Kater Sammy direkt nach der Kastration
Kater Sammy drei Monate später
Wie oft hören wir „So viele wild lebende Katzen gibt es doch gar nicht.“ oder „Mein Kater wird nicht kastriert. Es reicht, wenn die Katzen kastriert sind.“ oder „Wir können nicht alle Katzen kastrieren, sie sterben sonst aus.“ Oder „Ich brauche Katzen für meinen Hof.“. Hierzu hat der deutsche Gesetzgeber eine eindeutige Einstellung, die im Tierschutzgesetz dokumentiert ist: Laut §1 trägt der Mensch die Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf. Er hat dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Frei lebende Katzen sind Mitgeschöpfe des Menschen im Sinne des Tierschutzgesetzes. Nach §6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 dürfen Tiere kastriert werden, um eine unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern.
Denn es gibt auch eine andere Seite. Und hier berichtet Monika Hahn, Vorsitzende des Tierschutzvereins Südthüringen e.V. von unzähligen Anrufen zu jeder Tages- und Nachtzeit: Es wurden kleine Kätzchen gesichtet, die SOFORT geholt und versorgt werden müssen. Oder: Im Umfeld des Anrufenden sind jede Menge unkastrierte Katzen. Das Problem muss behoben werden … und zwar SOFORT! In manchen Fällen wird Hilfe beim Fangen angeboten, in vielen anderen Fällen wird das Fangen und die folgende Kastration als Service des Tierschutzes verstanden, der ohne Zeitverzug und mit höchster Priorität zu erfolgen hat. Eine Erwartung, die einfach nicht schaffbar ist – hart ausgedrückt: Im Moment kommen wir uns oft wie Hol- und Bringservice mit dazwischen liegender Entsorgung vor … die vor allem nichts kosten darf und für jeden Fall sofort aktiv werden muss.
Aber was bedeutet dies nun im praktischen Leben?
In Deutschland gibt es derzeit schätzungsweise zwei Millionen „wild“ lebende Katzen. Meist sehen Sie sie nicht, ihr Zuhause sind verwilderte Grundstücke, der nahegelegene Wald, leerstehende Gebäude oder auch die alte Scheune des Nachbarn.
Diese Katzen sind keine Wildkatzen – es sind Abkömmlinge domestizierter Katzen, die ursprünglich aus einem Privathaushalt stammen. Ihre Vorfahren waren nicht kastriert und haben sich über die Zeit unkontrolliert vermehrt. Aber dennoch hat die Domestikation die Katzen geprägt: Sie sind auf ein Zusammenleben mit dem Menschen angewiesen. Auf sich ganz allein gestellt sind sie nicht gut in der Lage, sich komplett selbst zu versorgen. Die Folge: Viele der Tiere leiden an Unterernährung, haben schwere Infektionskrankheiten und Parasitenbefall. Verletzungen werden nicht behandelt und können zu lebenslänglichen Einschränkungen oder im schlimmsten Fall zu einem qualvollen Tod führen. Um sich zu ernähren entnehmen sie der Natur die Beutetiere, die sie erwischen. Das kann für den Naturschutz kontraproduktiv sein.
Katzen können mehrfach pro Jahr Nachwuchs bekommen und ein Wurf kann leicht aus sechs und mehr Kätzchen bestehen. Die Krankheiten der freilebenden Katzen übertragen sich auf an sich gut aufgehobene und bei ihrer Menschenfamilie lebende Hauskatzen. Und damit geht es der gesamten Katzenpopulation im Land gesundheitlich mit der Zeit immer schlechter. Aus ihrer Arbeit im Tierschutz weiß Ute Poerschke, Zweite Vorsitzende des Tierschutzvereins, dass Tierfreunde und Tierfreundinnen ihre Hauskatzen oftmals innig lieben und dann mit ihren Samtpfoten leiden, wenn sie krank sind oder durch eine eingeschleppte Krankheit sogar sterben.
Viele der „wild“ lebenden Katzen bleiben ihr Leben lang sehr scheu und gewöhnen sich nicht an den Menschen. Dann gibt es nur die Möglichkeit, den Tieren ihr Leben zu erleichtern, ihr Leben wirklich lebenswert zu machen. Dafür werden frei lebende Katzen an Futterstellen betreut. Dort besteht die Möglichkeit, die Fellnasen einzufangen, medizinisch zu versorgen und zu kastrieren. Abschließend werden sie mit einem Chip gekennzeichnet und in ihrem angestammten Revier wieder freigelassen. Auf diese Weise vermehren sie sich nicht immer weiter, haben die Chance regelmäßig gesundes Futter zu bekommen und ihr Gesundheitszustand kann überwacht werden.
An dieser Stelle brauchen wir die Hilfe ALLER im Landkreis Hildburghausen. Andernfalls wird das Problem einer kranken und unkontrolliert wachsenden Population frei lebender Katzen über die Jahre immer größer und nicht mehr beherrschbar. Monika Hahn hat daher einige sehr dringende Bitten:
| 1. | Wenn in Ihrem Umfeld frei lebende Katzen sind: Richten Sie in Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein Südthüringen e.V. eine Futterstelle ein, überwachen die dort fressenden Tiere und versorgen sie artgerecht und zuverlässig. |
| 2. | Melden Sie dem Tierschutzverein bei Kastrationsaktionen frei lebende Katzen und helfen Sie dann bei der folgenden Kastrationsaktion mit. Das Einfangen für die medizinische Versorgung wird ohne ihre Hilfe schwierig sein. Bei den aktuell vielen Anfragen ist vor allem die Wartezeit sehr lang. Für das Fangen ist es wichtig, dass jemand über mehrere Stunden, teilweise an einigen Tagen vor Ort ist. Das können wir aufgrund der aktuellen Arbeitsfülle einfach nicht mehr leisten. |
| 3. | Entlasten Sie das Tierheim – aktuell komplett überbelegt mit Katzen mit dem Angebot einer Pflegestelle für Kätzchen, die wild geboren wurden und von ihrer Mutter nicht versorgt werden können. |
| 4. | Stellen Sie unbedingt sicher, dass Ihre eigenen Katzen kastriert, mit einem Chip gekennzeichnet und in einem der deutschen Tierregister (Findefix oder Tasso) eintragen sind. |
Mehr Informationen zu diesem wichtigen Thema des Tierschutzes bekommen Sie beim Tierschutzverein Südthüringen, z.B. auf der Vereinswebsite www.tsv-suedthueringen.de oder der Facebook- oder Instagram-Präsenz. Dort finden Sie auch viele Details zu den anderen Themen, die der Verein im Rahmen seiner Arbeit und mit dem Betrieb des Tierheims am Wald in Hildburghausen adressiert.
Bildinformation:
Kater Sammy, direkt nach seiner Kastration und drei Monate später; beide Fotos sind an seiner Futterstelle entstanden, die er heute noch regelmäßig besucht.
Anmerkung der Redaktion:
Nach § 12 Abs. 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Schleusingen sind Katzen die Zugang ins Freie haben durch den Halter zu kastrieren und zu kennzeichnen (Chip, Tätowierung). Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden.