Die Jagdgenossenschaft Schleusingen hat in ihrer Mitgliederversammlung am 28.03.2023 die Auszahlung der Jagdpacht für das Jagdjahr 2022/2023 beschlossen.
Alle Jagdgenossen (Grundstückseigentümer), die bejagbare Flächen in der Gemarkung Schleusingen haben, können den Reinertrag der Jagdpacht geltend machen. Anträge sind schriftlich mit Angaben zum Grundstück (Flur und Flurstücksnummer) unter Vorlage des aktuellen Grundbuchauszuges sowie Angabe der Bankverbindung bis spätestens 30.09.2023 zu stellen. Nicht geltend gemachte Ansprüche erlöschen zum 30.09.2023.
André Henneberg
Jagdvorsteher
Schleusingen, den 30.03.2023