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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 3/2025
Mitteilungen
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Mitteilungen

Ankündigung der Gewässerschau Fließgewässer Erle

Der Gewässerunterhaltungsverband „Obere Werra/Schleuse“ (GUV OWS) führt gemäß § 7 Abs. 1 der Verbandssatzung in Verbindung mit den §§ 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) eine Verbandsschau durch.

Als Schaubeauftragte des GUV OWS wurde Herr Weiß am 04.12.2019 von der Verbandsversammlung gewählt. Die Verbandsschau wird gemeinsam mit der Stadt, dem Landratsamt Hildburghausen (Untere Wasserbehörde, Untere Naturschutzbehörde) sowie dem GUV OWS durchgeführt.

Als Zeitraum wurde der 31.03. bis 02.04.2025 festgelegt. Beginn ist um 8.30 Uhr am Wanderparkplatz am Viadukt Richtung Steinbruch in Hirschbach.

Zur Durchführung der Verbandsschau entsteht die Notwendigkeit in den betroffenen Ortslagen Grundstücken durch die Teilnehmer der Verbandsschau zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und mit der Aufgabenwahrnehmung gemäß Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in Verbindung mit dem § 33 WVG und dem § 8 der Verbandssatzung begründet.

Durch die öffentliche Bekanntgabe über die Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 ThürWG die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.

Ansprechpartner für die Verbandsschau sind Herr Rottenbach (Tel.-Nr. 03685/4069852) und Frau Holland-Moritz (Tel.-Nr.: 03685/4069851).

Wir möchten die Anlieger vorsorglich darauf hinweisen, dass die Wasserentnahme mittels Pumpe aus dem Gewässer genehmigungspflichtig ist. Der Gewässerrandstreifen beträgt gemäß § 29 ThürWG innerhalb von Ortslage fünf Meter. Dieser Bereich ist von Ablagerungen (Kompost, Grünschnitt, Holzlagerungen u. ä.) frei zu halten.

gez. Brodführer

gez. Pfötsch

Bürgermeister

Verbandsvorsteher

Stadt Schleusingen

GUV OWS