Am 15.02.2024 um 18.00 Uhr
im Vereinshaus Gethles
Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Gethles gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz)
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Feststellung der Beschlußfähigkeit |
| 3. | Verlesung Protokoll der letzten Jahresversammlung |
| 4. | Stand Gesellschaftsvertrag |
| 5. | Bericht Kassenwart |
| 6. | Bericht Kassenprüfung |
| 7. | Entlastung Vorstand |
| 8. | Beschluss Abschussplan |
| 9. | Diskussion Jagdnutzung |
| 10. | Neuwahl Jagdvorstand |
Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Gethles gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz). Anmerkung: In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Gez. Stefan Hartung
Jagdvorsteher