Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans „Katzenrech II. BA“
Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in der Sitzung vom 26.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Katzenrech II. BA“ beschlossen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die Deckung der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauflächen in Wadern. Dabei sollen Baugrundstücke für unterschiedliche Wohnformen (z.B. Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser, Reihenhäuser, Tiny-Häuser) geschaffen werden.
Entwickelt wird im Stadtteil Wadern eine Freifläche am nordwestlichen Siedlungsrand des Stadtteils, westlich der Straßen „Im Contersfeld“ und „In der Krähwies“ und südlich der Straße „Sodenkopf“.
Der räumliche Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 14,2 ha und ist aus der nachstehenden Abbildung ersichtlich. (Die innerhalb des Geltungsbereichs gelegene Biotopfläche ist dabei ausgenommen.)
| Der Geltungsbereich wird begrenzt: | |
| • | Im Norden: Von der Wohnbebauung des Bereichs „Sodenkopf“, |
| • | Im Osten: Von der Wohnbebauung der Bereiche „Contersfeld“ und „In der Krähwiese“, dem Sportplatz Wadern sowie dem Freibad Wadern, |
| • | Im Süden: Von der L 366 nach Weiskirchen |
| • | Im Westen: Von landwirtschaftlichen Flächen. |
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.