1. Aufgrund §§ 53 ff der Thüringer Kommunalordnung in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Stadt Schleusingen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 18.527.400 € |
| im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.090.860 € |
ab.
§ 2
1) Die Stadt Schleusingen hat keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 680.000,00 € festgesetzt.
§ 4*
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Schleusingen wird auf 400.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
*nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 370 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer
| 350 v.H. | |
Gemäß Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Schleusingen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Schleusingen, den 06.02.2023
Stadt Schleusingen
gez. Andrè Henneberg
Bürgermeister — - Siegel -
2. Das Landratsamt Hildburghausen hat mit Schreiben vom 31.01.2023, AZ 15-GM/0025-23 den Eingang der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 bestätigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
3. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 27.02.2023 bis 10.03.2023 öffentlich in der Stadtverwaltung, Markt 9, Kämmerei, während der allgemeinen Dienststunden aus.
Schleusingen, den 06.02.2023
gez. Andrè Henneberg
Bürgermeister