| am | Dienstag, den 25. März 2025 um 17:00 Uhr |
| im | Ratszimmer der Stadt Schleusingen, Markt 9, 98553 Schleusingen |
Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Schleusingen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz).
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Feststellung der Mehrheitsverhältnisse |
| 3. | Berichte zum Jagdjahr 2024 (Vorsteher, Kassenwart, Kassenprüfung) |
| 4. | Diskussion zu den Berichten |
| 5. | Entlastung Vorstand |
| 6. | Neuwahl Vorstand |
| 7. | Beschluss über die Verteilung und Verwendung des Reinertrages |
| 8. | Sonstiges |
Anmerkung:
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
gez. Alexander Brodführer
Notvorstand