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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Jagdgenossenschaft Schleusingen

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

am

Dienstag, den 25. März 2025 um 17:00 Uhr

im

Ratszimmer der Stadt Schleusingen,

Markt 9, 98553 Schleusingen

Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Schleusingen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz).

Tagesordnung

1.

Begrüßung

2.

Feststellung der Mehrheitsverhältnisse

3.

Berichte zum Jagdjahr 2024

(Vorsteher, Kassenwart, Kassenprüfung)

4.

Diskussion zu den Berichten

5.

Entlastung Vorstand

6.

Neuwahl Vorstand

7.

Beschluss über die

Verteilung und Verwendung des Reinertrages

8.

Sonstiges

Anmerkung:

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

gez. Alexander Brodführer

Notvorstand