Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die Stadt Schleusingen, die vom Stadtrat der Stadt Schleusingen in seiner Sitzung am 27.02.2025 die folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung:
Artikel I
1. § 16 Absatz 9 wird neu gefasst:
§ 16
Entschädigungen
(9) Die ehrenamtliche Schiedsperson und die ehrenamtliche stellvertretende Schiedsperson erhalten für die Wahrnehmung der Aufgaben der Schiedsstelle der Stadt Schleusingen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 25 Euro.
2. § 17 wird um den Absatz 7 erweitert:
§ 17
Öffentliche Bekanntmachungen
(7) Ortsübliche Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB werden durch Aushang an der Verkündungstafel am Rathaus in Schleusingen, Markt 9 sowie an den Bekanntmachungstafeln der Ortsteile gem. Absatz 5 bekannt gemacht.
Artikel II
Die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Schleusingen vom 12.11.2024 tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Schleusingen, den 10.03.2025
gez. Alexander Brodführer — - Siegel -
Bürgermeister
Stadt Schleusingen
Mit Schreiben vom 06.03.2025 des Landratsamtes Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, wurde vorstehende Satzung gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der aktuell gültigen Fassung rechtsaufsichtlich genehmigt.
Schleusingen, den 10.03.2025
gez. Alexander Brodführer — - Siegel -
Bürgermeister
Stadt Schleusingen