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Stadt Wadern
Ausgabe 9/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Sperrung der städtischen Straßenzüge „Probsteistraße, Konfelder Straße, Im Wäldchen, Im Hufengarten“ anlässlich des Fastnachtsumzuges „Bookenzug“ am Sonntag, 02.03.2025, im Stadtteil Morscholz

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom

6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der aktuellen Fassung) wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1. Die städtischen Straßenzüge „Probsteistraße, Konfelder Straße, Im Wäldchen und Im Hufengarten“ werden anlässlich des Fastnachtsumzuges (Bookenzug) am Fastnachtssonntag, 02.03.2025, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, für den Durchgangsverkehr gesperrt.

2. An den jeweiligen Einmündungen Dagstuhler Straße/Konfelder Straße (Brücke), Dagstuhler Straße/Probsteistraße (kleine Brücke) Konfelder Straße/(Ortsausgang in Richtung Konfeld), Konfelder Straße/ Zum Bildchen ist eine Absperrbake (VZ 600) mit 5 roten Dauerleuchten und dem Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 – Verbot für Fahrzeuge aller Art – aufzustellen.

Alle anderen Einmündungen sind mit dem VZ 250 -Verbot für Fahrzeuge aller Art- zu sperren.

3. Am Ortsausgang Konfeld in Richtung Morscholz, an der Kreuzung L.II.O. 365 Steinberg in Richtung Konfeld und an der Kreuzung L.I.O. 151/Abgang Wadern in Richtung Morscholz sind die Hinweisschilder „Fastnachtsumzug Ortsdurchfahrt Morscholz in der Zeit von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr gesperrt“, aufzustellen.

4. Die Zuwegung für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist aufrechtzuerhalten.

5. Der Veranstalter hat durch ausreichend erfahrene Ordner für das Einhalten der Verkehrsbeschränkung zu sorgen. Alle Absperrpunkte sind vom Veranstalter mit mindestens zwei erfahrenen Ordnern zu besetzen. Den Ordnern kommt die Aufgabe zu, die Verkehrsteilnehmer auf die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen hinzuweisen. Die Ordner sind als solche zu Kennzeichnen und haben Warnkleidung nach DIN EN 471 bzw. EN ISO 20471 (mind. Warnweste) zu tragen. Polizeiliche Befugnisse (insbesondere das Recht zu verkehrs-lenkenden Maßnahmen) kommen den Ordnern nicht zu. Den Anordnungen der Polizei sind unverzüglich nachzukommen.

6. Der Veranstalter hat die angeordnete Beschilderung aufzustellen und unverzüglich nach dem Umzug wieder abzuräumen.

7. Verantwortliche Person für die Verkehrssicherung und Überwachung der verkehrsrechtlichen Anordnung: Ortsvorsteher Markus Wollscheid, Dagstuhler Str. 101,66687 Wadern-Morscholz, Telefon 0152/37188559

66687 Wadern, 20.02.2025
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler