Festsetzung der Grundsteuer für das Steuerjahr 2026 nach § 27 Grundsteuergesetz für die Stadt Schleusingen mit den Ortsteilen Altendambach, Breitenbach, Erlau, Fischbach, Geisenhöhn, Gethles, Gottfriedsberg, Heckengereuth, Hirschbach, Hinternah, Oberrod, Rappelsdorf, Ratscher, Schleusingerneundorf, Silbach, St. Kilian und Waldau
Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes festgesetzt.
Die Grundsteuer 2026 wird in Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026 fällig.
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 01.07.2026 fällig.
Bei Änderung oder Aufhebung des Grundsteuermessbescheides für ein Grundstück, lt. Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes, erfolgt durch die Stadtverwaltung die Zustellung eines Grundsteueränderungsbescheides oder Grundsteueraufhebungsbescheides. Bis zum Ergehen des hierauf beruhenden neuen Grundsteuerbescheides sind Vorauszahlungen lt. § 29 Grundsteuergesetz in Höhe der bisherigen Grundsteuerzahlungen weiter zu entrichten.
Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugegangen wäre.
Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2026 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - mit Angabe des Kassenzeichens zu entrichten.
Kontoinhaber: Stadt Schleusingen
BIC: HELADEF1HIL
IBAN: DE06 8405 4040 1170 1017 19
Kreissparkasse Hildburghausen
Die bestehenden SEPA-Lastschriftmandate behalten Gültigkeit. Der Einzug erfolgt wie bisher zu den festen Terminen.
Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch bei der Stadt Schleusingen, Markt 9 in 98553 Schleusingen erhoben werden.
Hinweis:
Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte Signatur entspricht nicht der geforderten Form.
Das elektronische Dokument darf eine Größe von 30 MB nicht überschreiten und muss eines der folgenden Formate aufweisen:
TIFF | DOCX |
Richtet sich der Widerspruch gegen Abgaben oder Kosten, so hat dieser gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung.
Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag dieser Bekanntmachung folgenden Tages.
gez. Alexander Brodführer
Bürgermeister