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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

06. Sitzung des Kulturausschusses der Stadt Schleusingen am 25.11.2025

Beschluss Nr. KA 007/06/2025

Sitzungsdatum: 25.11.2025

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.09.2025

Der Kulturausschuss der Stadt Schleusingen bestätigt die Niederschrift der 5. öffentlichen Kulturausschusssitzung am 30.09.2025.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

Anwesende Mitglieder:

8

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -

Beschluss Nr. KA 008/06/2025

Sitzungsdatum: 25.11.2025

2. Beratung zur Vereinsförderrichtlinie

Der Kulturausschuss der Stadt Schleusingen empfiehlt dem Stadtrat die überarbeitete Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens und des Sports in der Stadt Schleusingen zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

Anwesende Mitglieder:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -

Beschlüsse der 11. Sitzung Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Stadtentwicklung am 02.12.2025

Beschluss Nr. BAW 033/11/2025

Sitzungsdatum: 02.12.2025

Beschluss zur Feststellung der Tagesordnung

Der Ausschuss Wirtschaft, Bau und Stadtentwicklung bestätigt die Tagesordnung der 11. öffentlichen Sitzung vom 02.12.2025.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

Anwesende Mitglieder:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -

Beschluss Nr. BAW 034/11/2025

Sitzungsdatum: 02.12.2025

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.09.2025 - öffentlicher Teil

Der Ausschuss Wirtschaft, Bau und Stadtentwicklung bestätigt die Niederschrift der 10. öffentlichen Sitzung vom 02.09.2025.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

Anwesende Mitglieder:

11

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -

Beschluss Nr. BAW 035/11/2025

Sitzungsdatum: 02.12.2025

Beschluss zur Billigung des Entwurfes zur 3. Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 44-11/2015 Sondergebiet Handel "Jägerhausstraße" der Stadt Schleusingen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Stadtentwicklung der Stadt Schleusingen empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Schleusingen den Billigungsbeschluss in folgender Form zu fassen:

Der Stadtrat der Stadt Schleusingen beschließt:

Der Entwurf zur 3. Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 44-11/2015 Sondergebiet Handel „Jägerhausstraße“ der Stadt Schleusingen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 12.11.2025 gebilligt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

Anwesende Mitglieder:

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -

Beschluss Nr. BAW 036/11/2025

Sitzungsdatum: 02.12.2025

Beschluss zur 3. Veröffentlichung im Internet des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 44-11/2015 Sondergebiet Handel "Jägerhausstraße" der Stadt Schleusingen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Stadtentwicklung der Stadt Schleusingen empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Schleusingen den Billigungs- und Auslegungsbeschluss in folgender Form zu fassen:

Der Stadtrat der Stadt Schleusingen beschließt:

01

Der Entwurf zur 3. Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 44-11/2015 Sondergebiet Handel „Jägerhausstraße“ der Stadt Schleusingen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 12.11.2025 zusammen mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen sowie als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen durchzuführen.

02

Es wird bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten / ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen.

Folgende Änderungen / Ergänzungen der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgen:

-

unter Pkt. „C) Bauordnungsrechtliche Festsetzungen zur Baugestaltung nach § 9 (4) BauGB i.V. m. § 97 ThürBO“ wird der bisherige Pkt. 1 mit der Festsetzung „Für Hauptanlagen sind Flachdächer unzulässig“ ersatzlos gestrichen und

-

unter Pkt. „F) Festsetzungen zur Grünordnung nach § 9 (1) 20, 25a, 25b und (1a) BauGB sowie §§ 18 und 44 (1) BNatSchG und § 8 ThürNatG“ wird unter Pkt. 2.1 „E1 - Baumpflanzungen am „Nahversorgungsstandort“ (§ 9 (1) 25a BauGB)“ Satz 4 „Die Bäume sind in einem Abstand von 8,00 m zu pflanzen (Festlegung des Baumstandortes im Rahmen der Ausführung der Pflanzung) und 3 Jahre zu pflegen.“ in „Die Bäume sind in einem Abstand von 8,00 m zu pflanzen (Festlegung des Baumstandortes im Rahmen der Ausführung der Pflanzung) und dauerhaft zu erhalten sowie Pflanzausfälle zu ersetzen.“ geändert.

03

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen.

04

Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet sind ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

Anwesende Mitglieder:

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -

Beschluss Nr. BAW 037/11/2025

Sitzungsdatum: 02.12.2025

Billigungs- und Auslegungsbeschluss "Straße der Jugend" OT Erlau

Der Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Stadtentwicklung der Stadt Schleusingen empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Schleusingen den Billigungs- und Auslegungsbeschluss in folgender Form zu fassen:

Der Stadtrat der Stadt Schleusingen beschließt

01

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung „Straße der Jugend“ der Stadt Schleusingen / OT Erlau nach § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 25.11.2025 gebilligt.

02

Den Entwurf zur öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung „Straße der Jugend“ der Stadt Schleusingen / OT Erlau nach § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 25.11.2025, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

03

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Ergänzungssatzung „Straße der Jugend“ [Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB] zu unterrichten.

04

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

Anwesende Mitglieder:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -

Beschlüsse der 16. Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Schleusingen am 04.12.2025

Beschluss Nr. HA 022/16/2025

Sitzungsdatum: 04.12.2025

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.11.2025 - öffentlicher Teil

Der Hauptausschuss der Stadt Schleusingen bestätigt die Niederschrift der 15. öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 11.11.2025.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

Anwesende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -

Beschluss Nr. HA 023/16/2025

Sitzungsdatum: 04.12.2025

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.11.2025 - nichtöffentlicher Teil

Der Hauptausschuss der Stadt Schleusingen bestätigt die Niederschrift der 15. nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 11.11.2025.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

Anwesende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -

Beschlüsse der 15. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schleusingen am 16.12.2025

Beschluss Nr. SR 070/15/2025

Sitzungsdatum: 16.12.2025

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.11.2025 - öffentlicher Teil -

Der Stadtrat der Stadt Schleusingen bestätigt die Niederschrift der 14. öffentlichen Stadtratssitzung vom 20.11.2025.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

25

Anwesende Mitglieder:

22

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -

Beschluss Nr. SR 071/15/2025

Sitzungsdatum: 16.12.2025

Beschluss zur Änderung der Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens und des Sports in der Stadt Schleusingen

Der Stadtrat der Stadt Schleusingen beschließt die Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens und des Sports in der Stadt Schleusingen in der vorliegenden Form gemäß Anlage.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

25

Anwesende Mitglieder:

22

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -

Beschluss Nr. SR 072/15/2025

Sitzungsdatum: 16.12.2025

Beschluss zur Billigung des Entwurfes zur 3. Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 44-11/2015 Sondergebiet Handel "Jägerhausstraße" der Stadt Schleusingen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Schleusingen beschließt:

Der Entwurf zur 3. Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 44-11/2015 Sondergebiet Handel „Jägerhausstraße“ der Stadt Schleusingen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 12.11.2025 gebilligt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

25

Anwesende Mitglieder:

22

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -

Beschluss Nr. SR 073/15/2025

Sitzungsdatum: 16.12.2025

Beschluss 3. Veröffentlichung im Internet des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 44-11/2015 Sondergebiet Handel "Jägerhausstraße" der Stadt Schleusingen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Schleusingen beschließt:

01

Der Entwurf zur 3. Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 44-11/2015 Sondergebiet Handel „Jägerhausstraße“ der Stadt Schleusingen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 12.11.2025 zusammen mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen sowie als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen durchzuführen.

02

Es wird bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten / ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen.

Folgende Änderungen / Ergänzungen der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgen:

-

unter Pkt. „C) Bauordnungsrechtliche Festsetzungen zur Baugestaltung nach § 9 (4) BauGB i.V. m. § 97 ThürBO“ wird der bisherige Pkt. 1 mit der Festsetzung „Für Hauptanlagen sind Flachdächer unzulässig“ ersatzlos gestrichen und

-

unter Pkt. „F) Festsetzungen zur Grünordnung nach § 9 (1) 20, 25a, 25b und (1a) BauGB sowie §§ 18 und 44 (1) BNatSchG und § 8 ThürNatG“ wird unter Pkt. 2.1 „E1 - Baumpflanzungen am „Nahversorgungsstandort“ (§ 9 (1) 25a BauGB)“ Satz 4 „Die Bäume sind in einem Abstand von 8,00 m zu pflanzen (Festlegung des Baumstandortes im Rahmen der Ausführung der Pflanzung) und 3 Jahre zu pflegen.“ in „Die Bäume sind in einem Abstand von 8,00 m zu pflanzen (Festlegung des Baumstandortes im Rahmen der Ausführung der Pflanzung) und dauerhaft zu erhalten sowie Pflanzausfälle zu ersetzen.“ geändert.

03

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen.

04

Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet sind ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

25

Anwesende Mitglieder:

22

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -

Beschluss Nr. SR 074/15/2025

Sitzungsdatum: 16.12.2025

Billigungs- und Auslegungsbeschluss "Straße der Jugend" OT Erlau

Der Stadtrat der Stadt Schleusingen beschließt:

01

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung „Straße der Jugend“ der Stadt Schleusingen / OT Erlau nach § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 25.11.2025 gebilligt.

02

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung „Straße der Jugend“ der Stadt Schleusingen / OT Erlau nach § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 25.11.2025, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

03

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Ergänzungssatzung „Straße der Jugend“ [Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB] zu unterrichten.

04

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

25

Anwesende Mitglieder:

22

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -

Beschluss Nr. SR 075/15/2025

Sitzungsdatum: 16.12.2025

Beschluss über- und außerplanmäßige Mittelbewilligung

Der Stadtrat der Stadt Schleusingen beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 113.408,73 € bei der Haushaltsstelle 90000.81000 - Gewerbesteuerumlage. Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 90000.01000 - Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 37.729,45 €, bei der Haushaltsstelle 90000.06170 - Sonderlastenausgleich nach § 22c ThürFAG in Höhe von 58.245,51 € sowie bei der Haushaltsstelle 90000.00100 - Grundsteuer B in Höhe von 17.433,77 €.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

25

Anwesende Mitglieder:

22

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -

Beschluss Nr. SR 076/15/2025

Sitzungsdatum: 16.12.2025

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.11.2025 - nichtöffentlicher Teil -

Der Stadtrat der Stadt Schleusingen bestätigt die Niederschrift der 14. nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 20.11.2025.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

25

Anwesende Mitglieder:

22

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -

Beschluss Nr. SR 077/15/2025

Sitzungsdatum: 16.12.2025

Beschluss zur Ergänzung des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Wohnungsgesellschaft mbH Schleusingen

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

25

Anwesende Mitglieder:

22

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -

Beschlüsse der 17. Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Schleusingen am 08.01.2026

Beschluss Nr. HA 001/17/2026

Sitzungsdatum: 08.01.2026

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.12.2025 - öffentlicher Teil

Der Hauptausschuss der Stadt Schleusingen bestätigt die Niederschrift der 16. öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 04.12.2025.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

Anwesende Mitglieder:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -

Beschluss Nr. HA 002/17/2026

Sitzungsdatum: 08.01.2026

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.12.2025 - nichtöffentlicher Teil

Der Hauptausschuss der Stadt Schleusingen bestätigt die Niederschrift der 16. nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 04.12.2025.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

Anwesende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -

Beschlüsse der 18. Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Schleusingen am 15.01.2026

Beschluss Nr. HA 003/18/2026

Sitzungsdatum: 15.01.2026

Ankauf Flurstücke 167 und 177/3, Flur 123, Gemarkung Schleusingen zur Realisierung des Gewerbegebietes "Ratschner Höhe" Schleusingen

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

Anwesende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister  —  - Dienstsiegel -