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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

von Landschaftspflegemassnahmen im „Zimmerbach“ bei Erlau - Eigentümerauskunft

Betroffene Flächen:

Gemarkung Erlau - Flur 4 - Flurstücke 10/1, 250 und 252

Der Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. beabsichtigt in den Wintermonaten 2023/2024 im „Zimmerbach“ nördlich von Erlau Landschaftspflegemaßnahmen durchführen zu lassen. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Entnahme aufkommenden Jungwuchses (Entbuschung) auf der Bergwiese. Diese Landschaftspflegemaßnahmen sind Teil des Projektes „Blüten- und insektenreiche Bergwiesen im Naturpark Thüringer Wald“ im Rahmen des Sonderfonds Insektenschutz in Thüringen, finanziert durch den Freistaat Thüringen und aus Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) im Sonderrahmenplan Insektenschutz der Europäischen Union.

Die in Thüringen und auch deutschlandweit gefährdete Zielart des Projektes, der Dunkle Wiesenknopf- Ameisenbläuling (Phengaris nausithous), kommt in den Bereichen um Erlau noch vor. Um die Bedingungen für diesen und andere geschützte Tagfalterarten zu optimieren und den Bestand langfristig zu sichern, müssen die vorhandenen Offenlandbiotope des Landkreises Schmalkalden- Meiningen gepflegt bzw. Instand gesetzt werden.

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist eine nach Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) geschützte Art und unterliegt damit europäischem Schutz. Daraus ergibt sich die Verantwortung der Mitgliedstaaten zur Erhaltung der FFH-Arten und ihrer Lebensräume.

Gemäß § 65 Abs. 1 BNatSchG haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Flurstücken Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstückes nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Von der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§ 65 Abs. 2 BNatSchG).

Da die Eigentümer der o.g. betroffenen Flurstücke nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Information der Betroffenen durch öffentliche Bekanntmachung.

Diese erhalten hiermit die Möglichkeit, Ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie den genannten Stellen innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise oder Einwände schriftlich mit.

Für die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten entstehen aufgrund der Durchführung der Pflegemaßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen.

Die öffentliche Zustellung erfolgt hiermit durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Febraur 2009 (GVBl. S. 24), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131, 133).

Landratsamt Hildburghausen

Amt für Umwelt

und Abfallwirtschaft

SG Untere Naturschutzbehörde

Ansprechpartnerin Frau Frank

Wiesenstraße 18

98646 Hildburghausen

Landschaftspflegeverband

Thüringer Wald e.V.

Rennsteigstraße 18

98673 Eisfeld

OT Friedrichshöhe

Ansprechpartnerin Frau Ehmig

Tel.: 036704 80597

E-Mail:

m.ehmig@lpv-thueringer-wald.de