Die Jagdgenossenschaft Schleusingen hat in ihrer Mitgliederversammlung am 14.05.2024 die Auszahlung der Jagdpacht für das Jagdjahr 2023/2024 beschlossen.
Alle Jagdgenossen (Grundstückseigentümer), die bejagbare Flächen in der Gemarkung Schleusingen haben, können den Reinertrag der Jagdpacht geltend machen.
Anträge sind schriftlich mit Angaben zum Grundstück (Flur und Flurstücksnummer) unter Vorlage des aktuellen Grundbuchauszuges sowie Angaben der Bankverbindung bis spätestens 31.01.2025 bei der Stadtverwaltung Schleusingen zu stellen. Nicht geltend gemachte Ansprüche erlöschen zum 31.01.2025.
gez. André Henneberg
Jagdvorsteher
Schleusingen, den 29.10.2024