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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Grundsteuerreform

An alle Grundsteuerpflichtigen,

bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Umsetzung der Grundsteuerreform.

Mit Inkrafttreten der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 werden alle bestehenden Grundsteuerbescheide kraft Gesetz zum 31.12.2024 aufgehoben.

Die Grundsteuerbeträge werden sich in jedem Fall ändern. Leisten Sie daher bitte 2025 so lange keine Grundsteuerzahlungen, bis Sie einen neuen, ab 01.01.2025 geltenden Grundsteuerbescheid erhalten!

Sehr wichtig: Löschen Sie bitte bestehende Daueraufträge bei Ihrer Bank spätestens zum 31.12.2024.

Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung.

Alexander Brodführer

Bürgermeister