Der Stadtrat der Stadt Schleusingen hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 mit Beschluss-Nr. SR 097/43/2023 nachstehende Entgelte für die Benutzung der Schwimmbäder der Stadt Schleusingen beschlossen:
§ 1
Entgelte
| 1. | Für die Benutzung der Schwimmbäder der Stadt Schleusingen werden folgende Entgelte (inklusive Mehrwertsteuer) festgesetzt: | ||
| • | Kinder (ab 3 Jahren), Schwerbehinderte | 2,00 EUR |
| • | Erwachsene (ab 18 Jahren) | 4,00 EUR |
| • | Abendkarte (ab 18 Uhr) | 2,00 EUR |
| • | 10er-Karte Kinder | 15,00 EUR |
| • | 10er-Karte Erwachsene | 35,00 EUR |
| 2. | Tages- und Abendkarten gelten für das einmalige Betreten des jeweiligen Schwimmbades und sind auf Verlangen des Aufsichtspersonals vorzuzeigen. Mit Verlassen des Schwimmbades erlischt die Gültigkeit der Eintrittskarte. | ||
| 3. | 10er-Karten berechtigen für insgesamt zehn Eintritte für die erworbene Saison. Die zehn Schwimmbadbesuche können in allen Schwimmbädern der Stadt Schleusingen abgegolten werden. Sie sind im jeweiligen Schwimmbad als Eintritt vorzuzeigen und durch das Aufsichtspersonal abzubuchen. | ||
| 4. | Mitglieder der Einsatzabteilung und der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Schleusingen haben in allen Schwimmbädern der Stadt Schleusingen freien Eintritt. Der Dienstausweis ist vorzuweisen | ||
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Entgeltordnung für die Schwimmbäder der Stadt Schleusingen tritt am 1. Mai 2024 in Kraft. Die Entgeltordnung vom 04.04.2022 tritt außer Kraft.
Schleusingen, den 27.12.2023
Stadt Schleusingen
André Henneberg
Bürgermeister