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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Grundsteuerreform

An alle Grundsteuerpflichtigen,

bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Umsetzung der Grundsteuerreform.

Mit Inkrafttreten der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 wurden alle bestehenden Grundsteuerbescheide kraft Gesetz zum 31.12.2024 aufgehoben.

Die Grundsteuerbeträge werden sich in jedem Fall ändern.

Leisten Sie daher bitte für das Jahr 2025 so lange keine Grundsteuerzahlungen, bis Sie einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten!

Mit dem neuen Grundsteuerbescheid werden Ihnen die Fälligkeiten der Grundsteuer sowie etwaige Kontoeinzüge auf Grundlage vorliegender Einzugsermächtigungen angezeigt.

Sollte keine Einzugsermächtigung bei uns vorliegen, wird Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat zusammen mit dem Grundsteuerbescheid übersandt. Sie können damit den Einzug der zukünftigen Grundsteuern beauftragen.

Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an die

Stadtkasse, Tel. 036841 34762.

Alexander Brodführer

Bürgermeister