Die Stadt beabsichtigt, die Einziehung der öffentlichen Wegeparzelle in der Gemarkung Wedern, Flur 2, Nr. 256/34, da ein öffentliches Interesse an der Beibehaltung dieser Wegeparzelle nicht mehr besteht.
Das Vorhaben der geplanten Einziehung der öffentlichen Wegeparzelle wird hiermit gemäß § 8 des Saarländischen Straßengesetzes vom 17.12.1964 (Amtsblatt 64, 117, 155) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.1977 (Amtsblatt 77, 969), zuletzt geändert durch Art.24 des Gesetz Nr.1533 vom 08.10.03 (Amtsblatt 03, 2874) öffentlich bekanntgemacht, um Gelegenheit zur Einwendung zu geben.
Die Einwendungen sind innerhalb einer Frist von 3 Monaten, bis spätestens zum 03.06.2024 beim Fachbereich 4 – Bauen/Stadtplanung/Umwelt – Zimmer 204 schriftlich oder zur Niederschrift geltend zu machen.
Während dieses Zeitraums können auch die Planunterlagen eingesehen werden.
Nach Ablauf der Offenlegungsfrist wird die Einziehung der öffentlichen Wegeparzelle verfügt.