1. Aufgrund der §§ 53 ff der Thüringer Kommunalordnung in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Stadt Schleusingen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 20.145.000 € |
| im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.206.400 € |
ab.
§ 2
1) Die Stadt Schleusingen hat keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.400.000 € festgesetzt.
§ 4*
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Schleusingen wird auf 400.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
*nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 460 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
Gemäß Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Schleusingen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Schleusingen, den 14.03.2025
Stadt Schleusingen — - Siegel -
gez. Alexander Brodführer
Bürgermeister
2. Das Landratsamt Hildburghausen hat mit Schreiben vom 11.03.2025, AZ 15-V/0065-25 den Eingang der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
3. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 18.03.2025 bis 31.03.2025 öffentlich in der Stadtverwaltung Schleusingen, Markt 9, Kämmerei, während der allgemeinen Dienststunden aus.
Schleusingen, den 14.03.2025
gez. Alexander Brodführer
Bürgermeister