Ausgabe 9/2023
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Vorheriger Artikel: ekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1. Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGBStadt Wadern, Stadtteil Nunkirchen - 1. Änderung des Bebauungsplans „Nunkircher Bachtal Wasem“
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Vollsperrung Verbindungsweg Klosterstraße Nunkirchen nach Überlosheim
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. April 2020 (BGBl. I S. 814), wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
Wegen Kabelverlegungsarbeiten und Spülbohrungen wird der Verbindungsweg Klosterstraße Nunkirchen nach Überlosheim vom 22.02.2023 bis zum 31.03.2023 voll gesperrt.
Der Bürgermeister der Stadt Wadern
als Ortspolizeibehörde:
Jochen Kuttler