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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt Schleusingen

1. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt Schleusingen

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen Fassung, der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der aktuell gültigen Fassung, des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der aktuell gültigen Fassung, der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) in der aktuell gültigen Fassung sowie des § 10 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Stadt Schleusingen erlässt die Stadt Schleusingen auf Grund des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Schleusingen vom 24.01.2023 die folgende 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung:

Artikel I

1. § 7 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Die Verpflegungskosten setzen sich zusammen aus den Verpflegungsleistungen (Wareneinsatz) des jeweiligen Kindergartens und der Fixkostenpauschale. Die Verpflegungsleistungen werden entsprechend der Anwesenheit des Kindes in einem der Kindergärten erhoben. Als anwesend gilt ein Kind dann, wenn es nicht bis spätestens 8:00 Uhr des jeweiligen bzw. ersten Abwesenheitstages in einem der Kindergärten abgemeldet wurde. Die Fixkostenpauschale wird unabhängig der Anwesenheit des Kindes monatlich berechnet.

2. In der Anlage wird die Höhe der Verpflegungsgebühren nach § 10 Abs. 1 der Abschnitt d) wie folgt geändert

d)

Kindergarten Schleuseknirpse Schleusingen:

Frühstück wird selbst mitgebracht.

Die Kosten für den Wareneinsatz betragen:

Mittagessen:

2,69 Euro

Vesper:

0,40 Euro

Getränke:

0,30 Euro

Der Tagessatz für die Ganztagsverpflegung beträgt 3,39 Euro. Für die Halbtagverpflegung beträgt der Tagessatz 2,99 Euro.

Artikel II

Die 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt Schleusingen tritt zum 01.03.2023 in Kraft.

Schleusingen, den 06.02.2023

gez. André Henneberg —  - Siegel -

Bürgermeister

Stadt Schleusingen

Mit Schreiben vom 30.01.2023 des Landratsamtes Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, wurde vorstehende Satzung gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der aktuell gültigen Fassung rechtsaufsichtlich bestätigt.

Schleusingen, den 06.02.2023

gez. André Henneberg  —  - Siegel -

Bürgermeister

Stadt Schleusingen