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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtiger Hinweis des Einwohnermeldeamtes

Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024!

Das Gesetz zur Modernisierung des Dokumentenwesens vom 08.10.2023 (Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Für die Beantragung eines Personalausweises und/oder Reisepasses Ihrer Kinder müssen Sie als gesetzlicher Vertreter mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen rechnen, da diese Dokumente über die Bundesdruckerei beantragt werden.

Für die Beantragung der oben genannten Dokumente wird ein aktuelles biometrisches Foto benötigt.

Die Dokumente haben eine Gültigkeit von 6 Jahren. Die Kosten beantragen für den Personalausweis 22,80 € und für den Reisepass 37,50 €.

Meldebehörde

Stadt Schleusingen