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Stadt Wadern
Ausgabe 9/2026
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Wadern

am Donnerstag, 29.01.2026, 18:00 Uhr, im Foyer der Herbert-Klein-Halle

Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr

Sitzungsende: 19:00 Uhr

Anwesend:

Vorsitz: Jochen Kuttler

Mitglieder: Marc Adams, Birgit Birtel, Andrea Gillenberg, Aljoscha Graf, David Hahn, Andreas Klauck, Christian Koch, Danny Maurer, Dr. Kathrin Müller, Erik Rau, Jochen Scharf, Markus Wollscheid, Michael Dewald, Mathias Etten, Peter Koch, Helena Sofie Künzer, Eric Meyer, Veronika Morbe, Christian Ritz, Jan Dubois, Jürgen Kreuder, Georg Lauer, Gerhard Mellinger, Andreas Münster, Frederik Sturm, Bernd Theobald, Detlef Jungfleisch, Daniela Bienko, Dr. Rolf-Henning Bienko

Entschuldigt: Norbert Großmann, Gabriel Hausen, Sven Oliver Pape, Virginia Gugau

Ortsvorsteher: Horst Albert, Christoph Kaub, Roland Ruttloff, Konrad Schmidt

Ortsvorsteherin Patrizia Mötzel

Verwaltung: Petra Dewald, Svenja Heck, Krystyna Hock, Susanne Krämer, Hannah Spaniol, Wolfgang Birtel, Elke Trampert, Benjamin Trampert

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Einwohnerfragestunde gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Wadern

3.

Stellungnahme der Stadt Wadern zum Entwurf des Landesentwicklungsplans des Saarlandes 2030

4.

Bebauungsplan "In der Au" im Stadtteil Büschfeld - Aufstellungsbeschluss und Freigabe der Planunterlagen für die frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB

5.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Waldhafen - Hotel und Spa" im Stadtteil Lockweiler mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans - Aufstellungsbeschluss und Freigabe der Planunterlagen für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB

6.

Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Feuerwehr Stadt Wadern - Umsetzung der neuen saarländischen Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (FwEVO) zum 01.01.2026

7.

Ernennung eines Naturschutzbeauftragten

Nichtöffentlicher Teil:

Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung der Sitzung

Zu dieser Sitzung wurde eingeladen mit Einladung vom 16.01.2026.

Die Tagesordnung war im amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 4/2026 vom 23.01.2026 sowie unter www.wadern.de veröffentlicht.

Die Einladung ist form- und fristgerecht. Einwände ergeben sich nicht.

TOP 2

Einwohnerfragestunde gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Wadern

Die Einwohner der Stadt Wadern sind berechtigt, in der öffentlichen Stadtratssitzung Fragen aus dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.

Ein Einwohner fragt nach, ob die Stadt Wadern neuere Informationen vom Bistum Trier bezüglich der Veräußerung von Kirchen in den einzelnen Stadtteilen erhalten hat.

Bürgermeister Jochen Kuttler verneint; das Immobilienkonzept des Bistums ist der Stadt Wadern auch noch nicht bekannt.

In der Sitzung sind Vertreter/-innen von Jugendclubs anwesend. Sie nutzen diese Möglichkeit, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen.

Sie erläutern, wie prekär sich ihre finanzielle Situation darstellt, ihre Raumsituation - zum Teil sind ihre Räume sanierungsbedürftig - bzw. sie haben keine Räume, die sie in Eigenregie nutzen können.

Ein entsprechendes Schreiben wird den Stadtratsmitgliedern und den Ortsvorstehern ausgehändigt.

Bürgermeister Jochen Kuttler bedankt sich bei den Jugendclubs und ihren Verantwortlichen für ihre tolle Arbeit und verspricht, dass die Verwaltung und der Stadtrat sich im Rahmen der Haushaltsberatungen mit ihrer finanziellen Situation beschäftigen werden.

Markus Wollscheid als Ortsvorsteher von Morscholz ergänzt, dass sich auch in Morscholz ein Jugendclub gründen möchte.

Das Saarl. Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz - SJMBG -, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes vom 05.12.2024, wird in diesem Zusammenhang auch angesprochen. Hier soll ein Gespräch mit Verantwortlichen aus dem Jugendhilfebereich und der Verwaltung geführt werden, wie die Umsetzung/Anwendung in der Stadt Wadern in die Wege geleitet werden könnte.

TOP 3

Stellungnahme der Stadt Wadern zum Entwurf des Landesentwicklungsplans des Saarlandes 2030

Der Landesentwicklungsplan des Saarlandes (LEP), der die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Stadt Wadern und die Stadtteile vorgibt, befindet sich weiterhin in der Überarbeitung.

Aktuell ist der LEP aus 2004 bzw. 2006 rechtskräftig. Im Jahr 2023 hat die letzte Beteiligung im Verfahren zur Überarbeitung des LEPs stattgefunden. Seitdem wurde der Entwurf weiterhin angepasst.

Nun sind die Städte und Gemeinden erneut aufgefordert, entsprechende Stellungnahmen an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport abzugeben, zur Abgabe der Stellungnahme besteht eine Frist bis zum 17.02.2026.

Die wesentlichen Inhalte des aktuellen Entwurfs sowie deren Auswirkungen auf die Stadt Wadern werden konkret in der Sitzung des Bauausschusses zusammengefasst und vorgestellt.

Das Büro Kernplan wird an der Sitzung des Bauausschusses zugegen sein.

Aufgrund der sehr kurzen Frist zur Stellungnahme besteht leider nicht die Möglichkeit, eine gleichartige Beteiligung der Ortsräte, wie in der vergangenen Beteiligungsphase, zu gewährleisten.

Die OrtsvorsteherInnen sind hiermit ausdrücklich eingeladen an der Sitzung des Ausschusses bzw. des Stadtrates teilzunehmen, sodass auch die Sichtweise der Stadtteile bei der Formulierung der Stellungnahme einbezogen werden kann.

Die Verwaltung und das beauftragte Büro werden im Nachgang der Beratungen die wesentlichen Inhalte der Diskussion ausformulieren und die Stellungnahme fristgerecht einreichen.

Finanzielle Auswirkungen:

Bei der Analyse des Landesentwicklungsplans und zur Ausarbeitung der Stellungnahme wurde das Planungsbüro Kernplan GmbH aus Illingen zur Unterstützung beauftragt. Die Kosten für die Beauftragung belaufen sich auf ca. 7.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über die Buchungsstelle 51.10.01.552930.

Der Landesentwicklungsplan legt die grundlegenden Vorgaben für die Entwicklung der Stadt Wadern und ihrer Stadtteile fest. Der derzeit gültige Plan stammt aus dem Jahr 2006, ist also zwanzig Jahre alt, und wird aktuell überarbeitet. Die Stadt Wadern kann hierzu nochmals Stellung nehmen und muss diese bis Mitte Februar 2026 einreichen.

Bürgermeister Jochen Kuttler führt dazu aus:

„Die Stadt Wadern hat ihre Bedenken zum Landesentwicklungsplan 2030 nicht pauschal, sondern sehr sorgfältig und fundiert formuliert. Gemeinsam mit dem Fachbüro Kernplan haben wir uns intensiv mit den Zielsetzungen, Vorgaben und konkreten Auswirkungen des LEP auf unsere Stadt und ihre Stadtteile auseinandergesetzt. Dabei geht es uns zum einen um grundsätzliche Fragen: um Planungshoheit, um Entwicklungsmöglichkeiten im ländlichen Raum und um die Frage, wie realistisch und praktikabel die vorgesehenen Vorgaben für Kommunen unserer Größe tatsächlich sind. Zum anderen haben wir zahlreiche Detailpunkte benannt, bei denen aus unserer Sicht konkrete Anpassungen notwendig sind. Diese Änderungswünsche sind bewusst punktuell, präzise und nachvollziehbar formuliert, damit sie im weiteren Verfahren auch tatsächlich berücksichtigt werden können.

Das Fachbüro Kernplan hat dem zuständigen Ausschuss am 28. Januar 2025 einen umfassenden Überblick über den Landesentwicklungsplan 2030 gegeben und aufgezeigt, welche Konsequenzen sich daraus konkret für die Stadt Wadern ergeben. Auf dieser Grundlage hat der Ausschuss ausführlich diskutiert. Im Ergebnis hat der Ausschuss dem Stadtrat einstimmig empfohlen, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen und die Stellungnahme in der vorgestellten Form abzugeben. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass die ausformulierte Stellungnahme den Fraktionen im Nachgang zur Verfügung gestellt wird.

Wenn man sich die geplanten Änderungen des LEP nüchtern anschaut, wird deutlich: Die Ausweisung neuer Bauflächen im Außenbereich wird künftig kaum noch möglich sein. Der Landesentwicklungsplan setzt sehr klar auf Wohnraumverdichtung und Innenentwicklung. Das ist ein legitimes Ziel - stellt Städte wie Wadern aber vor erhebliche Herausforderungen. Für uns bedeutet das, wenn es denn so kommt, wie im Entwurf des LEP vorgesehen: Wir müssen uns neu aufstellen! Unsere bisherige Wohn- und Gewerbeflächenstrategie muss überprüft und angepasst werden, und die zukünftige Entwicklung der Stadt Wadern muss insgesamt neu gedacht werden - immer mit dem Blick darauf, was für unsere Bürgerinnen und Bürger sinnvoll, machbar und zukunftsfähig ist.

Mit unserer Stellungnahme bitten wir die Landesregierung ausdrücklich, sowohl die grundsätzlichen Bedenken der Stadt Wadern als auch die im Detail vorgetragenen Änderungswünsche intensiv zu prüfen und im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Unser Ziel ist eine Entwicklung mit Ausgenmaß, die die Lebenswirklichkeit im ländlichen Raum mitdenkt und kommunale Entwicklung weiterhin ermöglicht.“

Wortmeldung Christian Ritz, SPD-Fraktion:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

was hier als Landesentwicklungsplanung vorgelegt wird, führt in der Wirkung zu einer massiven Einschränkung kommunaler Steuerungs- und Entscheidungsmöglichkeiten. Die Stadt Wadern soll zentrale Fragen der Stadt- und Stadtteilentwicklung künftig nicht mehr eigenverantwortlich lösen können, sondern in erheblichem Umfang gegenüber der Landesebene begründen und abstimmen müssen. Das ist aus unserer Sicht kein partnerschaftlicher Rahmen, sondern eine deutliche Verschiebung von Verantwortung weg von der Kommune - und damit weg von der demokratisch legitimierten Ebene, die die Situation vor Ort am besten kennt.

Gerade für eine Flächenkommune wie Wadern ist entscheidend, dass Stadt- und Stadteilentwicklung planbar, praxistauglich und bedarfsgerecht bleibt: Wohnraum, Infrastruktur, Gewerbeflächen, Daseinsvorsorge und Erneuerbare-Energien-Projekte müssen in einem realistischen, kommunal handhabbaren Rahmen möglich sein. Der LEP setzt jedoch überwiegend auf Begrenzung, zusätzliche formale Hürden und weitreichende Vorbehaltskulissen. In der Summe droht das, notwendige Entwicklungen zu verlangsamen, zu verteuern oder faktisch zu verhindern.

Besonders kritisch sehen wir, dass großflächige Überlagerungen und Vorbehalte - etwa im Bereich des Biotopverbunds - in der Praxis sehr schnell dazu führen können, dass kommunale Entwicklungsoptionen insgesamt erheblich eingeschränkt werden. Ebenso problematisch ist der Umgang mit Wasserschutz- und Grundwasserbelangen, wenn diese planerisch so behandelt werden, dass sie im Ergebnis wie pauschale Ausschlusswirkungen wirken. Fachrechtlich sind Auflagen und differenzierte Lösungen möglich - in der Landesplanung braucht es daher deutlich mehr Abwägung, Differenzierung und Verlässlichkeit, statt ein zusätzliches Unsicherheitsregime.

Auch im Bereich der Energiewende braucht Wadern klare, umsetzbare Rahmenbedingungen. Wenn Projekte in immer mehr Prüf- und Ausnahmewege gedrängt werden, sinken Planbarkeit und Investitionssicherheit - und damit die tatsächliche Realisierungswahrscheinlichkeit.

Wir möchten ausdrücklich festhalten: Unsere Kritik ist nicht abstrakt, sondern an der Umsetzbarkeit in einer Stadtverwaltung und an den konkreten Anforderungen einer Flächenkommune orientiert. Wir danken der Fachabteilung der Stadt Wadern für die belastbare und nachvollziehbare fachliche Aufbereitung der Stellungnahme, die zeigt, dass der Entwurf in wesentlichen Punkten weder hinreichend praxistauglich noch ausgewogen ist.

Für unsere Fraktion ist daher klar, dass der Teilbereich „Siedlung“ - und damit aus unserer Sicht der LEP 2030 in seiner Gesamtwirkung grundlegend überarbeitet werden muss.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.„

Andreas Münster äußert sich für die Fraktion ProHochwald wie folgt:

WDer von der Landesplanung vorgelegte Landesentwicklungsplan 2030 wurde im Bauausschuss ausführlich beraten. Das Planungsbüro Kernplan hat dabei sehr klar aufgezeigt, welche erheblichen Auswirkungen der Plan für die Stadt Wadern haben wird. Diese sind so gravierend, dass dem Entwurf in der vorliegenden Form - darin bestand Einigkeit im Bauausschuss - nicht zugestimmt werden kann.

Unser besonderer Dank gilt der Verwaltung, insbesondere Isabella Sicks, die eine äußerst kompetente, fachlich fundierte und umfassende Stellungnahme erarbeitet hat.

Seitens der Fraktion ProHochwald besteht hierzu kein weiterer Ergänzungsbedarf.“

Bürgermeister Jochen Kuttler ergänzt zu den Stellungnahmen:

„Der Landesentwicklungsplan Siedlung ist grundsätzlich sinnvoll - daran besteht kein Zweifel. Unser Land braucht ein verlässliches Steuerungsinstrument für seine weitere Entwicklung. Der nun vorliegende Entwurf ist jedoch in mehreren Punkten kritisch zu bewerten. Unter anderem deshalb, weil er die kommunale Selbstverwaltung spürbar einschränkt. Wenn Verantwortung zunehmend von der kommunalen auf die Landesebene verlagert wird, stellt sich die berechtigte Frage, welche Entscheidungsspielräume uns vor Ort künftig noch verbleiben. Andere bestimmen, was geschieht - während wir Konzepte zur Rechtfertigung und Entscheidungsfindung erarbeiten sollen und diese zudem aus eigenen Mitteln finanzieren müssen. Hier stellt sich unweigerlich die Frage nach dem Konnexitätsprinzip: Wer bestellt, sollte auch bezahlen.

Sollte der vorliegende Entwurf des Landesentwicklungsplans Realität werden, würde der Entscheidungsspielraum der Kommunen in Fragen der Wohnraumentwicklung nahezu auf null reduziert. Das ist aus meiner Sicht weder gut für die Menschen, die hier leben, noch förderlich für den demokratischen Diskurs, der von der Auseinandersetzung mit lokalen Gegebenheiten lebt. Ebenso wenig stärkt es das Bewusstsein, das eigene Lebensumfeld aktiv mitgestalten zu können.

Aus den heute vorgetragenen Argumenten heraus ist es mir daher ein wichtiges Anliegen, diese Thematik auch im direkten Austausch mit dem zuständigen Minister weiter zu erörtern. Eine entsprechende Gesprächsbereitschaft wurde bereits signalisiert.

Die Bedenken gegen den aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsplans 2030 beschränken sich keineswegs auf die Stadt Wadern, sondern sind vielerorts deutlich wahrnehmbar.

Unabhängig davon halten wir fest, dass die bisher geführte Diskussion in unsere Stellungnahme einfließen wird und das Ergebnis fristgerecht an die zuständigen Stellen in Saarbrücken übermittelt wird.“

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig gemäß dieser Vorgehensweise zu verfahren und eine entsprechende Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Siedlung abzugeben.

TOP 4

Bebauungsplan "In der Au" im Stadtteil Büschfeld - Aufstellungsbeschluss und Freigabe der Planunterlagen für die frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB

Die im Stadtteil Büschfeld ansässige Firma Dachdeckerei Treinen GmbH plant zur Betriebserweiterung ein neues Betriebsgebäude sowie einen Lagerplatz am Standort „In der Au“ im Stadtteil Büschfeld. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nrn. 320/5, 320/6, 321/2, 646/323, 649/324 in Flur 8, Gemarkung Büschfeld, in der Größe von insgesamt ca. 2.000 m².

Der geplante Standort ist eine bereits teilweise gewerblich überformte und genutzte Fläche im Norden von Büschfeld. Unmittelbar westlich der Fläche schließt sich das Betriebsgelände des Unternehmens Saargummi an. Südöstlich des Planbereichs befindet sich das Gelände der ehemaligen Modellbaufirma Gerhard Klesen GmbH.

Um Baurecht für das Vorhaben der Firma Treinen zu schaffen, ist die Erstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die weiteren Planungsunterlagen sind der Sitzungsvorlage beigefügt.

Für den betreffenden Bereich ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO geplant.

Der vorliegende Bebauungsplan wird im „klassischen“ Bebauungsplanverfahren entwickelt, d.h. die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erfolgt in zwei Stufen, einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB sowie einer Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB („Offenlegung“).

Im Flächennutzungsplan der Stadt Wadern ist der Planbereich bereits als Gewerbefläche ausgewiesen.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans werden vom Antragsteller übernommen.

Beschluss:

Bürgermeister Jochen Kuttler ergänzt, dass der Ortsrat Büschfeld sich mit der Planung am 15.01.2026 befasst hat; er heißt das Vorhaben für gut.

Der Bauausschuss hat den Aufstellungsbeschluss ebenfalls empfohlen.

Der Stadtrat beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „In der Au“. Weiterhin wird der vorliegende Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Planunterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben.

TOP 5

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Waldhafen - Hotel und Spa" im Stadtteil Lockweiler mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans - Aufstellungsbeschluss und Freigabe der Planunterlagen für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB

Die Vorhabenträgerin beabsichtigt im Stadtteil Lockweiler am Ende des Steinkreuzwegs ein inhabergeführtes Boutique-Hotel, das Natur, Kulinarik und Wellness harmonisch vereint, neu zu eröffnen. Es handelt sich um das ehemalige Hotel und Restaurant „Castello Bianco“.

Für die Neueröffnung sind der Umbau des Bestandsgebäudes, ein Erweiterungsbau an das bestehende Gebäude in Richtung Norden sowie weitere bauliche Anlagen in östlicher Richtung geplant. Es sind ein Gastronomiebereich, Räume für Kosmetik- und Massageanwendungen sowie für Yoga und Gymnastik, ein Wellnessbereich sowie Suiten und Doppelzimmer im Hauptgebäude geplant. Außerdem ist ein Gartenpavillon für z. B. Eventveranstaltungen und Yogaretreats sowie ein Nebengebäude zur Unterbringung von typischen Nutzfahrzeugen und Gerätschaften für den Hotel- und Gastronomiebetrieb vorgesehen.

Die Außenanlage ist als Hotelgarten zum Entspannen und Wohlfühlen geplant. In einem zukünftigen zweiten Bauabschnitt sind weitere Hotelzimmer vorgesehen.

Die Erschließung der Bebauung ist über den Steinkreuzweg bzw. den daran anschließenden, noch auszubauenden, Feldwirtschaftsweg geplant.

Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden innerhalb des Geltungsbereiches ausreichend Stellplätze sowohl oberirdisch als auch unterirdisch in einer Tiefgarage errichtet.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit entlang des Steinkreuzwegs nach § 34 BauGB, im Übrigen nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird für das Gelände des ehemaligen Hotels und Restaurants „Castello Bianco“ aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich am Ende des Steinkreuzwegs. Im Süden wird das Plangebiet durch die Wohnbebauung des Steinkreuzwegs (Hausnr. 16) und der Straße „Zum Funkenbruch“ (Hausnr. 1, 3 und 5) begrenzt. Im direkt angrenzenden nördlichen und östlichen Umfeld befinden sich Freiflächen mit Gehölzstrukturen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 8.900 m².

Der Flächennutzungsplan der Stadt Wadern stellt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan derzeit noch als Wohnbaufläche und Fläche für die Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert. Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit Grünfläche, um die Weiterentwicklung zu einem Hotel planerisch vorzubereiten.

Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplans wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Der Beschluss, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan teilzuändern, ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Gemäß § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens, die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an das Büro Kernplan GmbH aus Illingen übertragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die BürgerInnen werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Vorhabenträgerin trägt die Kosten für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich der Teiländerung des Flächennutzungsplans.

Beschluss:

Bürgermeister Jochen Kuttler ergänzt, dass der Ortsrat Lockweiler beschlossen als auch der Bauausschuss empfohlen haben, dass der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss beschließen soll.

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Waldhafen - Hotel und Spa“ sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplans im selben Geltungsbereich. Weiterhin wird der vorliegende Bebauungsplanentwurf sowie der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans gebilligt und die Planunterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben.

TOP 6

Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Feuerwehr Stadt Wadern - Umsetzung der neuen saarländischen Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (FwEVO) zum 01.01.2026

Zum 1. Januar 2026 ist im Saarland die reformierte Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (FwEVO) in Kraft getreten. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des Saarländischen Brandschutz-, Hilfe-leistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (SBKG), insbesondere § 54, der das Innenministerium ermächtigt, entsprechende Regelungen zu treffen.

Die neue FwEVO löst die bisherige Entschädigungsverordnung aus dem Jahr 2014 ab und stellt nach mehr als einem Jahrzehnt erstmals eine grundlegende Aktualisierung der Entschädigungssätze für ehrenamtliche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger bereit.

Ziel ist es nicht, einen finanziellen Ausgleich für den erheblichen zeitlichen Aufwand im Feuerwehrdienst zu schaffen - dieser wäre ohnehin nicht leistbar -, sondern eine angemessene, maßvolle Anerkennung der besonderen Verantwortung und zusätzlichen Belastungen, die mit bestimmten Funktionen verbunden sind.

Die Stadt Wadern unterhält eine gemeinsame Feuerwehr, gegliedert in zehn Löschbezirke. Die Organisation basiert auf einem hohen Maß an ehrenamtlichem Engagement und einem funktionierenden Führungssystem. Die vorgeschlagene Umsetzung der neuen FwEVO wurde im Vorfeld mit der Wehrführung abgestimmt.

Die FwEVO 2026 enthält u. a. folgende zentrale Punkte:

Anhebung der Mindestentschädigungen für zahlreiche Funktionen, darunter Löschbezirksführungen, Jugendfeuerwehr, Ausbildung, Geräte- und Funkwesen sowie Funktionen in den Löschabschnitten.

Stärkung der Verantwortung auf der Ebene der Löschbezirke, die als Basis der Feuerwehr im Saarland fungieren.

Verbesserte Vertretungsregelungen: Wer eine Funktion vertritt, erhält künftig grundsätzlich die hälftige Entschädigung.

Fairness bei einsatzbedingter Verhinderung: Bei unverschuldeter, dienstbedingter Abwesenheit ruht der Anspruch nicht mehr.

Verpflichtende regelmäßige Überprüfung der Entschädigungssätze, um künftig lange Stillstandszeiten - wie von 2014 bis 2026 - zu vermeiden.

Die Feuerwehr Stadt Wadern stellt mit ihren zehn Löschbezirken einen unverzichtbaren Bestandteil der kommunalen Gefahrenabwehr dar. Die Kameradinnen und Kameraden leisten - vollständig ehrenamtlich - einen außerordentlichen Beitrag zur Sicherheit der Menschen in unserer Stadt. Sie investieren Zeit, Engagement, persönliche Bereitschaft und ein hohes Maß an Verantwortung. Die Erhöhung der Entschädigungen ist daher ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung. Gleichwohl ist eindeutig festzuhalten, dass diese Beträge mitnichten den realen Aufwand ausgleichen können, den die Funktionsträgerinnen und Funktionsträger täglich leisten.

Finanzielle Auswirkungen:

Die neue FwEVO gibt verbindliche Mindestentgelte vor. Diese vorgegebenen Mindestentschädigungen sind die Grundlage der Berechnung. Eine darüberhinausgehende freiwillige Anhebung der Entschädigungen wäre sicher wünschenswert, ist jedoch aufgrund der angespannten Haushaltslage derzeit kaum darstellbar.

Bürgermeister Jochen Kuttler fasst zusammen:

„Zum 1. Januar 2026 ist im Saarland eine neue Feuerwehr-Entschädigungsverordnung in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 2014 und bringt nach über zehn Jahren erstmals eine grundlegende Anpassung der Entschädigungen für ehrenamtliche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger mit sich.

Ziel ist ausdrücklich keine Bezahlung des tatsächlichen Zeitaufwands, sondern eine angemessene Anerkennung der besonderen Verantwortung und zusätzlichen Belastungen einzelner Funktionen.

Für die Feuerwehr der Stadt Wadern mit ihren zehn Löschbezirken bedeutet die neue Regelung unter anderem höhere Mindestentschädigungen, verbesserte Vertretungsregelungen sowie mehr Fairness bei dienstbedingter Verhinderung. Gleichzeitig wird die Verantwortung auf Ebene der Löschbezirke gestärkt. Die konkrete Umsetzung wurde im Vorfeld mit der Wehrführung abgestimmt.

Die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr leisten einen unverzichtbaren, vollständig ehrenamtlichen Beitrag zur Sicherheit in unserer Stadt. Die Anpassung der Entschädigungen ist daher ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung, auch wenn sie den tatsächlichen Aufwand nicht ausgleichen kann.

Finanziell setzt die Stadt Wadern die landesweit vorgegebenen Mindestentschädigungen um. Eine darüberhinausgehende freiwillige Erhöhung wäre zwar wünschenswert, ist angesichts der angespannten Haushaltslage derzeit jedoch nicht realisierbar. Der zuständige Hauptausschuss hat die Anpassung einstimmig empfohlen. Obwohl ich in diesem Rat kein Stimmrecht habe, schließe ich mich dieser Empfehlung mit Nachdruck an und verbinde dies mit einem herzlichen Dank für die exzellente Arbeit, die die vertrauensvolle, zukunftsorientierte und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Löschbezirken, der Wehrführung und der Verwaltung in besonderer Weise widerspiegelt. Lieber Maik, bitte übermittle den Kameradinnen und Kameraden meinen ausdrücklichen Dank für ihr großes Engagement - verbunden mit der Anerkennung und Wertschätzung, die wir ihnen allen entgegenbringen.“

Der Fraktionsvorsitzende von ProHochwald, Bernd Theobald, führt aus: „Die Feuerwehr der Stadt Wadern ist mehr als ein „Hobby“. Sie ist Berufung - oft eine zweite Lebensaufgabe. Wenn die Sirenen ertönen, lassen unsere Freiwilligen alles stehen und liegen, um Leben zu retten, Brände zu bekämpfen und Menschen in Notsituationen zu helfen. Das ist Einsatzbereitschaft, die höchsten Respekt verdient.

Lange Zeit blieb die finanzielle Anerkennung dieses besonderen Engagements jedoch unverändert. Nach über zehn Jahren ohne grundlegende Anpassung war es dringend an der Zeit, ein klares Zeichen zu setzen. Die neue Feuerwehr-Entschädigungsverordnung, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, ist genau dieses Zeichen. Diese Reform stellt keine Bezahlung dar - denn Sicherheit lässt sich nicht bezahlen -, sie ist vielmehr eine Anerkennung des erheblichen Mehraufwands, der mit Verantwortung, Führung und besonderen Aufgaben im Feuerwehrdienst verbunden ist. Damit stärken wir zugleich die Attraktivität des Ehrenamts.

Gerade in Zeiten, in denen es zunehmend schwieriger wird, Menschen für diese wichtige Aufgabe zu gewinnen, müssen wir sicherstellen, dass sich unsere Feuerwehrangehörigen wertgeschätzt fühlen. Sehr geehrte Damen und Herren, die neuen Entschädigungssätze sind eine Investition in unsere Sicherheit. Sie zeigen, dass die Stadt Wadern fest hinter ihren Einsatzkräften steht.

Meine Fraktion stimmt der Beschlussvorlage zu, die Entschädigungen für alle betroffenen Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Feuerwehr in der Stadt Wadern anzuheben - nicht, weil wir es müssen, sondern weil wir es wollen. Wir danken jedem einzelnen Mitglied der Feuerwehr der Stadt Wadern für den unermüdlichen Einsatz an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr.“

Michael Dewald erklärt als Vorsitzender der SPD-Fraktion: „Die Feuerwehr ist eine der tragenden Organisationen unserer Stadt Wadern - eine Institution, die aus unserem Gemeinwesen nicht wegzudenken ist. Wir im Stadtrat nehmen uns bisweilen selbst sehr wichtig.

Ich sage jedoch: Wenn der Stadtrat ein halbes Jahr lang nicht tagen würde, würden es vermutlich nur wenige unmittelbar bemerken. Wäre die Feuerwehr hingegen auch nur eine Woche nicht einsatzbereit, wäre das für die Bevölkerung sofort spürbar.

Die Kameradinnen und Kameraden in allen Löschbezirken leisten rund um die Uhr Außergewöhnliches - und zwar nicht dann, wenn die Sonne scheint und die Bedingungen angenehm sind, sondern meist genau dann, wenn es herausfordernd wird. Man denke nur an die Hochwassereinsätze der vergangenen Jahre: In solchen Momenten ist auf unsere Feuerwehr stets Verlass. Längst ist sie nicht mehr ausschließlich für die Brandbekämpfung zuständig. Sie steht heute insgesamt für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Diese Verantwortung können die Wehrführung sowie die Einsatzkräfte nur wahrnehmen, wenn neben den Einsätzen auch regelmäßige Übungen stattfinden und Aus- und Fortbildungen in zahlreichen Fachbereichen kontinuierlich auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Für viele derjenigen, die in den Löschbezirken und in der Stadtwehrführung Verantwortung tragen, ist dieses Engagement längst mehr als ein Hobby. Es ist eine Aufgabe, die zeitlich und organisatorisch oft einem zweiten Beruf gleichkommt - zusätzlich zu dem eigentlichen Beruf, mit dem der Lebensunterhalt verdient wird. Das wird auch von uns im Stadtrat immer wieder ausdrücklich anerkannt.

Die Feuerwehr wird bei vielen Gelegenheiten zu Recht gelobt. Doch Worte der Anerkennung allein reichen nicht aus. Wenn wir Wertschätzung glaubhaft zum Ausdruck bringen wollen, gehört auch eine angemessene finanzielle Entschädigung dazu. Zugleich ist klar: Was hier gewährt wird, stellt keine vollständige Kompensation des tatsächlichen Aufwands dar. Wie bereits ausgeführt wurde, handelt es sich um ein notwendiges Mindestmaß an Anerkennung.

Deshalb stimmen wir der heutigen Beschlussvorlage nicht nur zu - wir tun dies aus voller Überzeugung und mit großer Zustimmung. Diese Entscheidung tragen wir zu einhundert Prozent mit.

Markus Wollscheid führt für die CDU-Fraktion aus: Als Stadtratsmitglied, Feuerwehrmann und Ortsvorsteher danke ich den Verantwortlichen ausdrücklich - insbesondere dem Stadtwehrführer Maik Grundhöfer, seinem Team sowie allen Löschbezirksführern für ihren engagierten Einsatz und die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Mitunter wird man belächelt, wenn bei einem Einsatz die Sirene ertönt und das Blaulicht eingeschaltet wird. Doch hinter jedem Alarm steht der ernsthafte Wille, Menschen zu helfen, Schäden abzuwenden und Sicherheit zu gewährleisten. Dieses Engagement verdient höchsten Respekt.

Die Entschädigungen könnten - darin sind sich auch die Vorredner einig - durchaus höher ausfallen. Gleichzeitig orientieren wir uns bewusst an den landesseitigen Vorgaben. Mit der heutigen Entscheidung heben wir die Gesamtsumme der Entschädigungen von bislang 30.000 Euro auf künftig 80.000 Euro an. Dass diese Anpassung einstimmig erfolgt, ist ein starkes und wichtiges Signal.

Wir tun gut daran, als politisch Verantwortliche den Stellenwert unserer Feuerwehr immer wieder zu betonen und zu stärken. Dabei darf die Diskussion nicht darauf reduziert werden, was ein Feuerwehrgerätehaus, die Schutzkleidung oder ein neues Fahrzeug kostet. Jeder von uns könnte jederzeit in eine Situation geraten, in der er auf genau diese Hilfe angewiesen ist - auch wenn wir natürlich alle hoffen, dass es niemals dazu kommt.“

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt einstimmig:

1.

Die Entschädigungen für alle betroffenen Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Feuerwehr Stadt Wadern werden zum 1. Januar 2026 auf das in der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung definierte Mindestniveau angehoben.

2.

Die Umsetzung erfolgt gemäß der zwischen Verwaltung und Wehrführung abgestimmten Vorgehensweise.

3.

Die in der Stadt Wadern gültigen Entschädigungssätze werden regelmäßig - mindestens in den Abständen, die das Land vorsieht - überprüft.

TOP 7

Ernennung eines Naturschutzbeauftragten

Herr Dieter Konter ist seit Juli 2020 als Naturschutzbeauftragter im Bezirk Morscholz tätig.

Die Amtszeit beträgt gemäß den geltenden Regelungen fünf Jahre und endete entsprechend im Juli 2025.

Herr Konter hat signalisiert, dass er diese Aufgabe auch weiterhin übernehmen möchte.

Damit er das Amt fortführen kann, ist eine erneute Bestätigung erforderlich.

Die Verwaltung empfiehlt, Herrn Konter erneut als Naturschutzbeauftragten zu bestätigen.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Naturschutzbeauftragten können eine Jahreskostenpauschale in Höhe von 246 Euro bei der Stadt Wadern beantragen. Dieser Betrag wird der Stadt Wadern, wenn eine offizielle Ernennung der entsprechenden Personen erfolgt ist, vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vollständig erstattet. Der Stadt Wadern entstehen hierdurch somit keine Kosten.

Markus Wollscheid als Ortsvorsteher von Morscholz dankt Herrn Konter für seine Arbeit und aktive Unterstützung und spricht sich auch für die Verlängerung aus.

Beschluss:

Der Stadtrat bestätigt einstimmig die Verlängerung der Amtszeit von Herrn Dieter Konter zum Naturschutzbeauftragen der Stadt Wadern.

Nichtöffentlicher Teil:

Jochen Kuttler, Bürgermeister