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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

1. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in Trägerschaft der Stadt Schleusingen

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der aktuellen Fassung, der §§ 1 Abs. 3, 2, 10, 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der aktuellen Fassung, des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der aktuellen Fassung, der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) in der aktuellen Fassung sowie des § 10 der Satzung über die Benutzung der Kindergärten in Trägerschaft der Stadt Schleusingen erlässt die Stadt Schleusingen, die vom Stadtrat der Stadt Schleusingen in seiner Sitzung vom 20.11.2025 beschlossene 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in Trägerschaft der Stadt Schleusingen:

Artikel I

1. § 1 wird wie folgt geändert:

§ 1

Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für alle Kindergärten in Trägerschaft der Stadt Schleusingen.:

Kindergarten „Vessertalwichtel“ Breitenbach

Kindergarten „Erlauer Grashüpfer“ Erlau

Kindergarten „Spatzennest“ Hinternah

Kindergarten „Schleuseknirpse“ Schleusingen.

2. § 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

§ 7

Höhe, Fälligkeit und Zahlung des Getränkegeldes, der Fixkostenpauschale und der Verpflegungskosten

(1) Die Fixkostenpauschale in Höhe von 77,00 € wird monatlich pauschal - unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes - erhoben. Die Fixkostenpauschale wird i. d. R. gemeinsam mit den Elternbeiträgen einmal jährlich per Bescheid nach Maßgabe dieser Satzung festgesetzt. § 5 Abs. 2 dieser Satzung gilt analog.

3. § 9 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

§ 9

Höhe des Elternbeitrages

(3) Die Höhe des Elternbeitrages in Euro pro Monat ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:

Artikel II

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in Trägerschaft der Stadt Schleusingen tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Schleusingen, den 05.12.2025

gez.

Alexander Brodführer  —  - Siegel -

Bürgermeister

Stadt Schleusingen

Mit Schreiben vom 04.12.2025 des Landratsamtes Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, AZ: 15-Kna/0345-35, wurde vorstehende Satzung gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der aktuell gültigen Fassung rechtsaufsichtlich bestätigt.

Schleusingen, den 05.12.2025

gez.

Alexander Brodführer  —  - Siegel -

Bürgermeister

Stadt Schleusingen