Januar 2024
Festsetzung der Grundsteuer für das Steuerjahr 2024 nach § 27 Grundsteuergesetz für die Stadt Schleusingen mit den Ortsteilen Altendambach, Breitenbach, Erlau, Fischbach, Geisenhöhn, Gethles, Gottfriedsberg, Heckengereuth, Hirschbach, Hinternah, Oberrod, Rappelsdorf, Ratscher, Schleusingerneundorf, Silbach, St. Kilian und Waldau
Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2023 veranlagten Höhe gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes festgesetzt.
Die Grundsteuer 2024 wird mit den im zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2024 fällig.
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2024 in einem Betrag am 01.07.2024 fällig.
Bei Änderung oder Aufhebung des Grundsteuermessbescheides für ein Grundstück, lt. Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes, erfolgt durch die Stadtverwaltung die Zustellung eines Grundsteueränderungsbescheides oder Grundsteueraufhebungsbescheides. Bis zum Ergehen des hierauf beruhenden neuen Grundsteuerbescheides sind Vorauszahlungen lt. § 29 Grundsteuergesetz in Höhe der bisherigen Grundsteuerzahlungen weiter zu entrichten.
Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der „Öffentlichen Bekanntmachung“ die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugegangen wäre.
Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2024 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - mit Angabe des Kassenzeichens zu entrichten.
Bankverbindung der Stadtverwaltung Schleusingen
| BIC: | HELADEF1HIL |
| IBAN: | DE06 8405 4040 1170 1017 19 |
| Kreissparkasse Hildburghausen | |
Die bestehenden SEPA-Lastschriftmandate behalten Gültigkeit. Der Einzug erfolgt wie bisher zu den festen Terminen.
Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schleusingen, Markt 9, 98553 Schleusingen einzulegen.
Der Widerspruch kann auch per De-Mail mit Absendererkennung an die De-Mail-Adresse: info@schleusingen.de-mail.de eingelegt werden.
Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag dieser Bekanntmachung folgenden Tages.
Bitte beachten Sie:
Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.
André Henneberg
Bürgermeister