regelt die Bildung und Besetzung der Ausschüsse.
Die Anzahl der Ausschüsse und die Bestimmung der Gesamtzahl der Ausschussmitglieder liegt im Organisationsermessen des Rates, verfassungsrechtlich begrenzt durch das Spiegelbildlichkeitsprinzip und das Willkürverbot.
Nach § 39 KSVG gibt sich der Stadtrat eine Geschäftsordnung, in der die Anzahl der Ausschüsse und die Gesamtzahl im einzelnen bestimmt werden.
In der konstituierenden Sadtratssitzung am 29.08.2024 hat der Stadtrat diesbezüglich einstimmig beschlossen, folgende Ausschüsse mit folgender Mitgliederzahl zu bilden:
Gemäß § 48 Abs. 2 KSVG sind bei der Besetzung der Ausschüsse die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke zu berücksichtigen, soweit Fraktionen bestehen, ist auf diese abzustellen.
Die Sitze in den Ausschüssen werden entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder im Gemeinderat nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt verteilt.
Die im Stadtrat vertretenden Fraktionen sind zu diesem Zeitpunkt mit folgenden Stärken vertreten:
Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen 10 Mitglieder
CDU-Fraktion 12 Mitglieder
Fraktion ProHochwald 7 Mitglieder
AfD-Fraktion 3 Mitglieder
Mit Schreiben vom 07.11.2024 teilt Herr Dr. Rolf-Henning Bienko mit – in der an diesem Tag stattfindenden Stadtratssitzung bekannt gegeben –, dass er ab sofort der AfD-Stadtratsfraktion nicht mehr angehört.
Auf Grund dieser Sachlage ist der jeweilige 13. Sitz in den Ausschüssen zwischen folgenden Fraktionen zu losen:
Fraktion SPD/Bündnis 90/Die Grünen wäre der 5. Sitz
CDU-Fraktion wäre der 6. Sitz
AfD-Fraktion wäre der 1. Sitz
Die Fraktion ProHochwald (3 Sitze) ist hiervon nicht tangiert.
Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.
Gemäß der Geschäftsordnung (§ 22) zieht das an Lebensjahren älteste in der Sitzung anwesende Stadtratsmitglied das Los.
Auf Grund der Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden am 14.01.2025 hat Michael Dewald als Vorsitzender der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen den Antrag gestellt, den § 7 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern zu ändern und die Anzahl der Mitglieder der vier Ausschüsse auf neun festzulegen.
Auf Grund der Stärke der Fraktionen ergeben sich dann folgende Mitgliederzahlen:
Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen:
10 Mitglieder im Stadtrat - je 3 Mitglieder in den Ausschüssen
CDU-Fraktion:
12 Mitglieder im Stadtrat - je 4 Mitglieder in den Ausschüssen
Fraktion ProHochwald:
7 Mitglieder im Stadtrat - je 2 Mitglieder in den Ausschüssen
AfD-Fraktion:
2 Mitglieder im Stadtrat - kein Mitglied in den Ausschüssen
Gemäß § 39 KSVG ist zur Änderung der Geschäftsordnung die Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates (17 Mitglieder) erforderlich.
Die Angelegenheit wird zur Diskussion gestellt.
Zur Aussprache werden folgende Wortmeldungen vorgebracht:
Michael Dewald, Vorsitzender der SPD-Fraktion:
„Herr Bürgermeister, Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, sehr geehrte Damen und Herren,
wenn sich die Anzahl der Mitglieder einer Fraktion verändert, ist es eine zwingende Vorschrift, die Zusammensetzung der Ausschüsse zu überprüfen.
Dabei ist die Größe der Ausschüsse vom Stadtrat so zu wählen, dass die Ausschüsse jeweils ein Spiegelbild des Stadtrates darstellen.
Genau dies hat der Stadtrat heute umzusetzen, da sich die Anzahl der Mitglieder der AfD-Fraktion verändert hat. Von den vier Ratsmitgliedern, die über die Liste der AfD in den Stadtrat eingezogen sind, gehören seit November zwei der AfD-Fraktion an, zwei sind derzeit fraktionslos.
Dies hat zur Folge, dass – sofern wir die Größe der Ausschüsse bei 13 Mitgliedern belassen würden – der letzte zu vergebende Sitz zwischen den Fraktionen von CDU, SPD/Grüne und AfD gelost werden müsste – und zwar separat für jeden der vier Ausschüsse.
Für die künftige Zusammensetzung der Ausschüsse könnten sich somit drei mögliche Szenarien ergeben:
| 1. | Das Los entfällt auf die CDU: dann würde die CDU in diesem Ausschuss über 6 Sitze verfügen. Dies bedeutet 46% der Stimmanteile, obwohl die CDU nur 34 % der Stimmen bei der Kommunalwahl erhalten hat. Es ist unschwer erkennbar, dass dies nicht sachangemessen sein kann. |
| 2. | Entfiele das Los auf meine Fraktion, dann wären meine Fraktion und die CDU-Fraktion mit jeweils 5 Mandaten im Ausschuss gleichstark vertreten. Auch dies entspricht weder den Stimmanteilen der Kommunalwahl noch der Mandatsverteilung im Stadtrat. |
| 3. | Hätte die AfD Losglück, wäre sie mit zwei Mandanten im Stadtrat, im Ausschuss mit 1 Mandat vertreten, obwohl in den vergangenen Legislaturperioden weder die Freien Wähler noch die Grünen mit der gleichen Fraktionsstärke ein Ausschussmandat erhielten. |
Ungeachtet des Umstandes, dass die Sitzverteilung in den Ausschüssen – nach meiner Meinung – nicht zum Lotteriespiel werden sollte, führt dieses Lotteriespiel überdies zu drei Möglichkeiten, die allesamt in nicht sachangemessene Mandatsverteilungen münden.
Noch absurder wird dies, wenn wir uns vergegenwärtigen, dass wir diese Lotterie wiederholen müssen, sobald sich die beiden Fraktionslosen Stadtratsmitglieder zu einer neuen Fraktion zusammenschließen würden, was sie jederzeit tun können. Dann würde auch ihre Fraktion im Lostopf liegen.
Und auch wenn wir den Zuschnitt der Ausschüsse signifikant verändern, was für den März d. J. durchaus eine diskutierte Option ist, muss über die Zusammensetzung der neuen Ausschüsse wieder das Los entscheiden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
diese nüchterne Darstellung der Situation macht deutlich, dass eine Änderung der Ausschussgröße geboten ist. Denn nur so können wir wieder eine sachangemessene Zusammensetzung der Ausschüsse erreichen und gleichzeitig setzen wir die Gremienzusammensetzung nicht einem fortwährenden Zufallsprinzip aus.
Wenn wir die Ausschüsse von 13 auf 9 Mitglieder reduzieren und jede Fraktion in der Folge künftig ein Mandat weniger in den Ausschüssen besetzt, ergibt sich eine Mandatsverteilung von 4 Mandaten für die CDU, 3 Mandaten für SPD/Grüne und 2 Mandate für ProHochwald – so wie dies übrigens auch in den letzten Legislaturperioden der Fall war.
Diese Konstellation entspricht von allen möglichen Varianten am ehesten den aktuellen Fraktionsstärken im Stadtrat und genau dies muss die Maßgabe für die anstehende Entscheidung des Stadtrates sein.
Jemand, der mit den diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben nicht vertraut ist, stellt sich natürlich die Frage, ob es angebracht ist, 6 Monate nach der Kommunalwahl die Ausschussgröße nochmals anzupassen. Wenn man sich jedoch eingehend mit den vorgegebenen Regularien beschäftigt, ist klar, dass dies nicht nur angebracht ist, sondern wir in der jetzigen Situation geradezu verpflichtet sind, die Ausschusszusammensetzung zu überprüfen, inklusive einer Veränderung der Ausschussgröße, sofern hierdurch die sachangemessenste Lösung erzielt werden kann.
Daher bitte ich um Zustimmung für den von mir gestellten Antrag, die Ausschussgröße auf die Zahl von 9 Mitgliedern festzusetzen.“
Bernd Theobald, Fraktion ProHochwald:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,
um es vorweg zu nehmen: meine Fraktion unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion, den Michael Dewald gerade vorgestellt hat. Erlauben Sie mir dazu einige Bemerkungen.
Nach der Kommunalwahl vom 9. Juni 2024 hat sich der Stadtrat Wadern entsprechend der Stimmverteilung in seiner Sitzung am 29. August 2024 konstituiert.
In Absprache mit allen Fraktionen wurde die Ausschussgröße auf 13 Mitglieder festgelegt, da dadurch, wie es das KSVG vorsieht, alle Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke nach d‘Hondt im Stadtrat berücksichtigt wurden.
Durch die Verkleinerung der AfD-Fraktion auf nun 2 Mitglieder müssen, ebenfalls im KSVG § 48, Abs. 2, Satz 7 nachzulesen, die Ausschüsse neu gebildet werden. Dies müsste durch Losverfahren zwischen CDU/SPD-Grüne und AfD geschehen, wenn es bei einer 13-er Ausschussgröße bleiben sollte. Wie Kollege Dewald ausgeführt hat, könnte es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Schieflage der Mandatsverteilung in den Ausschüssen kommen.
Wir wollen, wie in den vergangenen Legislaturperioden auch, wieder zurückkehren zu 9-er Ausschüssen. Dadurch ist gewährleistet, dass alle Fraktionen gemäß dem Ergebnis der Kommunalwahl und nach dem Verfahren nach d’Hondt in den Ausschüssen vertreten sind.
Wie auch schon in früheren Räten erfolgreich praktiziert, könnte eine Fraktion, die in den 9-er Ausschüssen nicht berücksichtigt würde, ein Mitglied benennen, das mit beratender Stimme und dem Recht, Anträge zu stellen, an den Ausschusssitzungen teilnimmt.
Ich bitte alle Ratsmitglieder um Zustimmung zum Antrag, die Ausschussgröße auf 9 Mitglieder festzulegen.
Vielen Dank.“
Dr. Kathrin Müller, Vorsitzende der CDU-Fraktion:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Verwaltung, sehr geehrte Damen und Herren,
wir stehen heute vor der Frage, ob wir die Größe der Ausschüsse erneut anpassen und die Zahl der Mitglieder von 13 auf 9 reduzieren sollen.
Ich sehe diesen Antrag kritisch – und das aus mehreren Gründen.
Zum einen haben wir als Stadtrat in unserer ersten Sitzung einstimmig beschlossen, die Ausschüsse auf 13 Mitglieder zu erweitern. Dieser Beschluss war nicht zufällig, sondern gründete auf der gemeinsamen Überzeugung, dass eine breitere Besetzung der Ausschüsse sinnvoll ist. Sie ermöglicht eine bessere Mitwirkung aller Fraktionen und sorgt für eine angemessene Abbildung der Mehrheitsverhältnisse. Eine erneute Änderung der Geschäftsordnung nach so kurzer Zeit wirft die Frage auf, ob wir hier eine stabile Grundlage für unsere Arbeit schaffen – oder ob wir Regelungen abhängig von aktuellen Entwicklungen ständig neu anpassen wollen.
Zum anderen spiegelt die Ausschussbesetzung aus meiner Sicht das Wahlergebnis wider – nicht nur die sich im Laufe einer Wahlperiode verändernden Fraktionsstärken. Die Bürgerinnen und Bürger haben bei der Kommunalwahl über die Zusammensetzung dieses Rates entschieden und dieses Ergebnis ist nicht veränderbar.
Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass eine Verkleinerung der Ausschüsse nicht nur die Vielfalt der Perspektiven einschränkt, sondern auch ganz praktische Folgen hat: Zwar haben alle Mandatsträger in den Ausschüssen das Recht zu sprechen, doch das Abstimmungsrecht steht nur den Ausschussmitgliedern zu. Das bedeutet, dass bestimmte Ratsmitglieder ihre Mitbestimmung verlieren und letztlich weniger Einfluss auf Entscheidungen nehmen können. Wir sollten uns gut überlegen, ob wir diesen Schritt gehen wollen.
Aus diesen Gründen plädiere ich dafür, an der aktuellen Größe der Ausschüsse festzuhalten.
Wir sollten an unserem einstimmigen Beschluss festhalten und nicht kurzfristige Anpassungen vornehmen, die das Vertrauen in die Verlässlichkeit unserer Entscheidungen schwächen könnten.“
Detlef Jungfleisch, Vorsitzender der AfD-Fraktion:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Ratsmitglieder, sehr geehrte Gäste!
Wir als AfD-Fraktion sind gegen eine Reduzierung der Ausschüsse auf 9 Mitglieder. Bei der letzten Kommunalwahl hatte die SPD einen minimalen Zuwachs von 1,1 %, die restlichen Parteien, wie CDU, ProHochwald und Bündnis 90/Die Grünen, haben allesamt an Prozentpunkten verloren.
Die AfD hingegen konnte bei ihrer ersten Stadtratswahl einen Stimmenanteil von 11,3 % verbuchen. Daher wäre es nur gerecht, wenn die AfD in den Ausschüssen offiziell vertreten wäre.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“
Beschluss:
Letztendlich stimmen 17 Ratsmitglieder für neun Ausschussmitglieder, 11 Ratsmitglieder stimmen für 13 Ausschussmitglieder; zwei Ratsmitglieder nehmen an der Abstimmung nicht teil.
Die Besetzung der Ausschüsse
wird mit jeweils neun Mitgliedern festgelegt.
Seitens der Fraktionen werden für die Ausschüsse folgende Personen benannt:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Wirtschafts-/Finanzplan Eigenbetriebe, Wirtschaftsför-derung, Stadtmarketing und Kultur:
CDU-Fraktion: 4 Personen: Marc Adams, Aljoscha Graf, Andreas Klauck und Dr. Kathrin Müller
Fraktionssprecher ist Marc Adams.
Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen: 3 Personen: Gabriel Hausen, Veronika Morbe, Helena Künzer
Fraktionssprecher ist Gabriel Hausen.
Fraktion ProHochwald: 2 Personen: Andreas Münster, Gerhard Mellinger
Fraktionssprecher ist Andreas Münster.
Ausschuss für Bauangelegenheiten sowie Ausschuss für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten:
CDU-Fraktion: 4 Personen: Erik Rau, Andrea Gillenberg, David Hahn, Jochen Scharf
Fraktionssprecher ist Erik Rau.
Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen: 3 Personen: Norbert Großmann, Christian Ritz, Peter Koch
Fraktionssprecher ist Norbert Großmann.
Fraktion ProHochwald: 2 Personen: Jan Dubois, Frederik Sturm
Fraktionssprecher ist Jan Dubois.
Ausschuss für Rechnungsprüfungsangelegenheiten:
CDU-Fraktion: 4 Personen: Aljoscha Graf, Andreas Klauck, Jochen Scharf, Marc Adams
Fraktionssprecher ist Aljoscha Graf.
Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen: 3 Personen: Eric Meyer, Sven Pape, Mathias Etten
Fraktionssprecher ist Eric Meyer.
Fraktion ProHochwald: 2 Personen: Andreas Münster, Gerhard Mellinger
Fraktionssprecher ist Andreas Münster.
TOP 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Erweiterung Einkaufsmarkt ALDI - 1. Änderung" - Aufstellungsbeschluss und Freigabe für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(2) BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4(2) BauGB
Auf einer Grünfläche im südlichen Parkplatzbereich des ALDI-Einkaufsmarktes (zwischen Aldi und Takko) plant die Bäckerei Gillen GmbH den Bau einer Bäckereifiliale.
Mit dem Bau soll die Grundlage zur Sicherung der täglichen Versorgung mit Backwaren in den Stadtteilen Wadern und Dagstuhl geschaffen werden. Zur Umsetzung des Vorhabens ist die Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplans „Erweiterung Einkaufsmarkt ALDI“ erforderlich.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Erweiterung Einkaufsmarkt ALDI – 1. Änderung“ befindet sich in der Stadt Wadern, Gemarkung Wadern, Flur 9 und umfasst Teilflächen der Flurstücke Nr. 149/13 und Nr. 149/23. Der Planungsbereich hat eine Fläche von rd. 680 m².
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Einkaufsmarkt ALDI – 1. Änderung“ kann gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen (vereinfachtes Verfahren).
Bei der neuen Bäckereifiliale in der Poststraße handelt es sich um ein Gebäude mit einer Grundfläche von ca. 90 m² und einer Höhe von ca. 4 m. Die Dachfläche ist als Flachdach konzipiert.
Das Gebäude differenziert sich in einen Bäckereibereich und einen Kundenbereich, die die folgenden Elemente umfassen:
Weiterhin sind im Außenbereich Sitzgelegenheiten für ca. 18 Personen geplant. Für den ruhenden Kfz-Verkehr sind ca. sechs Parkplätze, die von der Poststraße angefahren werden, vorgesehen.
Im Bauleitplanverfahren zur obengenannten Änderung ist zunächst der Aufstellungsbeschluss des vorgenannten Bebauungsplans zu fassen sowie die Freigabe der Planungsunterlagen für die Beteiligungsverfahren zu erteilen.
Der Ortsrat Wadern hat sich in seiner Sitzung am 11.12.2024 einstimmig für die Aufstellung des Bebauungsplans ausgesprochen und die vorliegenden Entwürfe der Planunterlagen für die Beteiligungsverfahren freigegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten werden vom Vorhabenträger getragen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten vom 28.01.2025 beschließt der Stadtrat einstimmig die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Freigabe der Planunterlagen gemäß Vorlage.
TOP 4
Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Gesamtmaßnahme "Zukunftsfähiges Wadern"
Die Thematik war zuletzt Bestandteil der Beratungen des Stadtrates am 25.09.2023, damals erfolgte die Auftragsvergabe zur Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK).
Der Ortskern von Wadern wird bereits seit über 50 Jahren mit Mitteln der Städtebauförderung (unterschiedliche Programmbereiche) bedacht, wodurch eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt werden konnte.
Im Jahr 2010 ist der Ortskern Wadern und das damals abgegrenzte Fördergebiet in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen worden, wofür im Vorfeld ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (Stadtteilentwicklungskonzept) erarbeitet wurde.
Dieses Konzept stellt die Grundlagenkonzeption zur Förderung der städtebaulichen Maßnahmen dar. Bis zum Frühjahr 2024 ist ein Großteil der 2010 im Konzept geplanten Maßnahmen umgesetzt und gefördert worden, die Umsetzung weiterer im Jahr 2010 geplanter Maßnahmen steht bevor, andere damals fokussierte Maßnahmen konnten nicht umgesetzt werden und werden nicht mehr verfolgt.
Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen, Erfordernisse und Zielsetzungen wurde das Entwicklungskonzept zwischenzeitlich fortgeschrieben. Die Aufgabenstellung der vorliegenden Fortschreibung des ISEK umfasst folgende Fragestellungen:
Der vorliegende Entwurf des ISEK wurde während der Erarbeitung sowohl mit dem Fördermittelgeber, der Aktionsgemeinschaft „Zukunftsfähiges Wadern“ als auch mit dem Ortsrat intensiv abgestimmt.
Die Zusammenfassung der Fortschreibung, die Darstellung der geplanten Einzelmaßnahmen sowie die Neuabgrenzung des Fördergebietes (teilweise geringfügige Änderungen) können der beigefügten Präsentation entnommen werden. Auch der Entwurf des ISEK ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Aktionsgemeinschaft „Zukunftsfähiges Wadern“ hat in ihrer Sitzung am 21.10.2024 dem Entwurf des ISEK zugestimmt.
Der Ortsrat befasst sich am 16.01.2025 mit der Thematik. Über das Ergebnis der Beratung des Ortsrates wird in der Sitzung berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Erarbeitung des ISEK belaufen sich auf rd. 25.000 Euro, die zu zwei Drittel durch die Städtebauförderung bezuschusst werden. Auf der entsprechenden Haushaltsstelle sowie dem Verfügungsrahmen der Städtebauförderung für die Gesamtmaßnahme „Zukunftsfähiges Wadern“ sind ausreichende Mittel vorhanden.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten vom 28.01.2025 beschließt der Stadtrat einstimmig die Annahme der Fortschreibung des ISEK gemäß Vorlage.
TOP 5
Änderung der Richtlinie des Förderprogramms "Alte Häuser"
Seit dem Haushaltsjahr 2010 werden aus dem städtischen Haushalt jährlich 25.000 € bereitgestellt, um die beiden Förderprogramme „Alte Häuser für Familien“ und „Abriss leerstehender Wohngebäude“ für Antragsteller, soweit diese die Förderkriterien erfüllen, zu bezuschussen. Die Richtlinien wurden letztmalig im Jahr 2020 angepasst.
Erstmals seit Einführung des Förderprogramms waren im Mai 2024 bereits alle Mittel für das laufende Haushaltsjahr ausgeschöpft. Bedingt auch dadurch, dass in 2023 bereits Anträge bearbeitet und unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung bewilligt wurden. Da im Doppelhaushalt 2024/2025 auch für das Haushaltsjahr 2025 bereits 25.000 € zur Verfügung standen, konnten alle weiteren eingehenden Anträge beschieden werden. Somit wurden in 2024 schon Zuschüsse aus den Haushaltsmitteln 2025 gewährt.
Durch die Vielzahl der Anträge stehen aktuell keine Mittel mehr aus dem Zuschussprogramm „Altbausanierung + Abriss“ zur Verfügung. Laut Richtlinie könnten nun Anträge, die innerhalb eines Jahres gestellt werden und wegen fehlender Mittel nicht berücksichtigt werden können, ins folgende Haushaltsjahr übertragen werden (s. Richtlinie des Förderprogramms „Alte Häuser“ § 4 Abs. 3).
Nach dieser Regelung können heute bereits Anträge gestellt werden, die mitunter erst in den folgenden Jahren ausgezahlt werden können. Dabei ist es ungewiss, ob in den nächsten Jahren überhaupt Mittel für das Programm zur Verfügung gestellt und Gelder ausgezahlt werden können.
Die Verwaltung schlägt vor, die Richtlinie unter § 4 Abs. 3 durch folgende zu ersetzen:
„Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen steht die Förderung grundsätzlich unter einem Finanzierungsvorbehalt, d.h. eine Förderung wird bei grundsätzlicher Anerkennung nur dann und insoweit auch tatsächlich gewährt, als im jeweiligen Haushaltsjahr entsprechende finanzielle Mittel für dieses Programm bereitstehen.“
Diese Regelung ist in der Richtlinie Abriss bereits enthalten.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Ausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig die Änderung der Richtlinie des Förderprogramms „Alte Häuser“.
Die Richtlinie soll künftig auch so angepasst werden, dass der städtische Zuschuss prozentual auf die durchgeführten Umbaumaßnahmen gewährt wird (z. B..30 % der Investitionssumme, max. 5.000 €).
TOP 6
Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern
Ein Bürger bittet darum, die in der Stadtratssitzung beschlossenen Themen für anwesende Bürger zu erläutern, da eine „reine Abstimmung nach Vorlage“ wenig Erkenntnisse für Zuhörer liefere.
Bürgermeister Jochen Kuttler gibt an, Themen entsprechend kurz zu erläutern, weist aber auch auf die für jeden öffentlich zugänglichen Unterlagen unter www.wadern.de hin.
Nichtöffentlicher Teil:
Erlass einer Vollsperrung der Schwarzenbergstraße zwischen dem Einmündungsbereich Zum Funkenbruch und der Einmündung Reiterstraße aufgrund von Sanierungsarbeiten im Stadtteil Lockweiler.
Aufgrund der §§44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der aktuellen Fassung, wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
| 1. | Aufgrund von Sanierungsarbeiten wird in der Zeit von Mittwoch, 19.02.2025, 12.00 Uhr bis Freitag, 28.03.2025, folgende Anordnung erlassen. |
| 2. | Im Einmündungsbereich der Straße „Zum Funkenbruch“ und Schwarzenbergstraße wird eine Absperrbarken mit 5 roten Dauerleuchten, sowie die Verkehrszeichen Bild-Nr. 250, (Verbot für Fahrzeuge aller Art, Anlieger bis Baustelle frei) angeordnet. |
| 3. | In der Schwarzenbergstraße in Höhe der Einfahrt Ritterstraße wird ebenfalls zwei Absperrbarken mit 5 roten Dauerleuchten, sowie die Verkehrszeichen Bild-Nr. 250 und Bild-Nr.357 (Verbot für Fahrzeuge aller Art und Sackgasse, und Anlieger bis Baustelle frei) angeordnet. |
| 4. | Im Einmündungsbereich Schwarzenbergstraße / Züscherwaldstraße ist das Verkehrszeichen Bild-Nr. 123 und 250, (Achtung Baustelle, Verbot für Fahrzeuge aller Art, Anlieger bis Baustelle frei) aufzustellen. |
| 5. | Eine Umleitung für den LKW Verkehr wird mit Verkehrszeichen Bild-Nr.454-20 und 454-10 über die Straßen: Primsstraße -{{gt}} Sporwaldstraße -{{gt}} Mittelbachweg -{{gt}} Banaterstraße -{{gt}} Ringstraße und Fliederstraße geleitet, des Weiteren werden die Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 283-10, 283-20 und 283-30 (Absolutes Halteverbot Anfang, Ende, Mitte) für die Umleitungsstrecke zwischen den Straßen Mittelbachweg und Schwarzenbergstraße sowie in den Straßen Ringstraße und Michaelstraße angeordnet. |
| 6. | Eine Umleitung für den PKW Verkehr wird mit Verkehrszeichen Bild-Nr.454-20 und 454-10 über die Straßen: Primsstraße, Michaelstraße und Fliederstraße in die Schwarzenbergstraße ausgeschildert. |