Betroffene Flächen im „Rossbachtal“: Gemarkung Breitenbach - Flur 13 - Flurstücke 3/1, 5 und 36/6
Betroffene Flächen im „Ilmengrund“: Gemarkung Breitenbach - Flur 14 - Flurstücke 10/3, 10/4, 10/5, 10/6, 11/1, 11/2, 12/1, 12/2, 13/1, 13/3, 17/1, 18/2, 39, 40, 56 und 57
Der Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. beabsichtigt in zwei Talzügen bei Breitenbach Landschaftspflegemaßnahmen durchführen zu lassen. Die geplanten Maßnahmen im „Rossbachtal“ und „Ilmengrund“ umfassen umfangreiche Instandsetzungen durch Entbuschungen und Sturmholzbeseitigungen auf den o.g. Flurstücken und sind Teil des Projektes „Blüten- und insektenreiche Bergwiesen im Naturpark Thüringer Wald“ im Rahmen des Sonderfonds Insektenschutz in Thüringen, finanziert durch den Freistaat Thüringen und aus Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) im Sonderrahmenplan Insektenschutz der Europäischen Union. Sie dienen dem Erhalt und der langfristigen Pflege der naturschutzfachlich wertvollen Bergwiesenkomplexe und werden im Zeitraum bis Ende 2023 erfolgen.
Gemäß § 65 Abs. 1 BNatSchG haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Flurstücken Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstückes nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Von der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§ 65 Abs. 2 BNatSchG).
Da die Eigentümer der o.g. betroffenen Flurstücke nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Information der Betroffenen durch öffentliche Bekanntmachung. Diese erhalten hiermit die Möglichkeit, Ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie den genannten Stellen innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise oder Einwände schriftlich mit.
Für die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten entstehen aufgrund der Durchführung der Pflegemaßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen.
Die öffentliche Zustellung erfolgt hiermit durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Febraur 2009 (GVBl. S. 24), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131, 133).
| Landratsamt Hildburghausen | Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. |
| Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft | Rennsteigstraße 18 |
| SG Untere Naturschutzbehörde | 98673 Eisfeld OT Friedrichshöhe |
| Ansprechpartnerin Frau Frank | Ansprechpartnerin Frau Ehmig |
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