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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 2/2026
Mitteilungen
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Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Geisenhöhn

am:

Donnerstag, den 26.03.2026

um:

17.00 Uhr, Einlass: 16.00 Uhr

Ort:

Vereinshaus, Zum Schulberg 31,

98553 Schleusingen OT Geisenhöhn

Tagesordnung

1.

Begrüßung und Eröffnung der Versammlung

2.

Bekanntgabe der Tagesordnung

3.

Bericht des Notvorstands

4.

Rechenschafts- und Kassenbericht

5.

Beschluss über den Verteilungsplan

6.

Beschluss zur Verwendung des Reinertrages

7.

Beschluss zur Entlastung des Jagdvorstandes, des Kassenwarts und der Kassenprüfer

8.

Beschluss zur Änderung der Jagdgenossenschaftssatzung

9.

Beschluss zur Art der Jagdnutzung

10.

Beschluss zur Art der Verpachtung

11.

Beschluss zum Dienstvertrag

12.

Anfragen und Informationen

Zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (hier: Teilnahme an der Sitzung und Stimmberechtigung der Jagdgenossen) haben die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen vor dem Einlass zur Vollversammlung der Jagdgenossen aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Grundbuchauszüge vorzulegen. Bei Erbengemeinschaften ist zusätzlich der Eigentumsanteil durch Erbschein zu belegen.

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse

1.

durch seinen Ehegatten

2.

durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten,

3.

durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder

4.

durch einen bevollmächtigen Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen

vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht an den einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.

Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten.

Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Die Satzung liegt ab 09.03.2026 zu den bekannten Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Schleusingen, Markt 9, 98553 Schleusingen im Zimmer 1.3 zur Einsicht aus.

gez. Alexander Brodführer

Notvorstand